Das habe ich jetzt schriftlich als Antwort erhalten:
"bezüglich Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen dass, die Oldtimerbegutachtung eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die
sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen umfasst. Wenn das Wohnmobil gut gepflegt, im Original
erhalten oder originalgetreu fachgerecht restauriert ist, steht einer Anerkennung als Oldtimer nichts im Weg.