Re:Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
D =) In Deutschland gilt z.B. Schild 253 für alle Kraftfahrzeuge 3,5 to. Also auch für entsprechende Wohnmobile.
Das halte ich für falsch. Das Zeichen 253 hat in seiner Definition die klare Aussage "ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse". Damit sind Wohnmobile, da sie in die Kategorie Personenkraftwagen gehören, von diesem Schild nicht betroffen. Die deutsche Bedeutung des Schildes ist also im Effekt weitgehend die gleiche wie in den anderen Ländern, nur anders formuliert.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen es einen Unterschied gibt, beispielsweise, wenn ich mir für einen privaten Umzug einen LKW geliehen habe. Mit dem darf ich im Ausland dieses Zeichen ignorieren, in Deutschland nicht. Es gab mal eine Petition, die das ändern wollte, was daraus geworden ist, weiß ich nicht.
Schönen Gruss Cornelius
Der Weg ist das Ziel. Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen. Liberté - Egalité - Fraternité !!!