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2 Promille Auto weg
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Re:Re:2 Promille Auto weg
Ja, das heißt, das Fahrzeug darf zwar sichergestellt werden, aber es muss dem "Täter" nach Abbüßung seiner Strafe «sprich Wiedererlangung der Fahrerlaubnis» zurückgegeben werden. Das macht ja auch Sinn, vor allem, wenn man damit rechnet, dass der im Zweifelsfall auch ohne Führerschein fahren würde ... Aber das Auto einziehen und dann an andere Leute verkaufen, das dürfte nicht so ohne Weiteres gehen.

Nee, nee, aber wirklich nicht, der eingezogene Gegenstand geht auf den Staat über und der entscheidet, was damit geschieht, in der Regel entweder durch Versteigerung veräußert oder vernichtet.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.05.2014|18:19 | brawo | 22
Re:2 Promille Auto weg
Stimmt. Einen Haken hat die Sache aber schon. Eine Einziehung ist nämlich nach §74 Abs. 1 nur möglich, wenn die einzuziehende Sache für eine vorsätzliche Straftat benutzt wurde oder bestimmt war. Ob das auf ein Auto anwendbar ist, erscheint in diesem Fall zweifelhaft. Wenn einer das Auto als Fluchtauto bei einem Banküberfall benutzt, ist die Sache klar. Aber bei einer Trunkenheitsfahrt mit zwei Promille? Ist der da überhaupt noch zurechnungsfähig und damit zu einem Vorsatz überhaupt in der Lage? Man müsste ihm dann nachweisen, dass er schon in nüchternem Zustand die Absicht hatte, betrunken zu fahren. Das dürfte in manchen Fällen schwierig sein.

Allerdings steht dagegen wieder der Absatz 3 des Paragrafen, der sehr merkwürdig ist. Da heißt es: "«3» Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat."

Demnach könnte eigentlich jedes Auto eingezogen werden, denn Absatz 2 Satz 2 heißt ja: "2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden."

Das trifft ja eigentlich auf jedes Auto zu ...


Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
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-+
20.05.2014|11:17 | garibaldi | 23
Re:Re:2 Promille Auto weg
Aber bei einer Trunkenheitsfahrt mit zwei Promille?

Nach einer Trunkenheitsfahrt kann ein Pkw in Deutschland nicht eingezogen werden, siehe Posting 7.
Wenn allerdings eine Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und trotzdem Kfz führt, evtl. wiederholt, wäre eine Einziehung des Kfz nach § 74 StGB möglich.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
20.05.2014|11:35 | brawo | 24
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Aber bei einer Trunkenheitsfahrt mit zwei Promille?
=)
=) Nach einer Trunkenheitsfahrt kann ein Pkw in Deutschland nicht eingezogen werden, siehe Posting 7.
=) Wenn allerdings eine Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und trotzdem Kfz führt, evtl. wiederholt, wäre eine Einziehung des Kfz nach § 74 StGB möglich.


So sehe ich das auch. Nur eins ist mir rätselhaft, vielleicht kannst Du das erklären: Was hat das im Absatz 3 zu bedeuten mit dem "ohne Schuld"? Kann man ohne Schuld vorsätzlich eine Straftat begehen? Das erscheint mir praktisch unmöglich bzw. ein Widerspruch in sich.
Schönen Gruss
Cornelius
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20.05.2014|11:50 | garibaldi | 25
Re:2 Promille Auto weg
Lieber Cornelius,
habe Dich schon vermisst. Stimme mit Dir überein und habe es schwer mit unseren Freuden Karin und Wolf die ja auch noch die Bibel zitieren. Und das Buch gilt bei vielen Leuten auch noch als moralische Instanz. "Gott lob" ist noch nicht mal die CSU auf dies Idee der Italiener und Dänen gekommen und ich hoffe nur das es zu so etwas in Deutschland nicht kommt. Die Dänen überlegen die Promille Grenze -Einzug des Fahrzeugs zu Gunsten des Staates- weiter zu senken. Ich bin der Meinung es würden mehr Kontrollen und das Anwenden der vorhandenen Gesetze ausreichen. Ein tödlicher Unfall wird nicht dadurch vermieden das man anschließend das Fahrzeug ein zieht. Und abschrecken wird das vermutlich auch wenige. Denn jeder weiß das man mit Alkohol im Blut nicht voll verkehrssicher ist und schon gar nicht mit 2 Promille. Diese Verkehrsteilnehmer gehen davon aus sie werden nicht erwischt! Ich kenne viele Autofahrer die schon mal mit zu viel Alkohol gefahren sind. Ich schließe mich davon nicht aus. Allerdings ist das in jungen Jahren passiert und das ist in meinem Alter fast ein halbes Jahrhundert her.
Gruß Michael -+
20.05.2014|13:47 | michael43 | 26
Re:2 Promille Auto weg
Immer der Ruf nach mehr und höheren Sanktionen. Damit entzieht sich doch nur der "Staat" aus der Verantwortung, die bestehenden Gesetze und Verordnungen entsprechend zu Überwachen und zu Verfolgen. Es ist psychologisch erwiesen, dass nicht höhere Strafen, sondern die konsequente Durchführung der Verfolgung und der unmittelbar darauf erfolgten Verurteilung der Täter, abschrecken. Nach dieser Theorie der höheren Bestrafung, dürfte es bei einer Todesstrafe ja keine Morde geben...
Auf der anderen Seite, gibt es durchaus Erziehungserfolge durch Einzug oder Sicherstellung des geliebten Fahrzeuges bei einigen Straftätern. Abwägung dürfte da schon ein gewisser Erfolg darstellen.-+
20.05.2014|16:01 | antonis | 27
Re:2 Promille Auto weg
Ich habe manchmal -und nicht nur in Deutschland- den Eindruck, dass sich die Strafverfolgungsbehörden mit Vehemenz auf die Autofahrer stürzen, denn die sind ja so blöd, vorne und hinten am Fahrzeug ein Kennzeichen zu tragen, mit dem man sie leicht entlarven kann.

Der Hauseinbrecher trägt dieses Kennzeichen leider nicht. Darum sagt sich die Polizei: "Och, lass mal, den kriegen wir eh nicht". Dann versauen sie Dir noch die Wohnung mit ihrem Fingerabdruckpulver, und ein paar Monate später kriegst Du dann den Bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
21.05.2014|09:33 | schneemann | 28
Re:Re:2 Promille Auto weg
Der Hauseinbrecher trägt dieses Kennzeichen leider nicht. Darum sagt sich die Polizei: "Och, lass mal, den kriegen wir eh nicht". Dann versauen sie Dir noch die Wohnung mit ihrem Fingerabdruckpulver, und ein paar Monate später kriegst Du dann den Bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Was soll ich dazu sagen, lieber nichts, aber die Zeilen sagen zumindest mir, dass hier totale Unwissenheit über die Polizeiarbeit herrscht und Stammtischparolen verbreitet werden.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
21.05.2014|10:52 | brawo | 29
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Der Hauseinbrecher trägt dieses Kennzeichen leider nicht. Darum sagt sich die Polizei: "Och, lass mal, den kriegen wir eh nicht". Dann versauen sie Dir noch die Wohnung mit ihrem Fingerabdruckpulver, und ein paar Monate später kriegst Du dann den Bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde.
=)
=) Was soll ich dazu sagen, lieber nichts, aber die Zeilen sagen zumindest mir, dass hier totale Unwissenheit über die Polizeiarbeit herrscht und Stammtischparolen verbreitet werden.


Recht hast Du, darüber kann man nur noch schweigen ...
Schönen Gruss
Cornelius
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21.05.2014|12:04 | garibaldi | 30
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Stammtischparolen verbreitet werden.



Nix da Stammtisch. Das ist die leidvolle Erfahrung in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Vier Einbrüche in sechs Monaten. Keiner wurde bisher aufgeklärt. Kommentar der Polizei:"Sie sind doch versichert."


Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
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21.05.2014|16:45 | schneemann | 31
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