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Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
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Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Hallo.

ich will meine Fahrtkosten, für Fahrten zum Wohnmobilhändler, um immer wieder
neue Mängel innerhalb der Garantiezeit beseitigen zu lassen, geltend machen.
Wie hoch darf das KM-Geld angesetzt werden?

Ich habe gerade die Rechnung eines Gutachters eingesehen, der rechnete 0, 70€ zzgl. Mehrwerst. also -, 833€ je KM ab. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob der Mwst. Aufschlag rechtens ist, letztlich handelt es sich um eine Erstattung von verauslagten Kosten.

Kennt sich jemand mit dieser Materie aus, gibt es diesbezügliche Richtlinien was fordern z.B. Anwälte oder andere Freiberufler für ihre Fahrten?


disko1



und als der Herr unser Gott auf seinen Wanderschaften sah wie es bei meinwomo.net zuging , da drehte er sich um und weinte bitterlich .
+
27.08.2011|13:39 | disko1 | 1
Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Hallo disko,

in den letzten Tagen habe ich einen fachlichen Bericht gelesen in dem stnad sinngemäss:
Nach neuester Gerichtsentscheidung muss der Kunde muss Womo zum Händler bringen, damit dieser geeignete Räume und Werkzeug hat die Mängel zu beheben.

Wenn Du also das Womo zum Händler bringen musst, bekommst Du auch keinen Fahrkostenersatz.
Dieses Urteil ist sicherlich ein Grund sein Womo bei einem Händer in der Nähe des Wohnortes zu kaufen und nicht irdendwo bei einem Billigheimer.


Gruss Uwe
OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ...
denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen
-+
27.08.2011|14:30 | oceanline | 2
Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Das hast du vollkommen falsch interpretiert!

hier kannst du den genauen Text noch mal lesen:

"https://www.wohnmobilrecht.de/0000009c7a0bd190e/0000009f3409aa201.html"


-+
27.08.2011|16:16 | disko1 | 3
Re:Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Hallo Dieter,

würdest du bitte das nächste Mal einen richtigen Link setzen, nachzulesen in der FAQ, würde für alle einfacher sein. Solltest du zusätzlich noch Fragen haben, dann einfach fragen. Wir helfen gerne.

Hier der Link zu der Web-Seite.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
27.08.2011|16:50 | brawo | 4
Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
ich verstehe nicht, warum du den Verfasser der zitierten Seiten nicht direkt fragst.

Als Anwalt wird er dir sicherlich erheblich besser fundierte Aussagen machen können als laienhafte Mutmassungen in Foren, so gut sie auch gemeint sein mögen.
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
27.08.2011|17:12 | womo66 | 5
Re:Re:Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Hallo Dieter,
=)
=) würdest du bitte das nächste Mal einen richtigen Link setzen, nachzulesen in der FAQ, würde für alle einfacher sein. Solltest du zusätzlich noch Fragen haben, dann einfach fragen. Wir helfen gerne.
=)
=» Hier der Link zu der Web-Seite.
=)




{§§LINK:www.wohnmobilrecht.de/0000009c7a0bd190e/0000009f3409aa201.html}



und als der Herr unser Gott auf seinen Wanderschaften sah wie es bei meinwomo.net zuging , da drehte er sich um und weinte bitterlich .
-+
27.08.2011|17:43 | disko1 | 6
Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Hallo Dieter,

dein Versuch in allen Ehren, dir ist aber ein kleiner, bzw. großer Fehler unterlaufen. Du musst unbedingt nach dem html einen Doppelpunkt setzen und danach einen frei wählbaren Text schreiben.

Also so: {LINK:www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/index.html:frei wählbarer Text} }

Demnächst kannst du also einen neuen Versuch starten.

Übrigens hatte ich mit RA Dähn auch schon einmal Kontakt und er hat mich gut beraten.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
27.08.2011|18:02 | brawo | 7
Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Guten Abend,

da gibts meiner Meinung nach nichts falsch zu interpretieren.

Man muß sein Fahrzeug zum Händler bringen zur Mängelbeseitigung und
kann für diesen Aufwand eine Entschädigung verlangen. Wie hoch die
ausfällt, darüber gibts sicher ebenfalls schon Grundsatzurteile.

Schönen Abend

Ferdi-+
27.08.2011|18:15 | fernando | 8
Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Ja, Ferdi , nur Uwe ist der Meinung,

Wenn Du also das Womo zum Händler bringen musst, bekommst Du auch keinen Fahrkostenersatz.

dass einem keine Fahrkostenentschädigung zusteht, die man allerdings lt. Ansicht von RA Dähn dem Verkäufer doch in Rechnung stellen kann. Ob es natürlich sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage. Wurde im Forum schon mal drüber diskutiert.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
27.08.2011|18:52 | brawo | 9
Re:Re:Erstattung von Fahrtkosten , Kilomertergeld ???
Hallo Dieter,
=)
=» dein Versuch in allen Ehren, dir ist aber ein kleiner, bzw. großer Fehler unterlaufen. Du musst unbedingt nach dem html einen Doppelpunkt setzen und danach einen frei wählbaren Text schreiben.
=)
=» Also so: {LINK:www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/index.html:frei wählbarer Text} }
=)
=) Demnächst kannst du also einen neuen Versuch starten.
=)
=) Übrigens hatte ich mit RA Dähn auch schon einmal Kontakt und er hat mich gut beraten.
=)



Na so toll ist er auch wieder nicht.
Ich wollte ihm in o.g. Angelegenheit ein Mandat erteilen, er hat es mit fadenscheiniger Begründung ablehnt, es erschien ihm nicht lukrativ genug.
Die Realität sieht halt immer anders aus als schöne Internetauftritte.






und als der Herr unser Gott auf seinen Wanderschaften sah wie es bei meinwomo.net zuging , da drehte er sich um und weinte bitterlich .
-+
28.08.2011|10:52 | disko1 | 10
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