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kachelman.
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Re:kachelman.
Es ist eigentlich egal wie das Urteil ausfällt. Die Verlierer Partei geht auf jeden Fall in Revision. Und Herr Kachelmann kriegt den Makel auch nach 3 Freisprüchen nicht mehr los.
Gruß Ralf -+
22.12.2010|16:55 | ralfs | 30
Re:Re:kachelman.
Die Verlierer Partei geht auf jeden Fall in Revision. Und Herr Kachelmann kriegt den Makel auch nach 3 Freisprüchen nicht mehr los.
=» Gruß Ralf


In Revision zu gehen ist nicht grundsätzlich möglich, sondern nur dann, wenn Rechtsfehler während des Prozesses begangen wurden und das kommt eigentlich nur selten vor.

Du meinst wahrscheinlich, dass die Parteien vermutlich in Berufung gehen werden, aber das ist etwas anderes.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.12.2010|20:22 | brawo | 31
Re:kachelman.
hallo Wolf
Du hast vollkommen Recht. Ich habe da die beiden Dinge durcheinander gebracht. Aber so war jedenfalls zu lesen sammelt die Kachelmann Verteidigung, Gründe um in Revision zu gehen.
Campergruß Ralf-+
23.12.2010|10:14 | ralfs | 32
Re:kachelman.
Hallo in die Runde!
Was meint Ihr wohl, wasw los ist, wenn Kachelmann freigesprochen wird, was ja duerchaus im Bereich dwes möglichen liegt, zumal keine Spuren am Tatmesser festgestellt wurden.Das wird satte Schadenersatz-Prozesse geben, vielleicht auch gegen den Focus, gegen die Bunte und auch gegen Alice Schwarzer, die Ihn ja schon vor dem ersten Prozesstag schuldig gesprochen hat und ihre einseitige Meinung auch noch in einer Sendung von Thomas Gottschalk kundtun durfte(finde ich unmöglich vom ZDF).
Gruß
schaps-+
23.12.2010|14:10 | dschaps | 33
Re:Re:kachelman.
Hallo in die Runde!
=) Was meint Ihr wohl, wasw los ist, wenn Kachelmann freigesprochen wird, was ja duerchaus im Bereich dwes möglichen liegt, zumal keine Spuren am Tatmesser festgestellt wurden.Das wird satte Schadenersatz-Prozesse geben, vielleicht auch gegen den Focus, gegen die Bunte und auch gegen Alice Schwarzer, die Ihn ja schon vor dem ersten Prozesstag schuldig gesprochen hat und ihre einseitige Meinung auch noch in einer Sendung von Thomas Gottschalk kundtun durfte(finde ich unmöglich vom ZDF).
=) Gruß
=» schaps


du sprichst ein wahres Wort gelassen aus.... und sollte er freigesprochen werden, dann erfolgen solche Forderungen auch völlig zu Recht. Sein Leben ist verpfuscht, zumindest sein berufliches, seine Reputation dito...
Kein Mensch geht etwas an, ob Herr XY auf Blümchensex, Sadomaso oder wasweissich steht, bei IHM wurds genüsslich in aller Öffentlichkeit breitgetreten...

und zu Alice Schwarzer.... mich zu dieser "Dame" zu äussern, verbietet mir meine gute Kinderstube... allerdings schwillt mir wirklich jedes Mal der Kamm, wenn sie ihr unqualifiziertes Geschwafel vom Stapel lässt....


Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
23.12.2010|16:44 | womo66 | 34
Re:kachelman.
FREISPRUCH
für Jörg Kachelmann


Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
31.05.2011|09:40 | womo66 | 35
Re:kachelman.
Ein Freispruch 2. Klasse. Keineswegs wegen erwiesener Unschuld, sondern "in dubio pro reo". Auch das Gericht kann nicht ausschließen, dass die Tat geschehen ist. Nur leider reicht die Indizienlage für eine Verurteilung nicht aus. Frustierend für das Opfer.
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
31.05.2011|10:33 | ullrich1 | 36
Re:Re:kachelman.
Frustierend für das Opfer.
=) Peter


Natürlich nur dann, wenn das Opfer wirklich Opfer war und nicht aus Rachsucht oder anderen Gründen gehandelt hat, was auch wiederum meiner Meinung nach gar nicht so selten vorkommt.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
31.05.2011|11:14 | brawo | 37
Re:kachelman.
Da geb´ ich dir vollkommen recht. Fingierte Strafanzeigen aus verletzter Eitelkeit oder wenn es z.B. im Rahmen einer Ehescheidung um das Sorgerecht für Kinder geht dürften gar nicht so selten sein.
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
31.05.2011|11:20 | ullrich1 | 38
Re:Re:kachelman.
hallo Wolf
=) Du hast vollkommen Recht. Ich habe da die beiden Dinge durcheinander gebracht. Aber so war jedenfalls zu lesen sammelt die Kachelmann Verteidigung, Gründe um in Revision zu gehen.
=» Campergruß Ralf


Hallo Ralf,
da hast du schon richtig gelesen. Da es sich um ein Urteil des Landgerichts in Strafsachen handelt, ist hiergegen nur die Revision zulässig. Die Berufung gibt es in Strafsachen nur gegen Urteile des Amtsgerichts.
Wie Wolf richtig sagt, kann mit der Revision nur die falsche oder unterbliebende Anwedung einer Rechtsnorm gerügt werden.

Viele Grüße
Corinna
-+
31.05.2011|15:27 | campingkatze | 39
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