wobei zu beachten wäre, dass das Fahrzeug wenn deutsche Zulassung besteht, in NL NICHT!!! durch Niederländer gefahren werden darf.
Am besten das Fahrzeug falls es noch zugelassen ist, in Deutschland abmelden, und mit deutschem Ausfuhrkennzeichen nach NL einführen. Darf dort dann auch während der Gültigkeit durch Niederländer gefahren werden.
Dann in NL beim RDW zur technichen Konrolle vorfahren, wenn Fahrzeug nach 1996 gefertigt, hat es die sog. " europ. Betriebserlaubnis ", und unter Vorlage ALLER Wagen-Papiere wird es dann problemlos über die Bühne gehen.
Nach bestandener technischen Prüfung gehts zum Zollamt, dort wird bei Fahrzeugen die jünger als 100 Monate die sog. BPM ( eine Art Sonderverbrauchssteuer ) welche sich am Neuwert des Fahrzeuges orientiert, fällig. Bei Fahrzeugen über 9 Jahre ca. 10% des fälligen Betrages der BPM.
Dann abschließen einer Haftpflichtversicherung, danach wieder zum RDW, um die eigentl. Zulassungsformalitäten zu stellen, und nach Erhalt des Steuerbescheides vom Finanzamt die Steuer zahlen, danach gibts die Nummerschilder.
KANN 10 - 14 Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Ansonsten in NL bei den zuständigen Behörden nachfragen.
Die von mir gemachten Aussagen sind nach bestem Wissen meinerseits gemacht, d. h. ich übernehme keinerlei Haftung.
Es grüßt alle
Dieter Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
15.08.2010|21:32 | derwohni | 3
Re:Einfuhrbestimmungen von Womos nach NL
Hallo Dieter, im Vergleich zu anderen Beiträgen sind die Erläuterungen sehr hilfreich.Dafür herzlichen Dank, Rena
16.08.2010|11:07 | rena | 4
Re:Einfuhrbestimmungen von Womos nach NL
Wie hoch ist die Luxussteuer auf gebrauchte Wohnmobile in die NL? In unserem Fall ist das Wohnmobil 2 Jahre alt und soll ca. 44.000€ kosten. Hat jemand eine klare Antwort darauf?! Danke