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Re:Re:Fragen über Fragen

=) Es ist ein Fahrzeug nur für zwei Personen und wie der Name schon sagt ALtes PAar.


tststssss.. ALTES PAAR:. nix da.. ALlein reisendes PAar

steht zumindest hier und klingt auch viel schöner



P.S.... sieht übrigens echt klasse aus!!!
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
13.03.2013|15:36 | womo66 | 9
Re:Fragen über Fragen
Hallo Rainer,
Wohnmobile über 3, 5to bis 7, 5to sind nicht vom LKW Überholverbot betroffen. Das gilt erst für Fahrzeuge über 7, 5to. Natürlich unterliegen diese den Beschränkungen wenn da 3, 5to steht. Auch an den Grenzen fahre ich immer auf die pkw Spur und hatte bisher nur in Kirgisien Probleme damit.......
Beim ADAC Schutzbrief sind Wohnmobile bis 7, 5to den PKW gleichgesetzt.
Probleme gibt es bei der Maut in den Alpenländern und Richtung Adria..... das kann teuer werden.
In Frankreich kosten die Dickschiffe mehr auf der Autobahn wenn mehr als vier Räder verbaut sind (Zwillingsreifen).
Nach meiner Meinung ist es fast nicht möglich ein Wohnmobil in entsprechender Größe unter 3, 5to zu betreiben ohne ständig in der Überladung herumzufahren...
Wichtig - aus meiner Erfahrung ist die Möglichkeit den in den Fahrzeugen verbauten Begrenzer zu programmieren. Sonst geht da nix über 90km/h.
Ich habe meinen Daimler erst nach längerem Suchen in einer Werkstatt auf 100km/h geändert bekommen.
Ich hoffe ich habe alle Fragen beantwortet.
LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine
-+
13.03.2013|16:27 | hwhenke | 10
Re:Re:Fragen über Fragen

=» Wohnmobile über 3, 5to bis 7, 5to sind nicht vom LKW Überholverbot betroffen. Das gilt erst für Fahrzeuge über 7, 5to.


Hallo Horst,

da muss ich dich leider korrigieren, diese Fahrzeuge unterliegen doch dem LKW-Überholverbot , einfach mal googlen

Grüße
Frank
-+
13.03.2013|17:28 | palstek | 11
Re:Re:Fragen über Fragen

Wohnmobile über 3, 5to bis 7, 5to sind nicht vom LKW Überholverbot betroffen.

hwhenke,
Du hast mich jetzt aber etwas irritiert. Habe noch mal gegoogelt und finde, dieses:

Zeichen 277, Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3, 5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).


Karin, du hast schon recht, ich nehme das immer etwas ironisch. Wir sind ja nicht mehr die jüngsten, zählen uns aber noch nicht zu den Alten.

Wir sind mit diesem super zufrieden.
Hat allerdings beim ADAC Schutzbrief einen Haken, er ist 3cm über 3, 2m hoch, es wird deshalb der Pick-up Service verweigert. Er hat zwar 4, 5t zul.GesG., wegen des vielen Stauraums ist er aber schnell überladen, wenn man nicht drauf achtet.
-+
13.03.2013|17:44 | uid65252 | 12
Re:Re:Fragen über Fragen

... Vor allem die geschlossene Toilette und der Badbereich im Mittelteil mit abtrennbarer Tür zum Wohnbereich bietet viel Platz beim Duschen. Man muss nicht die Dusche erst umbauen wenn man sie benutzen will. Und die Einzelbetten im Alkoven sind durch eine Treppe und keine Hühnerleiter bequem erreicbar, man wird ja nicht jünger.
=» Gruss Gerhard


Hallo Gerhard,

ich hatte mir den ALPA auf der Messe in Essen auch mal angesehen.
Aber irgendwie hatte ich da meine Probleme.

Angenommen ich liege im Bett und Frau muss mal die Toilette nutzen. Da ich die Toilettentüre bei Toilettennutzung nicht schlissen konnte würde ich doch aus dem Bett meiner Frau beim Toilettengang zusehen können.

Oder gibt es da evtl. noch andere Türen die man als Sicht- und Geruchsschutz schliessen kann ?


Gruss Uwe
OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ...
denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen
-+
13.03.2013|18:08 | oceanline | 13
Re:Fragen über Fragen
Hallo Uwe
bei unserem Alpa lässt sich die Tür zur Toilette/Bad ganz schließen. Die Toilette ist dann ein abgeschlossener Raum. Vom Bett im Alkoven kann man nicht in die Toilette/Bad einsehen.
In einer weiteren Stellung kann man die Badtür öffen bis zur Mittelstellung, dann wird der Mittelgang komplett gegen den Wohnraum abgetrennt. Man hat nun einen großen Raum Bad/Toilette und Dusche. Die Tür lässt sich noch weiter in Richtung Wohnraum öffnen bis sie an die Küche anschlägt.
Ich könnte mir vorstellen, dass auf dem Austellungsfahrzeug auf der Messe die Tür/Türscharniere beschädigt wurden, sodaßß sie nicht mehr geschlossen werden konnte. Die Scharniere sind wirklich eine Lightversion. Hatte bei meinem vorigen Adria die gleichen und die sind des öfteren zerrissen.
Gruß Gerhard-+
13.03.2013|21:37 | uid65252 | 14
Re:Re:Re:Fragen über Fragen

=) Wohnmobile über 3, 5to bis 7, 5to sind nicht vom LKW Überholverbot betroffen.

=) hwhenke,
=) Du hast mich jetzt aber etwas irritiert. Habe noch mal gegoogelt und finde, dieses:
=)
=) Zeichen 277, Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3, 5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
=) Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
=)


Hallo Gerhard,

jetzt habe ich mir mal die Begründung für das Urteil rausgesucht und bin nun komplett verunsichert, in der Urteilsbegründung wird jetzt sogar von über 2, 8 t geschrieben?

Aus den Entscheidungsgründen:

"... 1. Nach § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO verbietet Zeichen 277 Führern von Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2, 8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibussen, mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. Zu den Kfz, deren Führern das Überholen auf der von Zeichen 277 erfaßten Strecke verboten ist, gehören auch Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 2, 8 t (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. 1993, § 41 StVO Rdnr. 248 zu Zeichen 277). Ein Wohnmobil zählt nämlich entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht zu den Pkw und Kraftomnibussen, die auch dann, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 2, 8 t überschreiten, von dem durch Zeichen 277 angeordneten Überholverbot ausgenommen sind. Ein Wohnmobil ist weder Pkw noch Lkw (Jagusch/Hentschel, § 18 StVO Rdnr. 19 und § 23 StVZO Rdnr. 18; Drees/Kuckuk/Werny, Straßenverkehrsrecht, 6. Aufl. 1988, § 18 StVO Rdnr. 19 a), sondern ein „sonstiges Kfz”, wie dies auch der Kfz-Schein des Betr. ausweist. Weder ein Omnibus noch ein Pkw haben die dem Wohnmobil eigentümliche Zweckbestimmung, außerhalb der Fahrt zum ständigen Aufenthalt und insbesondere auch zur Übernachtung von Menschen zu dienen. Die Gleichstellung des Wohnmobils des Betr. mit einem Pkw kann auch nicht aus § 23 Abs. 1 Satz 6 StVZO hergeleitet werden, und zwar schon deswegen nicht, weil hierunter nur Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2, 8 t fallen. Liegt aber die Ausnahme von Pkw oder Kraftomnibus nicht vor, so galt für das Wohnmobil wie für alle anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2, 8 t das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot.


Das ganze als solches interessiert mich nun doch gewaltig und wird ab morgen auch meinen Rechtsanwalt beschäftigen.

Was steht denn eigentlich im KFZ Schein für ein Wohnmobil drin PKW, LKW ????


Gruß aus Hessen Rainer
-+
14.03.2013|00:35 | havoered | 15
Re:Fragen über Fragen
Hallo Uwe,

danke für den Tip mit dem Expocamp in Wertheim.

Ich war heute dort und habe mir mal alles angesehen, was die dort hatten und bin dort auch auf die Marke Dethleffs gestossen, welche ich bisher noch nicht auf meinem Programm hatte.

Bei dieser Marke haben wir eine Aufteilung gefunden die uns entgegen käme. Toilette und WC jeweis für sich gegen über liegend.

Dann würde dies in Kombination mit einem Doppelbett auch mehr Raum für unsere Wau`s bringen. Somit wären wir hier eine Kompromiss im Bezug auf unseren Wunsch Einzelbetten eingegangen, mit dem wir aber zu Gunsten der Wau`s Leben könnten.

Übrigens hat der junge Verkäufer der mich bediente, meinen obigen Eindruck wiederlegt, er war sehr bemüht, hat mir einige Wege aufgezeigt und auch vieles erklärt.

Nun gehen wir an den nächsten Schritt und werden mal mit dem Wohnmobil der Firma Dethleffs planen und uns über diese Marke eingehender informieren.

Kann jemand von euch zu der Marke Dethleffs etwas positives, oder auch weniger positives berichten.
Von der Verarbeitung zumindest im Innenbereich (Polster, Schränke, Türen, Duschabtrennung, etc.) war ich angetan, im Gegensatz zu einigen der anderen Marken welche dort ausgestellt waren.

Vielen Dank an euch für eure Antworten und wie immer Grüße aus Hessen

Rainer-+
14.03.2013|00:55 | havoered | 16
Re:Fragen über Fragen
Rainer unsere besten Freunde fahren so ein 8mplus Teil von Dethleffs (müsste sie nach der genauen Bezeichnung fragen) und sind mit Fahrzeug, Händler (Güma) und Service superzufrieden.
Bislang keine grösseren Beanstandungen, sie haben das Fahrzeug nun *grübel*.... rund 4 (?) Jahre und sind damit schon viele viele km problemlos gereist
das Einzige, was ich ad hc sagen könnte ist eine wohl spürbare unangenehme Windempfindlichkeit, von der sie immer berichten.
aber sonst... alles top!
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
14.03.2013|08:09 | womo66 | 17
Re:Fragen über Fragen
Freunde von uns fahren einen teilintegrierten Dethleffs, ebenfalls ohne größere Beanstandung.
Sie würden sich immer wieder einen kaufen.
Bei uns passte leider die Raumhöhe des Badezimmers nicht zu der Länge meines Mannes, sonst wäre ein Dethleffs durchaus auch für uns eine Option gewesen.

LG,
Christiane
Zwillinge...man gönnt sich ja sonst nichts!!!
-+
14.03.2013|08:50 | profila | 18
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