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2017-11-21 | garibaldi
Re:Re:Wegstreckenentschädigung
Ich meine keine Nutzungsausfallentschädigung. Das dürfte schwierig sein.
=) Es gibt den Begriff einer Wegstreckenentschädigung und das ist rechtlich auch geregelt. Es wird da auch ein Betrag von 0,35 Euro/km genannt.
=» Leider kann man sich ja seinen Händler nicht immer aussuchen und in den meisten Fällen ist der auch nicht gleich um die Ecke. Und wenn der dann auch noch gewisse Spielchen spielt dann bin ich sehr wohl der Meinung dass man den Leuten das mal klarmachen sollte. Ich denke auf den Kosten bleibt der selbst nicht sitzen. Das bekommt er vom Hersteller zurück. Mit mir hat ja auch keiner Mitleid.


Wie gesagt, der Begriff Wegstreckenentschädigung bezieht sich auf den Kostenersatz für Dienstreisen von Beamten. Ich kann nicht nachvollziehen, wie dieser Begriff in dem geschilderten Zusammenhang von Relevanz sein sollte.
Es gibt da noch die Unterscheidung von kleiner und großer Wegstreckenentschädigung, die Beträge je km sind 20 bzw. 30 Cent.

Falls Du eine Quelle hast, die anderes besagt, solltest Du diese hier nennen. Wo wird denn ein Betrag von 35 Cent genannt?

Schönen Gruss
Cornelius

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