Im Falle einer einfachen Händler-Gewährleistung wird der Händler wohl kaum etwas zahlen - schließlich habe ich als Käufer mir den Händler ausgesucht. Wenn aber der Händler bei Ausführung einer Gewährleistung geschlampt hat und ich deswegen wieder zur Nachbesserung hinfahren muss, dann steht mir der Ersatz des Mehraufwandes zu. Das ist zumindest meine Meinung, und ich habe das in der Vergangenheit auch schon praktiziert, indem ich bei der nächsten geeigneten Rechnung einfach einen passenden Betrag abgezogen habe. Der Händler hat jedenfalls darauf verzichtet, den Minderbetrag einzuklagen... Tschüss, Gerd