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2017-07-06 | brawo
Re:Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
D
=» In Deutschland gilt z.B. Schild 253 für alle Kraftfahrzeuge 3,5 to. Also auch für entsprechende Wohnmobile.

Das halte ich für falsch. Das Zeichen 253 hat in seiner Definition die klare Aussage ·ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse·. Damit sind Wohnmobile, da sie in die Kategorie Personenkraftwagen gehören, von diesem Schild nicht betroffen. Die deutsche Bedeutung des Schildes ist also im Effekt weitgehend die gleiche wie in den anderen Ländern, nur anders formuliert.

Auch wenn du es für falsch hältst, ist die Feststellung von Rainer richtig. Wohnmobile über 3,5 t zGM dürfen bei diesem Schild nicht weiterfahren.

Beim Zusatz “ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse“ darf man nicht die Definition der EG-Fahrzeugklassen hernehmen, die sich auf die StVZO bezieht, hier geht es um die StVO, sondern was versteht man unter einem Pkw und einem Omnibus? Und da sind die Definitionen ganz klar.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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