Es gibt städtische, kommunale und private Parkflächen und wer auf diesen Flächen parken darf, bestimmt allein der Eigentümer. Im Internet kann man sich entsprechend informieren, z.b. bei Wikipedia.
- Gemeinden und Polizei gaben die Auskunft, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingereicht werden können - ist das so? So ist es.