VERORDNUNGEN DER BUNDESLÄNDER Der Kabinettsauschuss der Bundesregierung hat am 16.03. Empfehlungen zur Corona-Epidemie an die Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Inzwischen haben die meisten Bundesländer entsprechende Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erlassen.
Tourismuscamping ist von der Untersagung vollumfänglich betroffen. Ob Dauercamping auch von dieser weitreichenden Nutzungsuntersagung erfasst ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend ist der Erlass des jeweiligen Bundeslandes. Über Änderungen des Sachstandes werden wir Sie informieren. Etwaige Entschädigungsansprüche werden wir rechtlich prüfen!
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