Müssen Anbauten an Wohnmobilen in den Papieren eingetragen werden?
Eine angeschraubte Leiter z.B. ist nicht eintragungspflichtig, zählt als Ladung. Ebenfalls nicht eintragungspflichtig ist der Anbau eines Fahrradträgers. Zählt ebenfalls als Ladung. Es gibt also keine Probleme mit dem TÜV bzw. der Polizei. Anders verhält es sich aber bei anderen Felgen, Reifen, Schein- werfern, sog. " Kuhfängern ", Anhängerkupplung u.a. mehr.
19.11.2011|15:10 | pablo | 1
Re:Anbauten an Wohnmobilen.
Guten Morgen,
gehe mal davon aus, daß das im Einzelfall geprüft werden muß. Ein großer Teil des Zubehörs sollte eine ABE besitzen, ist dann nicht eintragungspflichtig. So wie bei unserem Womo die Felgen, der Motorradträger und auch die mit den Felgen verbundene andere Reifengröße.
Bei "Kuhfängern" bin ich mir da nicht so sicher.
Schönen Sonntag
Ferdi
20.11.2011|08:53 | fernando | 2
Re:Re:Anbauten an Wohnmobilen.
=) =) Bei "Kuhfängern" bin ich mir da nicht so sicher. =) =) Schönen Sonntag =) =» Ferdi
Ist ja auch nicht so wichtig beim Kuhfänger. Welcher Wohnmobilist will schon Kühe fangen ... ! Schönen Gruss Cornelius Der Weg ist das Ziel. Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen. Liberté - Egalité - Fraternité !!!
20.11.2011|15:57 | garibaldi | 3
Re:Anbauten an Wohnmobilen.
Und weil wir nicht im "Wilden Westen" sind heissen die Dinger jetzt Personenschutzbügel. Die Kuhfänger sind ja verboten worden weil durch diese Teile Personen bei einem Unfall gefärdet wurden.
Gruss Uwe OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ... denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen