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Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
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Re:Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Das Leergewicht ist mit 2840kg eingetr. Jedoch sind die gen. nachträglichen Zusatzaufbauten u. a. elektr. Trittstufe. E-Herd desweiteren Gasflasche«n», Wasservorrat, E-Kabel «Verlängerung» und und …
=) i. d. Summe mächtig viel und nicht zu vergessen mich (Fahrer) und Ehefrau (logisch)… da wird das dann grenzwertig ; -))

=) Grüße an alle
=) Dietmar
=)


Oha, das wird auch mit 3, 5 t unter Umständen eng. Da müsst Ihr das Weißbier zu Hause lassen ...
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
18.10.2011|16:03 | garibaldi | 14
Re:Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?

=) Das Leergewicht ist mit 2840kg eingetr. Jedoch sind die gen. nachträglichen Zusatzaufbauten u. a. elektr. Trittstufe. E-Herd desweiteren Gasflasche(n), Wasservorrat, E-Kabel (Verlängerung) und und …
=) i. d. Summe mächtig viel und nicht zu vergessen mich (Fahrer) und Ehefrau (logisch)… da wird das dann grenzwertig ; -))


Hallo Dietmar,

es ist zu beachten, dass es sich bei dem angegebenen " Leergewicht " des
Fahrzeuges NICHT um das absolute Leergewicht handelt.

" LEERGEWICHT " beim Wohnmobil lt. Fahrzeugpapieren ist in der Regel:
1. Fahrzeug mit serienmäßigem Zubehör
2. Fahrer mit ca. 75 kg
3. Kraftstofftank 75 - 100 % gefüllt
4. Frischwassertank mit ca. 75 ltr.

Am besten mal mit vollem Kraftstoff- und Wassertank + Fahrer auf die Waage stellen, dann weisst Du was Du noch zuladen kannst, und ob die Frau evtl. auch noch mit kann.

Dann entweder alles was Du einlädst wiegen,
oder beladen auf die Waage.

es grüßt Dieter
-+
18.10.2011|19:35 | derwohni | 15
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Moin,
es ist sicher so wie beim normalen Führerschein. Ich kann nicht mit der Erlaubnis nur der Klasse B ein Motorrad (A1)oder einen LKW (CE) fahren. Dies wäre Teilnahme am Strassnverkehr ohne gültige Fahrerlaubnis. Ergo kann es für die Klasse C1E (für Wohnmobile über 3, 5 t), die es für den alten Führerschein der Klasse 3 gibt, nicht anders sein. Es bleibt führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis.

Allerdings bleibt spannend, wie ein Gericht urteilen würden, wenn die Überschreitung durch Überladung nur bis 3.650 kg erfolgt und fahrlässig verursacht worden ist.

HG
Skorni
-+
19.10.2011|10:16 | skorni | 17
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Definition der Klasse B:

Klasse B:
Beinhaltet M, S, L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

sprich es ist so, das Womo hat eine zugelassene GM von 3500kg, darf mit dem FS Klasse B gefahren werden. Überschreitet man die zugelassene GM so begeht man erstmal eine Ordnungswidrigkeit, mit "Vorsatz" eventuell auch mehr.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
19.10.2011|11:13 | pilote600 | 18
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Die gen. Toleranzüberschreitung von 5% gilt wohl nur in „D“?!!
Welches Strafmaß bei gleichem Tatbestand ist z. B. in Österreich od. Schweiz … oder andere? Anzunehmen, dass die dt. Regelung moderat ist im Vergleich zu den anderen europ. Ländern.
Nehme mal an, dass unsereiner in gl. Falle bei unseren Freunden ordentlich was abdrücken darf. Weiß jemand genaueres?


-+
21.10.2011|12:14 | saarlorluz | 19
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Ich wurde im Juli 2010 an der Grenze zur Schweiz gewogen, von den Schweizer Beamten. Fazit, 3830kg bei erlaubten 3500.
Verbale verwarnung und weiterfahren. Bei einem anderen Beamten hättze es vieleicht etwas gekostet oder keine Weiterfahrt.
Genaueres kann man nie sagen, kommt immer auf das "Gesamtpaket" an.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
21.10.2011|12:43 | pilote600 | 20
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Ich schmunzele, denn ich will die Fragesellung noch erweitern, das festgestellte überladene Fahrzeug wird mit 10 km ausserhalb der Ortschaft zu schnell geblitzt ? ist der Punktekatalog für LKw oder PKw zustaendig ?
Ich find langsam lustig, das unserer Regierung und die halbe EU es zulässt , das Autos zugelassen werden, die angeblich 3500 kg nur schwer sei dürfen, aber jederweiss, das 80 % uerberladen fahren.Das nennt man Konjunkturprogramm oder Anstiftung ?
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
23.10.2011|20:29 | gnauck | 21
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Die Frage bringt es genau auf den Punkt. Das Womo bis 3, 5t bleibt ein Womo bis 3, 5t egal wie schwer es tatsächlich ist. Da ist es völlig egal welche zusätzliche Ordnungswidrigkeit man sonst noch begeht, es bleibt ein afhrzeug bis 3500kg zul. GG.

Die 2. Frage ist müssig, ebenso könnte man Fragen warum z.B. Zigaretten immer noch legal und frei zugänglich sind, obwohl jeder weiß welkche Schäden der Genuss anrichten kann. Ich denke mal es sterben im Jahr mehr Menschen an den Folgen von Nikotin, als durch Unfälle die durch überladenen Fahrzeuge verursacht werden.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
24.10.2011|08:25 | pilote600 | 22
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Ich meinte es anders, warum legalisiert niemand den ganzen Irrsinn
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
24.10.2011|21:41 | gnauck | 23
Re:Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Ich meinte es anders, warum legalisiert niemand den ganzen Irrsinn


Weil egal wo die Grenze gezogen wird, dioe Hersteller werden immer an diese gehen.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-
25.10.2011|07:34 | pilote600 | 24
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