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Bei der Auflastung abgezockt?
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Re:Bei der Auflastung abgezockt?
Kommt darauf an, in den neueren Fahrzeugpapiere z.b. Fiat Maxi etc., stehen ja Zugelassene Gesamtmasse (zGM oder auch zGG siehe StVO und StVZO) (Steuerlich relevant) und Technisch zulässige Gesamtmasse, die vom Hersteller des Fahrzeuges als maximale zulässige Gesamtmasse erlaubt ist. Darüber hinaus, kann es aber vom Wohnmobilhersteller, aufgrund von Einzelabnahmen, mit einigen tech. Änderungen eine maximale Auflastung geben. Wobei letztere, auch richtig Geld kostet, da sich die Wohnmobilhersteller die Einzelabnahme richtig teuer bezahlen lassen.

Im Rahmen der Technisch zulässigen Gesamtmasse, sofern durch die Ablastung etc. keine Änderung vorgenommen wurden (Reifen etc.) genügt eine einfache Einzelabnahme beim TÜV, die eigentlich auch nur ein Umschreiben der Zulassungspapiere beinhaltet.

Allerdings ist man immer nur dann der Meinung, man wurde "abgezockt", wenn man sich nicht schon im Vorfeld, bei seinem Auftragnehmer, über eventuell anfallende Kosten informiert hat. -+
15.12.2013|17:53 | antonis | 6
Re:Bei der Auflastung abgezockt?


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15.12.2013|19:04 | pablo1 | 7
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