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Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
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Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallo Birgit,

ein 3, 5 t - der aufgelastet ist ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist
und bleibt ein um 350 kg ÜBERLADENER 3, 5 t. - Bedenken muss man, dass
bei einer Erhöhung des zul. GG in den meisten Fällen KEINE technische
Veränderung am Fahrzeug ( Zusatzfedern o.ä. ) durchgeführt wird, sondern
der Hersteller lediglich ( mit sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung )bescheinigt, dass das Fahrzeug auf Grund der Bauart auch mit dem höheren GG klar kommt.

Nur eine Änderung ( durch Eintrag ) der Fahrzeugpapiere macht aus einem
3, 5 t einen 3, 85 t.

Ohne Eintragung ist auf jeden Fall ( da 10% Überschreitung ) das Fahrzeug überladen, und im Falle einer Kontrolle droht auf jeden Fall ein Bussgeld.

Sollte es NACHWEISLICH auf Grund der Überladung zu einem Unfall kommen, wird sich wohl jede Versicherung weigern, den Schaden zu begleichen.


Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
-+
16.10.2011|11:47 | derwohni | 9
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge!

Basisfahrzeug: 244 Ducato 2.8 – 94kw 128PS
Hatte mal meine Fzg. Papiere detailliert gelesen:
zul. Ges.gew. 3400kg (!!!)
zul. Achslast vorne 1750kg, … hinten 1900kg

… meine nachträglichen Ein- und Anbauten:
SAT Antenne und Fernseher,
5 mtr. Markise
4-fach Fahrradträger (mit 2 Fahrräder auf Tour)
Solar und zweite gr. Bordbatterie

Mit den max. Achslasten sollte ich mich im „grünen Bereich“ befinden,
mit dem Gesamtgewicht 3400kg sicherlich nicht!
Fazit: Werde das Womo auf 3, 5 t auflasten mit Eintragung in die Papiere!
Wird auch dann trotz Einbeziehung, Ausschöpfung der (Toleranz)
wohl noch immer eine gaaanz enge Nummer.

Schönen Sonntag
Gruss Dietmar


-+
16.10.2011|13:31 | saarlorluz | 10
Re:Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge!
=)
=) Basisfahrzeug: 244 Ducato 2.8 – 94kw 128PS
=) Hatte mal meine Fzg. Papiere detailliert gelesen:
=) zul. Ges.gew. 3400kg (!!!)
=) zul. Achslast vorne 1750kg, … hinten 1900kg
=)
=) … meine nachträglichen Ein- und Anbauten:
=) SAT Antenne und Fernseher,
=) 5 mtr. Markise
=) 4-fach Fahrradträger (mit 2 Fahrräder auf Tour)
=) Solar und zweite gr. Bordbatterie
=)
=) Mit den max. Achslasten sollte ich mich im „grünen Bereich“ befinden,
=) mit dem Gesamtgewicht 3400kg sicherlich nicht!
=) Fazit: Werde das Womo auf 3, 5 t auflasten mit Eintragung in die Papiere!
=) Wird auch dann trotz Einbeziehung, Ausschöpfung der (Toleranz)
=) wohl noch immer eine gaaanz enge Nummer.
=)
=) Schönen Sonntag
=) Gruss Dietmar
=)


Servus Dietmar,

wie eng das wird, hängt ja von der Differenz zwischen Leergewicht und Zulässigem Gesamtgewicht ab. Interessant ist ja in Deinem Fall, dass die zulässigen Achslasten zusammen 3650 kg ergeben, obwohl das zulässige Gesamtgewicht nur 3400 kg beträgt. Von da her müsste der Spielraum bezüglich der Achslasten eigentlich größer sein als der bezüglich des zulässigen Gesamtgewichts.

Warum ein Hersteller überhaupt ein Fahrzeug mit 3, 4 und nicht mit 3, 5 t einträgt, erschließt sich mit allerdings nicht.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
17.10.2011|10:57 | garibaldi | 11
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Servus Cornelius,
… genau so isses! Durch Add. der gen. max. Achslasten müsste folglich im Gesamtgewicht ein Eintrag bis zu 3, 65to. möglich sein. Jedoch will ich i. d. Papieren „nur“ 3, 5 to. festschreiben lassen; damit darf unser Junior das WOMO auch - gem. neuem FS - legitim fahren.
Der sog. erweiterte Zuladungsbereich ist ja dann durch die 5% Toleranz (oder „Ermessensspielraum“ s. Beitrag Dieter) vollständig gedeckt und optional nutzbar. Ist somit eine blitzsaubere elegante Lösung ohne grobe formale Gesetzesverstöße zu begehen.
Dass mein WOMO mit nur 3400kg eingetragen ist weiß der Geier - ist rational nicht nachvollziehbar.
Das Leergewicht ist mit 2840kg eingetr. Jedoch sind die gen. nachträglichen Zusatzaufbauten u. a. elektr. Trittstufe. E-Herd desweiteren Gasflasche(n), Wasservorrat, E-Kabel (Verlängerung) und und …
i. d. Summe mächtig viel und nicht zu vergessen mich (Fahrer) und Ehefrau (logisch)… da wird das dann grenzwertig ; -))
Fazit: Eintrag von 3400kg auf 3500kg höchstamtlich m. Dienstsiegel .
Ungeachtet dessen werde ich das WOMO mal reisefertig beim Baustoffhändler Achsweise auf die Waage fahren um auch hier auf der sicheren Seite zu sein.
Ist damit die Sorgfaltspflicht erfüllt oder habe ich noch was übersehen?

Grüße an alle
Dietmar


-+
17.10.2011|19:58 | saarlorluz | 12
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hi,

1. hoffe dass im Falle eines Falles niemand relevantes (Versicherung) diese Beiträge von dir zu lesen bekommt, denn hier schreibst du dass du "vorsätzlich" überladen fährst, und das ist eine nadere Liga als fahrlässig weil nicht gewusst.

2. praktisch kanst du deine Achsen auf einer Brückenwaage wiegen, theoretisch ist dies nach §4 Abs 6 (oder andersrum) Eichgesetzt nicht zulässig. Dieser Hinweis steht an jeder Brückenwaage.

3. Leider ist die Addition der Achslasten oft höher wie das zul. gesamtgewicht, warum???????? Fahrzeugbauer sind gefragt


Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
18.10.2011|14:52 | pilote600 | 13
Re:Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Das Leergewicht ist mit 2840kg eingetr. Jedoch sind die gen. nachträglichen Zusatzaufbauten u. a. elektr. Trittstufe. E-Herd desweiteren Gasflasche«n», Wasservorrat, E-Kabel «Verlängerung» und und …
=) i. d. Summe mächtig viel und nicht zu vergessen mich (Fahrer) und Ehefrau (logisch)… da wird das dann grenzwertig ; -))

=) Grüße an alle
=) Dietmar
=)


Oha, das wird auch mit 3, 5 t unter Umständen eng. Da müsst Ihr das Weißbier zu Hause lassen ...
Schönen Gruss
Cornelius
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-+
18.10.2011|16:03 | garibaldi | 14
Re:Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?

=) Das Leergewicht ist mit 2840kg eingetr. Jedoch sind die gen. nachträglichen Zusatzaufbauten u. a. elektr. Trittstufe. E-Herd desweiteren Gasflasche(n), Wasservorrat, E-Kabel (Verlängerung) und und …
=) i. d. Summe mächtig viel und nicht zu vergessen mich (Fahrer) und Ehefrau (logisch)… da wird das dann grenzwertig ; -))


Hallo Dietmar,

es ist zu beachten, dass es sich bei dem angegebenen " Leergewicht " des
Fahrzeuges NICHT um das absolute Leergewicht handelt.

" LEERGEWICHT " beim Wohnmobil lt. Fahrzeugpapieren ist in der Regel:
1. Fahrzeug mit serienmäßigem Zubehör
2. Fahrer mit ca. 75 kg
3. Kraftstofftank 75 - 100 % gefüllt
4. Frischwassertank mit ca. 75 ltr.

Am besten mal mit vollem Kraftstoff- und Wassertank + Fahrer auf die Waage stellen, dann weisst Du was Du noch zuladen kannst, und ob die Frau evtl. auch noch mit kann.

Dann entweder alles was Du einlädst wiegen,
oder beladen auf die Waage.

es grüßt Dieter
-+
18.10.2011|19:35 | derwohni | 15
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Moin,
es ist sicher so wie beim normalen Führerschein. Ich kann nicht mit der Erlaubnis nur der Klasse B ein Motorrad (A1)oder einen LKW (CE) fahren. Dies wäre Teilnahme am Strassnverkehr ohne gültige Fahrerlaubnis. Ergo kann es für die Klasse C1E (für Wohnmobile über 3, 5 t), die es für den alten Führerschein der Klasse 3 gibt, nicht anders sein. Es bleibt führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis.

Allerdings bleibt spannend, wie ein Gericht urteilen würden, wenn die Überschreitung durch Überladung nur bis 3.650 kg erfolgt und fahrlässig verursacht worden ist.

HG
Skorni
-+
19.10.2011|10:16 | skorni | 17
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Definition der Klasse B:

Klasse B:
Beinhaltet M, S, L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

sprich es ist so, das Womo hat eine zugelassene GM von 3500kg, darf mit dem FS Klasse B gefahren werden. Überschreitet man die zugelassene GM so begeht man erstmal eine Ordnungswidrigkeit, mit "Vorsatz" eventuell auch mehr.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
19.10.2011|11:13 | pilote600 | 18
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Die gen. Toleranzüberschreitung von 5% gilt wohl nur in „D“?!!
Welches Strafmaß bei gleichem Tatbestand ist z. B. in Österreich od. Schweiz … oder andere? Anzunehmen, dass die dt. Regelung moderat ist im Vergleich zu den anderen europ. Ländern.
Nehme mal an, dass unsereiner in gl. Falle bei unseren Freunden ordentlich was abdrücken darf. Weiß jemand genaueres?


-+
21.10.2011|12:14 | saarlorluz | 19
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