Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Was passiert eigentlich wenn eine Person m. sog. „neuem FS“ und damit lediglich Kfz mit bis zu 3, 5t. fahren legitimiert ist, dabei ein WOMO (3, 5t.) im Strassenverkehr bewegt und in eine Kontrolle gerät. Bei dieser Überprüfung dann festgestellt wird, daß das betr. WOMO durch Überladung jedoch tatsächlich jenseits der 3, 5t. ist? … Was ist wenn diesem Fahrer bei gleichen vorangehendem Beispiel ein Unfall (selbstverschuldet) passiert. Ist der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise gefährdet??? Was ist mit Vollkasko? … was mit Schadenersatz für den Unfallgegner? Gilt dann der Straftatbestand wie z. B. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis als erfüllt?
15.10.2011|13:01 | saarlorluz | 1
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Das sind rechtliche Fragen, die bislang hier noch nicht aufgekommen sind. Aber ich habe die Befürchtung, daß dies doch ernste Konsequenzen haben könnte.
15.10.2011|13:11 | pablo | 2
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallor Saarlorluz
keine Ahnung, definitiv wird dir das nur ein Anwalt sagen können. Ich gehe mal davon aus, dir ist das passiert? Um die betreffende Person nicht noch weiter reinzureiten, würde ich sicher rechtlichen Rat einholen....
Schön wäre allerdings, beim ersten Posting ein kurzes Vorstellungshallo und eine nette Unterschrift macht das Ganze ein wenig freundlicher..
Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
15.10.2011|14:31 | womo66 | 3
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallo Mädels und Jungs ! Ich habe da auch keine Ahnung und bin gespannt auf die Antworten. Aber was soll da rechtlich anders sein, als bei einen Führerschein der Alten. Auch wenn ich einen überladenen 3, 5t fahre dürften die Folgen die gleichen sein.Oder ? Gruß Michael
15.10.2011|14:54 | michael43 | 4
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallöchen,
Fakt ist:
1. Der Führerschein berechtigt zum Führen von KFZ bis 3, 5 t. also ist hier schon mal kein rechtlich zu ahndender Verstoß. Ergo auch kein Fahren ohne ( bzw. gültigen ) Führerschein.
2. Die Überladung: In Deutschland bis ca. 5% ( Ermessensspielraum ) wird toleriert und verwarnt, also bis ca. Gesamtgewicht 3, 675 t. meist OHNE Konsequenzen. Bei Überschreitung des Gesamtgewichtes um mehr als 5% gelten gestaffelte Bussgelder bzw. Anzeige evtl. mit Punkten in Flensburg.
BEACHTEN SOLLTE MAN ABER: Gesamtgewicht kann 3, 5 t. sein, aber durch falsche Beladung die zulässigen Achslasten überschritten sein!!! Also auch Achslasten beachten!!!!
Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
15.10.2011|15:47 | derwohni | 5
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Der "neue" Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit "zulässigen" Gewicht von bis zu 3, 5 t. Wenn ein entsprechendes Fahrzeug ein "tatsächliches" Gewicht über 3, 5 t hat, so bleibt es dennoch ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht von 3, 5 t. Also kann es sich nicht um das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis handeln, sondern "nur" um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladen. Bei einem Unfall könnte aber eine Versicherung auf die Idee kommen, daß es sich um ein grob-fahrlässiges Verhalten handelt, wenn man nicht mit der gebotenen Sorgfalt das Gewicht kontrolliert. Also droht zumindest in der Kasko-Versicherung die Leistungsverweigerung. Tschüss, Gerd
15.10.2011|21:13 | gg-wanderer | 6
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Ich kann hier Dieter nur zustimmen. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg geführt werden. Da diese Grenze nicht überschritten ist, liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vor. Da das tatsächliche Gewicht jedoch höher ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die je nach Höhe der Überschreitung entweder noch innerhalb der Toleranz liegt oder als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, aber nicht als Straftat. Was die zivilrechtlichen Folgen bei einem selbstverschuldeten Unfall angeht, würde ich sagen, es kommt darauf an. Hat die Überladung für den Unfall überhaupt keine Rolle gespielt, z.B bei einer Vorfahrtsverletzung oder einem Abkommen von der Fahrbahn, dann kann sie auch für die zivilrechtliche Regulierung keine Rolle spielen. War die Überladung jedoch mit unfallursächlich, z.B. längerer Bremsweg oder evt. Reifenplatzer, und wäre es ohne Überladung nicht zum Unfall gekommen, dann könnte dies meiner Meinung nach bei der Regulierung eine Rolle spielen. Gruß Peter
Gruß Peter Jeder Tag ist neu.
15.10.2011|21:20 | ullrich1 | 7
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Moin moin,
was die Versicherung angeht, bin ich da ganz auf Gerds Seite, denn, die Versicherungen suchen ja heute nach jedem Haar in der Suppe, und sowie sie eins finden, wird es auch gnadenlos ausgeschlachtet.
wie ist aber bei einem 3, 5t der aufgelastet ist auf 3, 85t, was nicht in den Papieren vermerkt ist?
Beste Grüsse Birgit und ihr Fahrer Rainer
16.10.2011|11:23 | diefrauvomhasen | 8
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallo Birgit,
ein 3, 5 t - der aufgelastet ist ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist und bleibt ein um 350 kg ÜBERLADENER 3, 5 t. - Bedenken muss man, dass bei einer Erhöhung des zul. GG in den meisten Fällen KEINE technische Veränderung am Fahrzeug ( Zusatzfedern o.ä. ) durchgeführt wird, sondern der Hersteller lediglich ( mit sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung )bescheinigt, dass das Fahrzeug auf Grund der Bauart auch mit dem höheren GG klar kommt.
Nur eine Änderung ( durch Eintrag ) der Fahrzeugpapiere macht aus einem 3, 5 t einen 3, 85 t.
Ohne Eintragung ist auf jeden Fall ( da 10% Überschreitung ) das Fahrzeug überladen, und im Falle einer Kontrolle droht auf jeden Fall ein Bussgeld.
Sollte es NACHWEISLICH auf Grund der Überladung zu einem Unfall kommen, wird sich wohl jede Versicherung weigern, den Schaden zu begleichen.
Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
16.10.2011|11:47 | derwohni | 9
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
… meine nachträglichen Ein- und Anbauten: SAT Antenne und Fernseher, 5 mtr. Markise 4-fach Fahrradträger (mit 2 Fahrräder auf Tour) Solar und zweite gr. Bordbatterie
Mit den max. Achslasten sollte ich mich im „grünen Bereich“ befinden, mit dem Gesamtgewicht 3400kg sicherlich nicht! Fazit: Werde das Womo auf 3, 5 t auflasten mit Eintragung in die Papiere! Wird auch dann trotz Einbeziehung, Ausschöpfung der (Toleranz) wohl noch immer eine gaaanz enge Nummer.