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2017-07-06 | garibaldi
Re:Re:Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW

=)
=» Auch wenn du es für falsch hältst, ist die Feststellung von Rainer richtig. Wohnmobile über 3,5 t zGM dürfen bei diesem Schild nicht weiterfahren.
=)
=) Beim Zusatz “ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse“ darf man nicht die Definition der EG-Fahrzeugklassen hernehmen, die sich auf die StVZO bezieht, hier geht es um die StVO, sondern was versteht man unter einem Pkw und einem Omnibus? Und da sind die Definitionen ganz klar.


Hab´ mir gerade die StVO mal gründlich vorgenommen in Bezug auf diese Fragen. Eine eindeutige Definition von PKW gibt es nicht. Aber in dem Abschnitt mit den erlaubten Geschwindigkeiten gibt es neben PKW, LKW und Omnibus in der neuesten Fassung auch das Wohnmobil - man höre und staune, da hat sich was bewegt! Die Konsequenz daraus aber ist, dass Wolf bis auf Weiteres recht hat, denn in den Regeln für die Verkehrszeichen 253 und 277 werden nur PKW und Omnibusse, nicht aber Wohnmobile ausgenommen. Inwieweit man da bei der Definition der Zeichen 253 und 277 etwas verschlafen hat, sei dahin gestellt. Allerdings habe ich gerade auch gelesen, dass es sei diesem Mai einen neuen Verkehrszeichen-Katalog gibt. Ob sich da was getan hat, weiß ich noch nicht.

Schönen Gruss
Cornelius

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