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Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
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Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Hallo Speidergutt,

Du brauchst doch nur den Strafzettel über 10€ nicht bezahlen und Widerspruch einlegen. Entweder stellt die Bußgeldstelle das Verfahren ein oder es geht in die nächste Runde, da entscheidet dann ein Richter. Wenn der nicht so entscheidet wie Du Dich im Recht fühlst, kannst Du Dich dann durch die Instanzen klagen, wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof. Vorausgesetzt natürlich, Du hast eine Rechtsschutzversicherung die hinter Dir steht und Chancen für einen Prozessgewinn sieht, oder Du hast selbst das nötige Kleingeld für einen renomierten Anwalt.

meint basi1510
unterwegs mit Hobby Alkoven 550 FS
-+
22.09.2012|21:04 | basi1510 | 4
Re:Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Hallo,

meines Wissens ist es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel nicht möglich, bis zum Europäischen Gerichtshof zu klagen. Man kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Wenn dem nicht stattgegeben wird, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Kommt man auch dort nicht weiter, kann man nur noch eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, bei der allerdings ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen und daran wird es meiner Meinung nach in diesem Fall schon fehlen.

Ansonsten erkenne ich wie Robby auch keine Diskriminierung.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
22.09.2012|22:27 | brawo | 5
Re:Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Hallo Speidergutt
=)
=) Ich verstehe schon Deinen Ärger. Behinderte habens meistens schwerer - vor allem im Rolli. Ich sehe hier aber keinerlei Diskriminierung. Wir alle dürfen mit den Womos nicht auf Plätze welche ausschließlich für Pkws reserviert sind. Insoweit wirst Du nur behandelt, wie wir alle, aber nicht diskriminiert.
=)
=) Gruß
=) Robby


hallo, , ich seh das auch so..!!!!!!Kopfschütteln, ´´´´´´´´´´´ mehr kann man zu diesen Thema nichts mehr sagen lg Hermi
-+
23.09.2012|15:09 | hermi49 | 6
Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Auch ich kann hier keine Diskriminierung erkennen. Mit einem als PKW zugelassenen Wohnmobil (wir hatten ja erst die Diskussion mit der 3, 5-Tonnen-Geschichte) dürfte man da ja parken. Und dass der offizielle Womo-Stellplatz in der (nicht namentlich genannten) Stadt als nicht behindertengerecht angesehen wird, ist erstens Ansichtssache und zweitens Sache der Stadt. Schließlich gibt es auch sehenswerte Städte, die in ihrer gesamten Anlage als nicht rollstuhlgerecht eingestuft werden könnten. Man kann aber San Gimignano oder Siena oder so nicht rollstuhlgerecht umbauen, ohne sie zu zerstören.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
23.09.2012|16:36 | garibaldi | 7
Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Hallo,

ich bleibe dabei, bei Behinderung gelten doch andere Regeln.

Wenn die Park-Regelung richtig ist, dann heißt das, eine behinderte Person hat nicht das Recht auf einen passenden Parkplatz, wenn er im Wohnmobil sitzt.
Ich könnte die Einschränkung verstehen, wenn das Argument Verkehrsbehinderung käme, aber diesem Einwand kann man mit einer entsprechenden Einschränkung begegnen.

Für alle, die meinen, eine behinderte Person kann wie ein nicht-behinderter Wohnmobilist ggf. weitere Strecken zurücklegen, empfehle ich einen Tag im Rollstuhl, da werden wahrscheinlich auch Hartgesottene nachdenklich..

Herzliche Grüße und hoffentlich braucht Ihr diese Erleichterungen nie

speidergutt

-+
01.10.2012|21:16 | speidergutt | 8
Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Ich denke, Du siehst die Sache ein bisschen von der falschen Seite an. Angenommen, der Parkplatz, von dem Du schriebst, ist von der Anlage und den Platzverhältnissen so, dass auch ein größeres Wohnmobil dort stehen kann, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern und ohne beispielsweise durch sein Gewicht Schäden am Untergrund zu verursachen, dann könntest Du der zuständigen Gemeinde (denn die hat darüber zu bestimmen, sonst niemand) den Vorschlag machen, dies mittels eines Zusatzschildes ausdrücklich zuzulassen. Eine gesetzliche Regelung in Deinem Sinne dürfte kaum realisierbar sein. Wie bereits angesprochen, geht es hier ja nur um größere Wohnmobile. Und denen kann man nun mal nicht pauschal Sonderrechte auf Grund des Behinderten-Merkmals einräumen, da hier unterschiedlichste Gründe für entsprechende Zufahrts- oder Parkbeschränkungen zum Tragen kommen können, beispielsweise auch solche wie nicht ausreichend tragfähige Brücken, gefährliche Engstellen, zu schwacher Untergrund etc.
Schönen Gruss
Cornelius
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02.10.2012|11:22 | garibaldi | 9
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