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Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
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Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Ich habe soeben gelesen, daß die Neuregelung nur für PKW`s und
Krafträder gelten soll. Das Wort Freizeitmobile oder Wohnmobile
stand in der Verordnung nicht. Und feststeht, daß das gerade
nicht benutzte Fahrzeug nicht auf öffentl. Verkehrsflächen
abgestellt werden darf. Bußgeld Euro 4o, --. Also ein Witz.


-+
19.12.2011|16:35 | pablo | 41
Re:Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
daß die Neuregelung nur für PKW`s und
=» Krafträder gelten soll.


In der Verordnung stehen nur die zulässigen Fahrzeugklassen; M1, L und O. M1 ist PKW und Wohnmobile, wenn ich das richtig sehe. Also gilt es für Womos schon.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
19.12.2011|17:03 | garibaldi | 42
Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Moin Moin,
ich hab aber:

Gleiche Klasse ist Voraussetzung

Voraussetzung für ein Wechselkennzeichen ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Klasse fallen und die Halter Nummernschilder gleicher Abmessungen verwenden können. Es kann also nicht für Auto und Motorrad verwendet werden, wohl aber für Auto und Wohnmobil. Das Nebenkennzeichen - eine 1 oder eine 2 - bleibt am Wagen, das Hauptkennzeichen wird gewechselt. Das Kennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.


gelesen - also doch Wohnmobile
Gruß aus dem Teltow Fläming
Norbert
-+
19.12.2011|17:05 | norefe | 43
Re:Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Moin Moin,
=) ich hab aber:
=)
Gleiche Klasse ist Voraussetzung
=)
=» Voraussetzung für ein Wechselkennzeichen ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Klasse fallen und die Halter Nummernschilder gleicher Abmessungen verwenden können. Es kann also nicht für Auto und Motorrad verwendet werden, wohl aber für Auto und Wohnmobil. Das Nebenkennzeichen - eine 1 oder eine 2 - bleibt am Wagen, das Hauptkennzeichen wird gewechselt. Das Kennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.

=)
=) gelesen - also doch Wohnmobile


Wobei diese Aussage wiederum für Motorräder falsch ist. Es geht auch mit Auto und Motorrad, vorausgesetzt, beide haben die gleiche Nummernschild-Form und Größe (was allerdings nicht all zu häufig sein dürfte ...).
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
19.12.2011|17:16 | garibaldi | 44
Re:Re:Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Moin Moin,
=) =) ich hab aber:
=) =)
=» =» Gleiche Klasse ist Voraussetzung
=) =)
=» =» Voraussetzung für ein Wechselkennzeichen ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Klasse fallen und die Halter Nummernschilder gleicher Abmessungen verwenden können. Es kann also nicht für Auto und Motorrad verwendet werden, wohl aber für Auto und Wohnmobil. Das Nebenkennzeichen - eine 1 oder eine 2 - bleibt am Wagen, das Hauptkennzeichen wird gewechselt. Das Kennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.

=) =)
=) =) gelesen - also doch Wohnmobile
=» =»

=)
=) Wobei diese Aussage wiederum für Motorräder falsch ist. Es geht auch mit Auto und Motorrad, vorausgesetzt, beide haben die gleiche Nummernschild-Form und Größe (was allerdings nicht all zu häufig sein dürfte ...).


Nein, Cornelius , die Aussage bzgl. Motorräder ist meiner Meinung nach schon richtig. Kfz und Motorräder befinden sich in verschiedenen Klassen und können deswegen nicht kombiniert werden.

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Würde es so sein wie du meinst, dann müsste statt dem und ein oder im Text stehen. Es gibt auch Pkw, die kleine Kennzeichenschilder haben und an denen dürften dann keine Wechselkennzeichen angebracht werden, wenn das andere Kfz große Kennzeichenschilder hat.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.12.2011|17:46 | brawo | 45
Re:Re:Re:Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????

=» Nein, Cornelius , die Aussage bzgl. Motorräder ist meiner Meinung nach schon richtig. Kfz und Motorräder befinden sich in verschiedenen Klassen und können deswegen nicht kombiniert werden.
=)
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
=)
=» Würde es so sein wie du meinst, dann müsste statt dem und ein oder im Text stehen. Es gibt auch Pkw, die kleine Kennzeichenschilder haben und an denen dürften dann keine Wechselkennzeichen angebracht werden, wenn das andere Kfz große Kennzeichenschilder hat.


Stimmt, den Teilsatz mit der gleichen Klasse hatte ich übersehen bzw. vergessen.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
20.12.2011|11:34 | garibaldi | 46
Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Moin Moin,

nun


kann man sich für eine Gebühr von rund 65 Euro + Kosten für die neuen
Schilder ab Juni um- oder anmelden.

Steuerangleichung, ist null.
Es bleibt dabei - ich zahle für beide Fahrzeuge volle Steuer und dürfte und könnte aber nur ein Fahrzeug nutzen.
Also soll meine Kfz Steuer doch um 100% erhöht werden - ist das denn eigentlich so ohne Weiters möglich?

Es beleibt die Frage - wollen die uns vera....en?
Gut - ich muss ja nicht - ich kann!
Typischer Verkäufertrick (hoffentlich Letzter) Herr Verkehrsminister - Seriös ist anders.

Die Kombination Pkw und Wohnmobil geht - Kombination mit Motorrad nicht.


Gruß aus dem Teltow Fläming
Norbert
-+
04.02.2012|08:11 | norefe | 47
Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Hallo Norbert und der nette Rest !
Vielleicht habe ich es nicht gefunden oder nicht verstanden. Kann ich mein Womo auf einer öffentlichen Straße stehen lassen ? Wenn ich den PKW fahre ? Das ist meine Frage!
Ich weiß ich bekomme eine Antwort !
Danke und Gruß Michael-+
05.02.2012|10:43 | michael43 | 48
Re:Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Hallo Norbert und der nette Rest !
=) Vielleicht habe ich es nicht gefunden oder nicht verstanden. Kann ich mein Womo auf einer öffentlichen Straße stehen lassen ? Wenn ich den PKW fahre ? Das ist meine Frage!
=) Ich weiß ich bekomme eine Antwort !
=» Danke und Gruß Michael


Hallo Michael ,

nein, du darfst das nichtbenutzte Fahrzeug, also dein Wohnmobil, nicht auf öffentlichen Straßen stehen lassen. Siehe auch Posting 37 dieses Threads.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
05.02.2012|11:51 | brawo | 49
Re:Re:Bekommen wir Wechselnummernschilfder????
Hallo Norbert und der nette Rest !
=) Vielleicht habe ich es nicht gefunden oder nicht verstanden. Kann ich mein Womo auf einer öffentlichen Straße stehen lassen ? Wenn ich den PKW fahre ? Das ist meine Frage!
=) Ich weiß ich bekomme eine Antwort !
=» Danke und Gruß Michael


Moin Moin Michael,

nein, du kannst das nicht benutzte Fahrzeug nicht auf öffentlichem Land
stehen lassen.
Das Fahrzeug ist dann ja nicht angemeldet und versichert, ergo nicht zugelassen!

Deshalb ja mein Ärger über die doppelten Steuern.
Gruß aus dem Teltow Fläming
Norbert
-+
05.02.2012|13:31 | norefe | 50
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