Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
FORUM 363728
Technik und WoMo-Pflege
2019-06-25 | womo66
TÜV Plaketten
Das trifft zwar auf eine abgelaufene Plakette zu, aber nicht auf eine gefälschte. Bei einer gefälschten handelt es sich ja um Urkundenfälschung, also keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und die darf auch im Ausland verfolgt werden, zumindest wenn die Polizeien bzw. Staatsanwaltschaften dort von den deutschen Behörden informiert und vielleicht auch um Amtshilfe ersucht werden. In wie weit es da auch um Zusammenarbeiten im Rahmen von Europol geht, weiß ich nicht, könnte ich mir aber vorstellen. Es geht schließlich um organisierte Kriminalität.

hallo??? nichts anderes habe ich gesagt......

Immerhin legt der ADAC-Artikel nahe, dass man zumindest für die Heimfahrt eine ausländische Fahrzeugprüfung machen lassen kann. Ein Strafverfahren wird man damit nicht verhindern.

gehst du nun vom Fall der Fälschung aus?? Dann wird das sicher so sein, allerdings wird keiner, der so dreist ist, eine falsche Plakette zu erwerben, sich freiwillig im Ausland einer Prüfstelle vorzu stellen..
Im Falle einer Überziehung der Frist der echten Plakette droht 100% kein "Strafverfahren" und man muss auch nicht zu einer ausländischen Prüfstelle.

Der einzige Punkt ist, dass man u.U. nachweisen können muss dass man im Ausland war, zu dem Zeitpunkt, als die Plakette ungültig wurde UND dass man dann natürlich nach der Grenze die schnellstmöglich erreichbare erste Werkstatt/Prüfstelle anfährt.
mehr nicht.

nochmal... NICHT für Betrug mit gefälschten Plakette, nur beim regulären Ablauf der hoffentlich ordentlich erworbenen eigenen Plakette

Grüsse von Karin

meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
1 A - - + 6 + + E 23
zurück zur letzten Seite
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo