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Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
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Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallor Saarlorluz

keine Ahnung, definitiv wird dir das nur ein Anwalt sagen können.
Ich gehe mal davon aus, dir ist das passiert? Um die betreffende Person nicht noch weiter reinzureiten, würde ich sicher rechtlichen Rat einholen....

Schön wäre allerdings, beim ersten Posting ein kurzes Vorstellungshallo und eine nette Unterschrift
macht das Ganze ein wenig freundlicher..


Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
15.10.2011|14:31 | womo66 | 3
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallo Mädels und Jungs !
Ich habe da auch keine Ahnung und bin gespannt auf die Antworten. Aber was soll da rechtlich anders sein, als bei einen Führerschein der Alten. Auch wenn ich einen überladenen 3, 5t fahre dürften die Folgen die gleichen sein.Oder ?
Gruß Michael-+
15.10.2011|14:54 | michael43 | 4
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallöchen,

Fakt ist:

1. Der Führerschein berechtigt zum Führen von KFZ bis 3, 5 t.
also ist hier schon mal kein rechtlich zu ahndender Verstoß.
Ergo auch kein Fahren ohne ( bzw. gültigen ) Führerschein.

2. Die Überladung: In Deutschland bis ca. 5% ( Ermessensspielraum ) wird
toleriert und verwarnt, also bis ca. Gesamtgewicht 3, 675 t. meist OHNE
Konsequenzen. Bei Überschreitung des Gesamtgewichtes um mehr als 5%
gelten gestaffelte Bussgelder bzw. Anzeige evtl. mit Punkten in Flensburg.

BEACHTEN SOLLTE MAN ABER:
Gesamtgewicht kann 3, 5 t. sein, aber durch falsche Beladung die zulässigen
Achslasten überschritten sein!!! Also auch Achslasten beachten!!!!






Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
-+
15.10.2011|15:47 | derwohni | 5
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Der "neue" Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit "zulässigen" Gewicht von bis zu 3, 5 t.
Wenn ein entsprechendes Fahrzeug ein "tatsächliches" Gewicht über 3, 5 t hat, so bleibt es dennoch ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht von 3, 5 t.
Also kann es sich nicht um das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis handeln, sondern "nur" um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladen.
Bei einem Unfall könnte aber eine Versicherung auf die Idee kommen, daß es sich um ein grob-fahrlässiges Verhalten handelt, wenn man nicht mit der gebotenen Sorgfalt das Gewicht kontrolliert. Also droht zumindest in der Kasko-Versicherung die Leistungsverweigerung.
Tschüss, Gerd-+
15.10.2011|21:13 | gg-wanderer | 6
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Ich kann hier Dieter nur zustimmen.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg geführt werden. Da diese Grenze nicht überschritten ist, liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vor.
Da das tatsächliche Gewicht jedoch höher ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die je nach Höhe der Überschreitung entweder noch innerhalb der Toleranz liegt oder als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, aber nicht als Straftat.
Was die zivilrechtlichen Folgen bei einem selbstverschuldeten Unfall angeht, würde ich sagen, es kommt darauf an.
Hat die Überladung für den Unfall überhaupt keine Rolle gespielt, z.B bei einer Vorfahrtsverletzung oder einem Abkommen von der Fahrbahn, dann kann sie auch für die zivilrechtliche Regulierung keine Rolle spielen.
War die Überladung jedoch mit unfallursächlich, z.B. längerer Bremsweg oder evt. Reifenplatzer, und wäre es ohne Überladung nicht zum Unfall gekommen, dann könnte dies meiner Meinung nach bei der Regulierung eine Rolle spielen.
Gruß
Peter



Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
15.10.2011|21:20 | ullrich1 | 7
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Moin moin,

was die Versicherung angeht, bin ich da ganz auf Gerds Seite,
denn, die Versicherungen suchen ja heute nach jedem Haar in der Suppe,
und sowie sie eins finden, wird es auch gnadenlos ausgeschlachtet.

wie ist aber bei einem 3, 5t der aufgelastet ist auf 3, 85t, was nicht
in den Papieren vermerkt ist?


Beste Grüsse
Birgit
und ihr Fahrer Rainer

-+
16.10.2011|11:23 | diefrauvomhasen | 8
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallo Birgit,

ein 3, 5 t - der aufgelastet ist ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist
und bleibt ein um 350 kg ÜBERLADENER 3, 5 t. - Bedenken muss man, dass
bei einer Erhöhung des zul. GG in den meisten Fällen KEINE technische
Veränderung am Fahrzeug ( Zusatzfedern o.ä. ) durchgeführt wird, sondern
der Hersteller lediglich ( mit sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung )bescheinigt, dass das Fahrzeug auf Grund der Bauart auch mit dem höheren GG klar kommt.

Nur eine Änderung ( durch Eintrag ) der Fahrzeugpapiere macht aus einem
3, 5 t einen 3, 85 t.

Ohne Eintragung ist auf jeden Fall ( da 10% Überschreitung ) das Fahrzeug überladen, und im Falle einer Kontrolle droht auf jeden Fall ein Bussgeld.

Sollte es NACHWEISLICH auf Grund der Überladung zu einem Unfall kommen, wird sich wohl jede Versicherung weigern, den Schaden zu begleichen.


Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
-+
16.10.2011|11:47 | derwohni | 9
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge!

Basisfahrzeug: 244 Ducato 2.8 – 94kw 128PS
Hatte mal meine Fzg. Papiere detailliert gelesen:
zul. Ges.gew. 3400kg (!!!)
zul. Achslast vorne 1750kg, … hinten 1900kg

… meine nachträglichen Ein- und Anbauten:
SAT Antenne und Fernseher,
5 mtr. Markise
4-fach Fahrradträger (mit 2 Fahrräder auf Tour)
Solar und zweite gr. Bordbatterie

Mit den max. Achslasten sollte ich mich im „grünen Bereich“ befinden,
mit dem Gesamtgewicht 3400kg sicherlich nicht!
Fazit: Werde das Womo auf 3, 5 t auflasten mit Eintragung in die Papiere!
Wird auch dann trotz Einbeziehung, Ausschöpfung der (Toleranz)
wohl noch immer eine gaaanz enge Nummer.

Schönen Sonntag
Gruss Dietmar


-+
16.10.2011|13:31 | saarlorluz | 10
Re:Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge!
=)
=) Basisfahrzeug: 244 Ducato 2.8 – 94kw 128PS
=) Hatte mal meine Fzg. Papiere detailliert gelesen:
=) zul. Ges.gew. 3400kg (!!!)
=) zul. Achslast vorne 1750kg, … hinten 1900kg
=)
=) … meine nachträglichen Ein- und Anbauten:
=) SAT Antenne und Fernseher,
=) 5 mtr. Markise
=) 4-fach Fahrradträger (mit 2 Fahrräder auf Tour)
=) Solar und zweite gr. Bordbatterie
=)
=) Mit den max. Achslasten sollte ich mich im „grünen Bereich“ befinden,
=) mit dem Gesamtgewicht 3400kg sicherlich nicht!
=) Fazit: Werde das Womo auf 3, 5 t auflasten mit Eintragung in die Papiere!
=) Wird auch dann trotz Einbeziehung, Ausschöpfung der (Toleranz)
=) wohl noch immer eine gaaanz enge Nummer.
=)
=) Schönen Sonntag
=) Gruss Dietmar
=)


Servus Dietmar,

wie eng das wird, hängt ja von der Differenz zwischen Leergewicht und Zulässigem Gesamtgewicht ab. Interessant ist ja in Deinem Fall, dass die zulässigen Achslasten zusammen 3650 kg ergeben, obwohl das zulässige Gesamtgewicht nur 3400 kg beträgt. Von da her müsste der Spielraum bezüglich der Achslasten eigentlich größer sein als der bezüglich des zulässigen Gesamtgewichts.

Warum ein Hersteller überhaupt ein Fahrzeug mit 3, 4 und nicht mit 3, 5 t einträgt, erschließt sich mit allerdings nicht.
Schönen Gruss
Cornelius
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-+
17.10.2011|10:57 | garibaldi | 11
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Servus Cornelius,
… genau so isses! Durch Add. der gen. max. Achslasten müsste folglich im Gesamtgewicht ein Eintrag bis zu 3, 65to. möglich sein. Jedoch will ich i. d. Papieren „nur“ 3, 5 to. festschreiben lassen; damit darf unser Junior das WOMO auch - gem. neuem FS - legitim fahren.
Der sog. erweiterte Zuladungsbereich ist ja dann durch die 5% Toleranz (oder „Ermessensspielraum“ s. Beitrag Dieter) vollständig gedeckt und optional nutzbar. Ist somit eine blitzsaubere elegante Lösung ohne grobe formale Gesetzesverstöße zu begehen.
Dass mein WOMO mit nur 3400kg eingetragen ist weiß der Geier - ist rational nicht nachvollziehbar.
Das Leergewicht ist mit 2840kg eingetr. Jedoch sind die gen. nachträglichen Zusatzaufbauten u. a. elektr. Trittstufe. E-Herd desweiteren Gasflasche(n), Wasservorrat, E-Kabel (Verlängerung) und und …
i. d. Summe mächtig viel und nicht zu vergessen mich (Fahrer) und Ehefrau (logisch)… da wird das dann grenzwertig ; -))
Fazit: Eintrag von 3400kg auf 3500kg höchstamtlich m. Dienstsiegel .
Ungeachtet dessen werde ich das WOMO mal reisefertig beim Baustoffhändler Achsweise auf die Waage fahren um auch hier auf der sicheren Seite zu sein.
Ist damit die Sorgfaltspflicht erfüllt oder habe ich noch was übersehen?

Grüße an alle
Dietmar


-+
17.10.2011|19:58 | saarlorluz | 12
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