Danke schon mal - da fällt mir noch ein, die Rheinbrücke bei Köln ist glaube ich auch für LKW über 3500 gesperrt - bin mir aber nicht sicher. Das müsste dann wohl auch für Womos gelten.
20.11.2014|17:53 | ralf4 | 7
Re:Geamtgewicht
Hallo zusammen!
Ich bin auch auf der sicheren und natürlich etwas teureren Seite.
Wir wundern uns immer, was alles in 3, 5t rein und raus geht!
Ich habe unseren reisefertigen Fahruntersatz gewogen. 3, 6t! 2x 11kg Gasflaschen 2x Räder, mit Muskelkraftbetätigung, da wir auf Leichtgewicht stehen. 100 L Frischwasser, da wir eine gewisse Zeit ohne SP und CP auskommen wollen 2x 10 L Trinkwasser 80l Diesel 10L Diesel im Kanister zusätzlich, macht echt weniger Stress ein Beil eine Astsäge
Nur Gläser aus Glas und Geschirr aus Keramik. Weil Alkohol, Hitze und Plastik sich nicht so günstig zusammen verhalten.
-etwas Wäsche (auch Dessous) - etwas Lebensmittel zum Überleben - etwas Werkzeug für den Schrauber, falls das Eine oder Andere den Geist versagt
2 Campingliegen 1 Campingtisch 1x COBB-Grill
1 Hochdruckfahrradpumpe, pumpt Rennradreifen und die 5, 5bar Michilinreifen auf. Einen Feuerlöscher
Ja, das war es! So kommen 3, 6 Tonnen zusammen.
Den Roller muss ich zuhause lassen, leider! Warum?
Weil wir in Frankreich immer viel Freude bei Winzern haben. Und die freuen sich auch über uns! Alles klar?
Fast hätte ich es vergessen. In Frankreich hat das 3, 5T Schild oft zusätzlich ein LKW Zeichen angebracht. Die wollen einfach den 40Tonner aus der Ortschaft haben.
Nachteil? Für uns nur der jährliche TÜV bei 7 Jahren!
Gruß Wolfi
Doch was vergessen! 1x diese blaue Franzosenflasche, die es überall auf der Welt gibt! Als Notfallreserve. Schweiz: Schwerlastabgabe 32, 5 Franken für 10 Tage und ein Jahr gültig. Muss dann nächstes gleich wieder hin, da noch nicht ausgenützt.
20.11.2014|19:01 | heidelbaer | 8
Re:Geamtgewicht
Mein lieber Mann,
dann ist die Schweiz aber ganz schön teuer geworden.
Ferdi
20.11.2014|19:46 | fernando | 9
Re:Geamtgewicht
also, in Frankreich wird beim Auffahren auf die kostenpflichtige Autobahn die Höhe gemessen, danach richtet sich der zu zahlende Betrag. Ist natürlich höher als beim normalen PKW. Hat aber mit 3, 5 t nichts zu tun. Nur ne Frage...warum teilen die dann in dem Link nach (Gewichts-) Klassen ein?? Da sind die über 3, 5 t in Klasse 3 und damit teurer?
Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
20.11.2014|19:49 | womo66 | 10
Re:Geamtgewicht
FERDI, Nö, dann sehe Dir doch die Gas, Öl, Strom, Müll und Wasserabgaben an!
Die müssen wir regelmäßg bezahlen!
Gruß Wolfi
20.11.2014|19:51 | heidelbaer | 11
Re:Re:Geamtgewicht
also, in Frankreich wird beim Auffahren auf die kostenpflichtige Autobahn die Höhe gemessen, danach richtet sich der zu zahlende Betrag. Ist natürlich höher als beim normalen PKW. Hat aber mit 3, 5 t nichts zu tun. =) Nur ne Frage...warum teilen die dann in dem Link nach (Gewichts-) Klassen ein?? =» Da sind die über 3, 5 t in Klasse 3 und damit teurer?
Nicht nur die Höhe wird bei der Berechnung der Maut in Frankreich herangezogen, sondern auch die Anzahl der Achsen und das zulässige Gesamtgewicht. Näheres kann man hier erfahren.
So landen wir mit unserem Wohnmobil in der Kategorie 4, der teuersten. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!
20.11.2014|21:03 | brawo | 12
Re:Re:Geamtgewicht
Nicht nur die Höhe wird bei der Berechnung der Maut in Frankreich herangezogen, sondern auch die Anzahl der Achsen und das zulässige Gesamtgewicht. Näheres kann man hier erfahren.
Ja genau, das ist ja die Seite, die ich auch verlinkt hatte, daher hatte mich das "nur Höhe"(?) irritiert....
Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
20.11.2014|21:13 | womo66 | 13
Re:Geamtgewicht
Hier noch ein Hinweis zur Schwerlastabgabe in der Schweiz. Sie gilt nicht wie geschrieben für 10 Tage sondern für 10 Fahrten innerhalb eines Jahres. Ist also für den "Normalnutzer" billiger als eine Vignette. Gruß Horst
21.11.2014|09:53 | go207 | 14
Re:Re:Geamtgewicht
Hier noch ein Hinweis zur Schwerlastabgabe in der Schweiz. =) Sie gilt nicht wie geschrieben für 10 Tage sondern für 10 Fahrten innerhalb eines Jahres. Ist also für den "Normalnutzer" billiger als eine Vignette. =) Gruß =» Horst
Hallo Horst, eben sitze ich vor dem Formular.
Es sind 10 Tage, je nach Aufenthalt, vom Fahrer einzutragen! Wenn Du nach 19 Uhr ankommst, dann kannst Du den nächsten Tag eintragen. Denn, es gilt ab 19 Uhr vom Vortag! Also, ich komme heute um 20 Uhr an, dann trage ich den morgigen Tag ein. Sollte ich noch einen Tag bleiben, dann trage ich den nächsten Tag ein, usw.
Originaltext: Entwertung durch den Chauffeur: Vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeuges in der Schweiz Tag und Datum eintragen.
Mein Beispiel: (für heute, wenn es bereits 20 Uhr sein sollte) Samstag 22.11.2014
Also trägst Du den Aufenthalt, nicht die Fahrt ein. Auch wenn Du wo stehst und nicht fährst!
Es sind 10 Felder vorgesehen!
Diese 10 Tage haben eine Gültigkeit von einem Jahr!
Also kann ich noch bis zum 21.11.2015 in die Schweiz, ohne neu zu bezahlen.
Jetzt ist alles klar! Odrr?
Grüezi Wolfi
21.11.2014|11:02 | heidelbaer | 15
Re:Geamtgewicht
Ja Wolfi so ist es absolut korrekt. ..und denkt immer daran: Bei fast jeder Ausfahrt aus der Schweiz, wird das Formular kontrolliert. Steht man allerdings auf einem Campingplatz oder bewegt das Fahrzeug nicht, kann man durchaus darüber nachdenken, ob ein Eintrag in das Verzeichnis gemacht wird, vorgeschrieben ist er wohl, oderrr? Gruß Horst