Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
2 Promille Auto weg
Ab Anfang zeigen
Re:2 Promille Auto weg
Hallo Karin, hallo Wolf und der nette Rest !
Hier noch einmal ich bin wie ihr der Meinung das eine Strafe sein muss. Aber der Einzug des Wagens ist, wie es der Gesetzgeber in Dänemark ja vor sieht, in Deutschland nicht möglich. Und wird in Dänemark, so wie ich es im Fernsehen hörte, nur dann eingezogen wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind. Und da wird das Gleichheitsprinzip für meine Begriffe verletzt. Der Sohn nimmt den Wagen seines Vaters und baut einen Unfall mit Todesfolge. Der Wagen wird nicht eingezogen. Der gleiche Fall mit der Familienkutsche, der Wagen ist weg und die Familie hat nicht nur einen eventuellen Alkoholiker am Hals sondern auch noch kein Auto mehr ! Ich kann die Gesetzgebung in Dänemark und Italien nicht ändern und mir wird so etwas nicht passieren da ich nie auch nur geringste Mengen Alkohol trinke, wenn ich weiß ich will/muss in den nächsten 12 Std. fahren.
Gruß Michael -+
18.05.2014|09:59 | michael43 | 8
Re:2 Promille Auto weg
Moin Michael

vielleicht bringt das Vorgehen aber auch Leute dazu besser drüber nachzudenken, WEM man sein Auto anvertraut....

Aber der Einzug des Wagens ist, wie es der Gesetzgeber in Dänemark ja vor sieht, in Deutschland nicht möglich.

noch nicht! abwarten, was es in DK für Resultate bringt


Der gleiche Fall mit der Familienkutsche, der Wagen ist weg und die Familie hat nicht nur einen eventuellen Alkoholiker am Hals sondern auch noch kein Auto mehr !

wenn das Alkoholproblem bekannt gewesen wäre, wäre es doch erst recht unverantwortlich, einem solchen Menschen NICHT die Autoschlüssel wegzunehmen!

mir wird so etwas nicht passieren da ich nie auch nur geringste Mengen Alkohol trinke, wenn ich weiß ich will/muss in den nächsten 12 Std. fahren.

so seh ich das auch...

Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
18.05.2014|10:53 | womo66 | 9
Re:2 Promille Auto weg
Liebe Karin und der nette Rest !
So einfach ist es in der Regel mit Alkoholikern nicht: "Schlüssel weg nehmen"
Ich kenne nicht viel Alkoholiker, aber die Einsicht ist meist nicht gegeben das sie es sind. Die Familie kommt in der Regel nicht gegen sie an, denn sonnst wären sie trocken und würden sich auch anders verhalten und z.B. nicht unter Alkohol Auto fahren. Ich bin der Meinung die Strafen Führerschein Entzug, "Idiotentest" und was es da noch an Auflagen gibt z.B.Entzug reichen aus. Dir Familien leiden auch schon so genug ohne das ihnen eine weitere Strafe aufgebürdet wird.
Gruß Michael-+
18.05.2014|13:48 | michael43 | 10
Re:2 Promille Auto weg
Ich bin der Meinung die Strafen Führerschein Entzug, "Idiotentest" und was es da noch an Auflagen gibt z.B.Entzug reichen aus.

Für mich nicht, denn damit ist nicht sichergestellt, dass weiter mit dem Kfz gefahren wird. Möchte nicht wissen, wie viele ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, trotzdem mit dem Kfz unterwegs sind.

Dir Familien leiden auch schon so genug ohne das ihnen eine weitere Strafe aufgebürdet wird.

Da bin ich hart. Lieber soll diese Familie leiden, wenn es überhaupt ein richtiges Leiden ist, als die Opferfamilien.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
18.05.2014|14:19 | brawo | 11
Re:2 Promille Auto weg
Michael, ein suchtkranker, egal ob alkohol oder sonstige drogen, wird nicht ohne weiteres einsicht in sein problem zeigen
da ist ihm nicht gedient, wenn die familie beim vertuschen hilft.
in dem fall müsste die komplette familie aufgeklärt werden, dass nur härte, die in der regel zum absacken des suchtpatienten führt, die chance zur einsicht bietet.
wenn das problem verniedlicht oder unter der decke gehalten wird, ändert sich nix.
natürlich leidet die familie mit, da geb ich dir vollkommen recht, aber ich finde es dennoch unverantwortlich, einem alkoholiker weiterhin zugang zum auto zu gewähren, weil man die konsequenzen fürchtet.

wie ich bereits oben erwähnte... wenn dieser mensch einen anderen menschen im strassenverkehr tötet oder auch nur verletzt (stell dir bitte mal vor, es fährt einer deine frau an, die dann für den rest des lebens im rollstuhl sitzt...) dann habe ich da absolut kein verständnis

aber es muss ja auch nicht gleich der alkoholiker sein, der mit seinem pegel auf die motorisierte menschheit losgelassen wird.

es kommt sicher öfter vor, als du und ich uns das ausmalen können, dass von einer feier völlig besoffen mit +/- 2 promille gefahren wird... laufen kann er da ja nicht mehr *schiefgrins*.
da aber heutzutage NIEMAND mehr sagen kann, er wüsste nicht um die folgen alkoholiserten fahrens, befürworte ich das harte durchgreifen der dänen
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
18.05.2014|16:20 | womo66 | 12
Re:2 Promille Auto weg
Hallo Wolf,

ich glaube, ich habe dein Denken/deine Argumentation erst jetzt, nachdem ich deinen Beitrag nochmals gelesen habe, richtig verstanden:

1. Du findest es richtig, dass ein ausgeliehener Wagen, wenn er zur Trunkenheitsfahrt benutzt wird, eingezogen werden kann, auch wenn er gar nicht Eigentum des Lenkers war (ich persönlich denke, man müsste hier den Einzelfall betrachten).
2. In Deutschland ist dies aber nicht möglich.

Gruß bele


-+
18.05.2014|21:24 | bele | 13
Re:Re:2 Promille Auto weg
1. Du findest es richtig, dass ein ausgeliehener Wagen, wenn er zur Trunkenheitsfahrt benutzt wird, eingezogen werden kann, auch wenn er gar nicht Eigentum des Lenkers war «ich persönlich denke, man müsste hier den Einzelfall betrachten».

Bin der gleichen Meinung wie du und ich denke, dass dieser Fall außerhalb der Familie recht selten vorkommen dürfte.

2. In Deutschland ist dies aber nicht möglich.

Bei einer reinen Trunkenheitsfahrt in der Regel nicht.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
18.05.2014|22:32 | brawo | 14
Re:2 Promille Auto weg
Bei den Alkoholpreisen in Skandinavien muss man ja schon ein Vermögen ausgeben, um auf 2 Promille zu kommen. Da fällt der anschließende Verlust des Autos kaum noch ins Gewicht ; -)


Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
19.05.2014|09:13 | schneemann | 15
Re:Re:2 Promille Auto weg
Bei den Alkoholpreisen in Skandinavien muss man ja schon ein Vermögen ausgeben, um auf 2 Promille zu kommen. Da fällt der anschließende Verlust des Autos kaum noch ins Gewicht ; -»




Im Ernst: Verhindern kann man mit dem Einzug des Fahrzeugs im Grunde gar nichts. Der Täter wird sich im Zweifelsfall "postwendend" ein anderes Fahrzeug zulegen. Der Einzug des Fahrzeugs stellt im Prinzip nichts anderes dar als eine entsprechend hohe Geldstrafe. Da stellt sich die Frage, ob der Fahrzeug-Einzug mit anschließender Versteigerung wirklich so sinnvoll ist, zumal man unter Umständen nicht einmal erwarten kann, besonders viel dafür zu bekommen. Was ist, wenn das eine uralte Scherbel ist, die den nächsten TÜV nicht übersteht?

Die Folge dieses Gesetzes wird vielleicht die sein, dass die Leute weniger Neuwagen nutzen und lieber alte Gurken fahren ... da ist dann nicht viel hin, wenn sie eingezogen werden.

Im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass so ein Gesetz vor den höchsten Gerichten keinen Bestand hätte, wenn jemand dagegen konsequent klagen würde. Denn es würde ja dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn der eine durch die Maßnahme einen relativ geringen Verlust hätte (Uraltauto, Rostlaube), der andere dagegen einen sehr hohen (niegelnagelneues Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse z.B., vom Porsche nicht zu reden).

Wenn man länger drüber nachdenkt, kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass so ein Gesetz im Grunde reiner Populismus ist, da siegt die Psychologie über den Verstand. Nicht dass mich wer missversteht: Ich bin da durchaus auch für harte Strafen, aber für jemanden mit hohem Einkommen ist sowas überhaupt keine harte Strafe. So ein Gesetz hat einfach keinen vernünftigen Maßstab, es ist schlicht Unfug.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
19.05.2014|15:22 | garibaldi | 16
Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
Im Ernst: Verhindern kann man mit dem Einzug des Fahrzeugs im Grunde gar nichts.

ich denke doch. menschen lernen am schnellsten, wenns richtig weh tut und das ist erfahrungsgemäss beim geldbeutel

Der Täter wird sich im Zweifelsfall "postwendend" ein anderes Fahrzeug zulegen.

nützt ihm nur nix, selbst wenn ers finanziell kann, denn der lappen ist für minimum 3 jahre auch erstmal weg....

Der Einzug des Fahrzeugs stellt im Prinzip nichts anderes dar als eine entsprechend hohe Geldstrafe.

bei einer geldstrafe ist immer die frage, kann und will der täter zahlen.
beim auto hat er keine wahl, weg ist weg

Was ist, wenn das eine uralte Scherbel ist, die den nächsten TÜV nicht übersteht?

das wär dann doof für den staatsäckel :)


Denn es würde ja dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn der eine durch die Maßnahme einen relativ geringen Verlust hätte «Uraltauto, Rostlaube», der andere dagegen einen sehr hohen «niegelnagelneues Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse z.B., vom Porsche nicht zu reden».

wieso das denn???? dem einen ist sein uralt golf genauso viel wert wie dem anderen seine potenzverlängerung... so what??
wieso gleichbehandlung??? dann müsste ja jeder von rechts wegen wertmässig das gleiche auto haben???

letzten endes reden wir, zumindest beim derzeitigen dänischen vorgehen , über ZWEI promille.... mal ehrlich... wer DAMIT noch fährt....
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
19.05.2014|16:43 | womo66 | 17
Ende zeigen
Themenliste
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo