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Technik und WoMo-Pflege
2015-11-08 | havoered
Re:Was zum Schmunzeln
Hallo Dirk,

zuerst einmal Danke für deine Antwort.

In wie weit der nachfolgende Kommentar

" Das ist leider ein weitverbreiterter Trugschluss, bzw hängt SEHR von der Füllung der Flasche ab und auch dort nur wenn es entnommen wird."

von dir mit meiner Anmerkung

" Erklärt ja dann auch, warum bei Überwinterung in einer geschlossenen Halle, die Gasflaschen entfernt werden müssen."

zusammen hängt, kann ich leider nicht nachvollziehen,da ich da keinen ZUsammenhang mit meiner Anmerkung erkennen kann, oder gehst du auf das Gas im Mobil im allgemeinen ein?


Fakt ist, dass ich nachdem ich mein Mobil in unserem Firmenlager einstellen werde, in Zeiten der Reisepause, muss ich auf jeden Fall die Gasflaschen aus dem Mobil entfernen und diese in einem externen verschlossenen Gascontainer außerhalb unserer Halle aufbewahren.Da dies so in unserem Brandschutzgutachten für unsere Lagerhallen festgehalten ist.

Dies ist Vorgabe des Bauamtes/Brandschutzes, und da kann ich machen was ich will. Ansonsten bekomme ich bei einer Besichtigung unserer Hallen Ärger, mit dem Ordnungsamt,vorbeugendem Brandschutz, etc. bzw. mit der BG «bzw im Wiederholungsfall auch ein Bussgeld aufgebrummt» und das ist kein Trugschluß.
Wir dürfen unsere gasbetrieben Stapler auch nicht mit angeschlossenen Gasflaschen in unserer Halle parken.

Gruss aus Hessen
Rainer

Grüs!se vom Hessen RAINER

In einem Land, in dem die Sonne tief steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten
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