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Parken erlaubt mit Zusatzschildern
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Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich weiß zwar, daß es in den Gesetzen keine Logik gibt, aber wenn man das Ganze gedanklich reduziert auf nur 2 Zusatzschilder, und zwar ohne dem untersten Schild mit der Zeitbegrenzung, dann sollten wir doch alle der gleichen Meinung sein, daß auf diesem Platz rund um die Uhr NUR Wohnmobile mit Parkschein parken dürfen.
Wieso sollte eine zusätzliche Zeitangabe plötzlich etwas qualitativ Neues schaffen, nämlich daß nun auch andere Fahrzeuge hier parken dürfen, zumindest nachts?
Ich bleibe dabei, für mich darf hier nachts NIEMAND stehn. Mit oder ohne Parkschein.
Und damit ist man vor allem auf der sicheren Seite.
Tschüss, Gerd.-+
13.06.2011|00:45 | gg-wanderer | 24
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Blättert doch mal auf dieser Seite zu Abschnitt 3. Dort steht beim P-Schild «Zeichen 314»:
Fahrzeugführer dürfen nicht entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen parken.

Das heißt: Womos dürfen von 8-20 Uhr parken, aber außerhalb dieser Beschränkung gar nicht. Wer´s nicht glaubt, darf es gerne mal versuchen und anschließend hier berichten. Das Knöllchen erstatte ich aber nicht.

Grüße,
Frank
-+
13.06.2011|00:45 | palstek | 25
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Guten Morgen,

Wolf, hast sicher recht, früher hieß es Gebotszeichen, jetzt Richtzeichen. Hatte das nicht nachgegoogelt, stammte noch aus meiner Führerscheintheorie, die doch schon etwas älter ist. Auch mit den unterschiedlichen Polizeiauslegungen wirst
Du sicher richtig liegen. Habe mehrere Freunde in dieser Berufssparte, werde sie
unabhängig voneinander befragen, bin gespannt.

Für mich bleibt es nach wie vor ein Parkplatz für Wohnmobile, wo andere PKW´s
nichts verloren haben und wo ich fürs Parken bis 20.00 Uhr zahlen muß. Danach
ist das Parken untersagt. Sicher für Womos, alles andere kann ich nicht sagen.

Viele Grüße

Ferdi-+
13.06.2011|09:37 | fernando | 26
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich schuett jetzt Oel ins Feuer , das Zeichen Womo gibt es offiziell ja garnicht, so wie es auch keine Womos nach der Zulassungsordnugn gibt, denn wir sind doch alle nur Besitzer von Sonder KFz, sollte ich falsch liegen, auch dann interessiert es mich nicht, ich fahre keinen Alkoven ......
lange Rede, im Harz sind ziemliche Kleingeister unterwegs , vor allem lassen diese sich durch alles beindruckn, ich würde bis 20.00 Uhr wahrscheinlich ein Ticket ziehen und dann in der Nachtt meinen Schierker Feuerstein verdauen......
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
13.06.2011|21:57 | gnauck | 27
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Dann googel doch mal nach Zeichen 1048-17...
-+
13.06.2011|22:27 | palstek | 28
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
also, wenn ich mich noch richtig erinnere hatte ich vor längerer Zeit mal so einen Schilderwald irgendwo am Niederrhein, ich glaub in der Nähe von Xanten,

dort wurde mir von der aufschreibenden Politesse erklärt, das die Gebührenpflicht während der angegebenen Zeit gilt, Nachts war freies Stehen auch mit dem Womo erlaubt,
ich hatte um 17.30 für 6 Std den Parkschein gelöst, obwohl nur die Zeit bis 18 Uhr angegeben war.
morgens wollte die Politesse mir ein Ticket verpassen, da mein Parkschein ja abgelaufen war, ich habe ihr dann erklärt, das ich das wohl falsch interpretiert hätte, und ich von ausgegangen war, das die 6 Std morgens ab Geltungszeit weiterlaufen würden, danach hat sie eingesehen, das ich ja quasi 5, 5 std umsonst Gebühren bezahlt hatte, und sie verzichtete gnädigerweise auf ein Knöllchen.

abgesehen davon, lese ich den Schilderwald folgendermaßen,

allgemeiner Parkplatz, nur Womos erlaubt, aber gebührenpflichtig in der angegebenen Zeit.....

es ist nirgendwo ein Hinweis ersichtlich, das ausserhalb der angegebenen Zeiten dort nicht geparkt werden darf, was Anderes wärhe es, wenn das Zusatzschild mit dem Parkschein nicht dabei hängen würde.....

ich habe aber mal der Stadt Wernigerode eine Email zwecks Stellungnahme geschickt, mal schaun ob ich auch eine Antwort bekomme.... warten wirs mal ab.
-+
14.06.2011|00:05 | womoshoo | 29
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja das Zeichen nur Wohnmobil gibt es, nur es fehlt an einer juristischen Festlegung was ein Wohnmobil ist, mir ist keine geläufig , in meiner Zulassung steht Sonder KFz, dargestellt ist ein Alkoven, was ist denn ein kleiner VW Bus ? ist ein Fahrzeug mit einem Dachzelt auch einnWomo ?
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
14.06.2011|20:51 | gnauck | 30
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja das Zeichen nur Wohnmobil gibt es, nur es fehlt an einer juristischen Festlegung was ein Wohnmobil ist, mir ist keine geläufig , in meiner Zulassung steht Sonder KFz, dargestellt ist ein Alkoven, was ist denn ein kleiner VW Bus ? ist ein Fahrzeug mit einem Dachzelt auch einnWomo ?


Hallo Ulli,

hier hast du unter Ziffer «2b» eine amtliche Definition, was ein Wohnmobil ist.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
14.06.2011|22:23 | brawo | 31
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich schuett jetzt Oel ins Feuer , das Zeichen Womo gibt es offiziell ja garnicht, so wie es auch keine Womos nach der Zulassungsordnugn gibt, denn wir sind doch alle nur Besitzer von Sonder KFz, sollte ich falsch liegen, auch dann interessiert es mich nicht, ich fahre keinen Alkoven ......
=) lange Rede, im Harz sind ziemliche Kleingeister unterwegs , vor allem lassen diese sich durch alles beindruckn, ich würde bis 20.00 Uhr wahrscheinlich ein Ticket ziehen und dann in der Nachtt meinen Schierker Feuerstein verdauen......


Hallo Ulli,
hast du mal in deine Zulassungsbescheinigung Teil I geschaut?
Also bei mir steht im Feld Nr.5 Wohnmobil .
Es gibt also sowohl das Zusatzzeichen Wohnmobil als auch die Bezeichnung Wohnmobil in den Fahrzeugpapieren.
Dabei ist es völlig egal, ob es sich bei deinem Fahrzeug um einen Teil- oder Vollintegrierten oder Alkoven handelt.
Ich würde an deiner Stelle nach 20 Uhr nicht zuviel Schierker Feuerstein trinken, damit du noch fahrtüchtig bist, wenn du den Platz verlassen mußt.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
14.06.2011|22:29 | ullrich1 | 32
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Wolf,
du beziehst dich auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort kann eine Definition auch anders ausfallen als z.B. bei der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Sinnvoll anwendbar ist die steuerliche Definition vor allem, wenn man einen ehemaligen Lieferwagen selbst um-/ausbaut.
Die Definition im Rahmen des tatsächlichen Strassenverkehrs sollte z.Zt. nur noch über die europäischen Regulierungen gehen (Klasse M), denn auch für ausländische Womo-Fahren gilt das entsprechende Zeichen, und bei denen steht nicht "Sonder-Kfz Wohnmobil" in den Papieren!
Tschüss, Gerd.-+
15.06.2011|12:31 | gg-wanderer | 33
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