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2017-11-21 | hunter
Re:Wegstreckenentschädigung
Hallo Klaus,
ich hatte einen Wasserschaden, der vom Händler geflickt werden musste. Dazu musste ich mehrfach runde 400 km anreisen. Da das Womo bis zu 14 Tagen beim Händler verbleiben musste, stellte dieser mir für die jeweiligen Zeiten/Strecken jeweils ein anderes Womo zur Verfügung. Wenn ich es gewollt hätte, hätte ich damit auch in den jeweiligen Zeiten Urlaubsfahrten machen dürfen.
Da ich grundsätzlich sehr gut mit meinem Händler klar komme, z.B. sehr schneller Ersatzteilversand ins Ausland etc, war für mich die 100%-ige Aufrechnung meiner Kosten nicht wichtig. Lediglich meine Zeit und unter € 20,00 für Diesel blieben zu meinen Lasten. Dafür konnte ich aber 4 verschiedene Wohnmobile vom Kastenwagen bis hin zu einem anderen Intergrierten recht gut kennen lernen .

Herzliche Campergrüs!se
Eberhard aus Luxembourg
1 A - - + 8 + + E 11
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