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Der Nächste bitte....
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Re:Der Nächste bitte....
Wenn´s nicht zum wäre, so könnte man fast schon wieder lachen für wie dumm einen diese Typen halten.
So mancher, mit Werksvertrag Beschäftigter, würde , wenn er als solcher einen derartigen Verdienst einführe.
Gemeinhin sind Werksverträge dazu ersonnen worden, um den gesetzlichen Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer zu unterlaufen und somit zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führen.


Werksverträge

Naja, prekär ist dieses Beschäftigungsverhältnis auch, aber wohl auf andere Art und Weise!!!

Aber vielleicht könnte man im Wahljahr bei Frau Merkel mal anregen, dass auch der Rest der Beschäftigten mit Werksvertrag entsprechend dem bayr. Modell prekär bezahlt wird.
LG,
Christiane
Zwillinge...man gönnt sich ja sonst nichts!!!
-+
25.04.2013|16:26 | profila | 3
Re:Der Nächste bitte....
Es fehlt einfach eine richtige Kontrolle unserer Abgeordneten. Mag sein, dass er seine Frau aus der Kostenpauschale bezahlt hat, die jedem Abgeordneten zu seinen Bezügen zu steht. Er hätte also auf jeden Fall eine x-beliebige Sekretärin vollkommen legal für sein Büro einstellen können. Was hier verwerflich ist, ist die politische Moral einer Beschäftigung der eigenen Frau im eigenen Büro. Im Übrigen haben sämtliche Abgeordnete in Bund und Ländern, von links nach rechts und von oben nach unten den Erhöhungen und den Kostenpauschalen einstimmig gebilligt einschl. der Linken. Es ging ja um die eigene Knete und nicht um Rentenerhöhungen. Wer Landtags- oder Bundestagsabgeordneter wird, kommt automatisch in eine Raffke-Kiste. Nur so am Rande die Frage: Hat eigentlich schon mal jemand errechnet, was uns unser föderalistisches Bundessystem in allen Ländern und im Bund kostet?
Skorni
-+
25.04.2013|16:49 | skorni | 4
Re:Re:Der Nächste bitte....
Wenn´s nicht zum wäre, so könnte man fast schon wieder lachen für wie dumm einen diese Typen halten.
=» So mancher, mit Werksvertrag Beschäftigter, würde , wenn er als solcher einen derartigen Verdienst einführe.
=) Gemeinhin sind Werksverträge dazu ersonnen worden, um den gesetzlichen Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer zu unterlaufen und somit zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führen.
=)
=)
Werksverträge
=)
=) Naja, prekär ist dieses Beschäftigungsverhältnis auch, aber wohl auf andere Art und Weise!!!
=)
=» Aber vielleicht könnte man im Wahljahr bei Frau Merkel mal anregen, dass auch der Rest der Beschäftigten mit Werksvertrag entsprechend dem bayr. Modell prekär bezahlt wird.


Schön hast Du das gesagt!
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
25.04.2013|16:49 | garibaldi | 5
Re:Der Nächste bitte....
Die Mütter und Väter des BGB v. 18.08.1896(RGBl 195, in Kraft 1.1.1900) haben sicherlich nicht in Träumen daran gedacht, dass 110 Jahre später mit dem Werkvertrag Schindluder getrieben wird. Ursprünglicher Sinn der Vertragspflicht war u. a., dass der Unternehmer das Werk innerhalb der vereinbarten Zeit so herzustellen hat und frei von Fehlern ist. Die Abgrenzung zum Dienstvertrag ist jedoch oft schwierig. Der Werkvertrag an sich ist aus unseren heutigen kaufmännnischen Rechtsbeziehungen nicht mehr wegzudenken und sollte nicht in eine negative Kiste gepackt werden.
Skorni
-+
25.04.2013|17:27 | skorni | 6
Re:Re:Der Nächste bitte....

=) Der Seehofer ist wirklich eine Klasse-Lachnummer. Man könnte meinen, der lebt auf einem anderen Stern.


... aber damit lebt der GUT.

-+
25.04.2013|19:16 | saarlorluz | 7
Re:Re:Der Nächste bitte....
Der Werkvertrag an sich ist aus unseren heutigen kaufmännnischen Rechtsbeziehungen nicht mehr wegzudenken und sollte nicht in eine negative Kiste gepackt werden.


Aber wenn diese Verträge nur dazu dienen, um ohnehin recht dürftige Löhne noch weiter zu senken, ist wohl nicht zu verhindern, dass die Werkverträge negativ gesehen werden!
Wie aus meinem eingestellten Artikel zu ersehen ist, werden hier gesetzlich festgelegte Mindestlöhne für Leiharbeiter, die unter 9 Euro brutto die Stunde liegen, über einen Werkvertrag auf unter 7 Euro brutto gedrückt.
Und nur um des Lohndumpings willen erfährt diese Art der Beschäftigungsverhältnisse eine derartige Renaissance.

Tut mir leid, aber daran kann ich weit und breit nichts positives entdecken!!!!
LG,
Christiane
Zwillinge...man gönnt sich ja sonst nichts!!!
-+
26.04.2013|08:37 | profila | 8
Re:Der Nächste bitte....
Hallo Mädels und Jungs !
Vielleicht verstehe ich es nicht. Was ist rechtlich verkehrt, wenn ich statt einer Fremden eine Bürokraft aus der Familie einstelle die eine entsprechende Qualifikation hat ?
Danke für die Antwort !
Gruß Michael-+
26.04.2013|10:43 | michael43 | 9
Re:Re:Der Nächste bitte....
Hallo Mädels und Jungs !
=) Vielleicht verstehe ich es nicht. Was ist rechtlich verkehrt, wenn ich statt einer Fremden eine Bürokraft aus der Familie einstelle die eine entsprechende Qualifikation hat ?
=) Danke für die Antwort !
=» Gruß Michael


Prinzipiell ist dagegen nichts einzuwenden. Allerdings ist es speziell im Fall des Bayerischen Landtags so, dass damit ganz offensichtlich derart viel Schindluder getrieben wurde, dass es ab dem Jahr 2000 verboten wurde. Damals wurde allerdings eine Altfallregelung eingeführt, auf die sich dieser Herr stützte, die besagte, dass bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse fortgeführt werden durften. Interessant an diesem speziellen Fall scheint mir der Aspekt, dass er selbst wohl davon sprach, das Arbeitsverhältnis sei auf Basis von Werkverträgen gelaufen. Dafür wurden an die Frau monatlich bis zu 5.500 € (netto!!!) gezahlt, für welche Leistungen, bleibt dabei offen. Für eine Bürokraft ein mehr als üppiges Einkommen.

Wenn da tatsächlich Werkverträge liefen, dann kann das aber eigentlich nur bedeuten, dass diese von Fall zu Fall neu abgeschlossen wurden, also auch nach 2000, und das wäre dann illegal gewesen, es sei denn, in dem Gesetz von damals ist irgendeine schwammige Formulierung, die das erlaubte (im Sinn von Kettenverträgen). Falls dies so wäre, wäre interessant zu wissen, wie viel Anteil besagter Herr damals an der Formulierung hatte ...

Aber egal, wie legal oder illegal das war, schamlose Bereicherung auf Kosten der Steuerzahler war es in jedem Fall.
Schönen Gruss
Cornelius
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26.04.2013|11:04 | garibaldi | 10
Re:Der Nächste bitte....
Hallo,

in allen anderen Bundesländern ist diese Praxis übrigens generell verboten. Einer dieser Herren soll auch seine beiden Söhne beschäftigt haben, die heute 26 und 27 Jahre alt sind. Er wird schwer erklären können, wie diese im Jahr 2000 ein "Altfall" waren...

Ich bin etwas verwundert über den Begriff "Werkvertrag". Verstehen die Bayern etwas anderes darunter als der Rest der Welt? Ein Werkvertrag regelt die Vergütung für die erfolgreiche Lieferung eines "Werkes", d.h. einer klar definierten Arbeit, z.B. ein Computerprogramm, ein Haus, ein schlüsselfertiges Badezimmer oder auch eine Marketing-Kampagne. Danach ist der Vertrag erfüllt und erledigt. Die dauerhafte Beschäftigung eines freien Mitarbeiters OHNE ein festes Projektziel erfolgt eigentlich über einen Dienstvertrag. Bei einer derart langen Beschäftigung über einen Dienstvertrag dürfte aber auch schon eine Scheinselbstständigkeit anzunehmen sein, also eine Umgehung der Sozialabgaben.

Grüße
Frank
-+
26.04.2013|12:15 | palstek | 11
Re:Re:Der Nächste bitte....
Einer dieser Herren soll auch seine beiden Söhne beschäftigt haben, die heute 26 und 27 Jahre alt sind. Er wird schwer erklären können, wie diese im Jahr 2000 ein "Altfall" waren...

=) Grüße
=» Frank


Na ganz einfach: Kinderarbeit ...
Schönen Gruss
Cornelius
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26.04.2013|13:38 | garibaldi | 12
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