Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
FORUM 350641
Wer fährt was
2016-04-04 | brawo
Re:Re:Concorde 790 XR vom Syncromat
ADAC ja,Rechtschutz leider nicht.

Dann kannst du dich ja zumindest über die Erfolgsaussichten beraten lassen. Ich wäre zuversichtlich, schau hier und hier, wo es u.a. anderem heißt:

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf haben es Autokäufer recht einfach: Hier muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer. Er muss dann beweisen, dass der reklamierte Fehler bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war. "Oft ist dieser Beweis nur schwer oder überhaupt nicht zu führen", sagt Wolf. Auch in solch einem Fall könne der Käufer einen Sachverständigen einschalten und im Zweifelsfall vor Gericht sein Recht versuchen einzufordern.

Das halbe Jahr ist ja noch nicht vorbei und als Laie gehe ich davon aus, dass dieser Mangel schon vor einem halben Jahr vorhanden war.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
1 A - - + 47 + + E 130
zurück zur letzten Seite
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo