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2016-10-18 | garibaldi
Re:Re:Re:Re:ACHTUNG Samsung Galaxy 7 Besitzer

=) Die EASA bleibt bei ihrer bisherigen Linie, bei der das Note 7 während des Fluges ausgeschaltet sein muss, nicht geladen werden und nicht im aufgegebenen Gepäck sein darf.


Dass auch laut EASA das Gerät nicht im aufgegebenen Gepäck sein darf, sagt doch eigentlich schon alles, nämlich dass niemand die Verantwortung für einen Brand im Frachtraum übernehmen will. In der Fluggastkabine hat man ja die Möglichkeit, einzugreifen und zu löschen, wenn was passiert.

Was das alles mit amerikanischem vs. europäischem Recht zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Ich würde es in dem Fall mit Rainer halten, der hier sehr genau erklärt hat, wo der Haken ist. Das ist im Prinzip doch genau so, als würde ein Autohersteller ein Modell zurückrufen, weil die Bremsen versagen und ich fahre das Teil weiter, weil sie bei mir bisher nicht versagt haben. Man könnte es auch russisches Roulette nennen. Aber wie gesagt: Wie hoch das Risiko der Selbstentzündung in ausgeschaltetem und nicht am Ladegerät angeschlossenem Zustand tatsächlich ist, weiß ich auch nicht.

Schönen Gruss
Cornelius

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