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StVO
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Re:StVO
Sally/Klaus meint sicher das Zeichen 277 , offiziell

"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3, 5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

umgangssprachlich aber "LKW-Überholverbot" genannt.

Grüße
Frank
-+
08.06.2013|20:21 | palstek | 4
Re:StVO
Natürlich , ich muss mich korrigieren. Ich habe nur den LKW auf dem Schild gesehen aber das betrifft ja alle Kraftfahrzeuge.
Also gut, diese Schilderkombination beruhigt mich denn da kann ich bei dieser Schilderkombination mit meinem neuen 4, 2 t Womo getrost überholen. Aber leider nicht schneller als 100. -
08.06.2013|20:31 | sally | 5
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