Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Geamtgewicht
Ab Anfang zeigen
Re:Geamtgewicht
Mein lieber Mann,

dann ist die Schweiz aber ganz schön teuer geworden.

Ferdi-+
20.11.2014|19:46 | fernando | 9
Re:Geamtgewicht
also, in Frankreich wird beim Auffahren auf die kostenpflichtige Autobahn die Höhe gemessen, danach richtet sich der zu zahlende Betrag. Ist natürlich höher als beim normalen PKW. Hat aber mit 3, 5 t nichts zu tun.
Nur ne Frage...warum teilen die dann in dem Link nach (Gewichts-) Klassen ein??
Da sind die über 3, 5 t in Klasse 3 und damit teurer?

Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
20.11.2014|19:49 | womo66 | 10
Re:Geamtgewicht
FERDI, Nö, dann sehe Dir doch die Gas, Öl, Strom, Müll und Wasserabgaben an!

Die müssen wir regelmäßg bezahlen!

Gruß Wolfi-+
20.11.2014|19:51 | heidelbaer | 11
Re:Re:Geamtgewicht
also, in Frankreich wird beim Auffahren auf die kostenpflichtige Autobahn die Höhe gemessen, danach richtet sich der zu zahlende Betrag. Ist natürlich höher als beim normalen PKW. Hat aber mit 3, 5 t nichts zu tun.
=) Nur ne Frage...warum teilen die dann in dem Link nach (Gewichts-) Klassen ein??
=» Da sind die über 3, 5 t in Klasse 3 und damit teurer?


Nicht nur die Höhe wird bei der Berechnung der Maut in Frankreich herangezogen, sondern auch die Anzahl der Achsen und das zulässige Gesamtgewicht. Näheres kann man hier erfahren.

So landen wir mit unserem Wohnmobil in der Kategorie 4, der teuersten.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
20.11.2014|21:03 | brawo | 12
Re:Re:Geamtgewicht
Nicht nur die Höhe wird bei der Berechnung der Maut in Frankreich herangezogen, sondern auch die Anzahl der Achsen und das zulässige Gesamtgewicht. Näheres kann man hier erfahren.

Ja genau, das ist ja die Seite, die ich auch verlinkt hatte, daher hatte mich das "nur Höhe"(?) irritiert....

Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
20.11.2014|21:13 | womo66 | 13
Re:Geamtgewicht
Hier noch ein Hinweis zur Schwerlastabgabe in der Schweiz.
Sie gilt nicht wie geschrieben für 10 Tage sondern für 10 Fahrten innerhalb eines Jahres. Ist also für den "Normalnutzer" billiger als eine Vignette.
Gruß
Horst-+
21.11.2014|09:53 | go207 | 14
Re:Re:Geamtgewicht
Hier noch ein Hinweis zur Schwerlastabgabe in der Schweiz.
=) Sie gilt nicht wie geschrieben für 10 Tage sondern für 10 Fahrten innerhalb eines Jahres. Ist also für den "Normalnutzer" billiger als eine Vignette.
=) Gruß
=» Horst


Hallo Horst,
eben sitze ich vor dem Formular.

Es sind 10 Tage, je nach Aufenthalt, vom Fahrer einzutragen!
Wenn Du nach 19 Uhr ankommst, dann kannst Du den nächsten Tag eintragen.
Denn, es gilt ab 19 Uhr vom Vortag!
Also, ich komme heute um 20 Uhr an, dann trage ich den morgigen Tag ein.
Sollte ich noch einen Tag bleiben, dann trage ich den nächsten Tag ein, usw.

Originaltext:
Entwertung durch den Chauffeur: Vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeuges in der Schweiz Tag und Datum eintragen.

Mein Beispiel: (für heute, wenn es bereits 20 Uhr sein sollte) Samstag 22.11.2014

Also trägst Du den Aufenthalt, nicht die Fahrt ein.
Auch wenn Du wo stehst und nicht fährst!

Es sind 10 Felder vorgesehen!

Diese 10 Tage haben eine Gültigkeit von einem Jahr!

Also kann ich noch bis zum 21.11.2015 in die Schweiz, ohne neu zu bezahlen.

Jetzt ist alles klar! Odrr?

Grüezi Wolfi
-+
21.11.2014|11:02 | heidelbaer | 15
Re:Geamtgewicht
Ja Wolfi so ist es absolut korrekt.
..und denkt immer daran: Bei fast jeder Ausfahrt aus der Schweiz, wird das
Formular kontrolliert.
Steht man allerdings auf einem Campingplatz oder bewegt das Fahrzeug nicht,
kann man durchaus darüber nachdenken, ob ein Eintrag in das Verzeichnis
gemacht wird, vorgeschrieben ist er wohl, oderrr?
Gruß
Horst
-+
21.11.2014|11:48 | go207 | 16
Re:Geamtgewicht
Bei mir ist das "Formular" in der Schweiz, noch nie kontrolliert worden, außer beim Einreisen an der Grenzstation. Aber hier wird ohnehin nach der Vignette oder eben nach der Schwerverkehrsangabe gefragt.

Nicht zu vergessen, die Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3, 5 Tonnen in der Schweiz gelten für den Tag den man in der Schweiz verbringt. Also unabhängig davon ob man auf einen CP befindet oder auf einer norm. Strasse fährt.

Auf einem CP habe ich auch "vergessen" den Tag einzutragen (10 Tages - Formular), aber sobald man sich wieder auf der Strasse bewegt, sollte man sich sofort wieder erinnern!!!-+
21.11.2014|15:44 | antonis | 17
Re:Geamtgewicht
Hallo Mädls und Jungs !
Es ist kaum nach zu weisen ob Du auf einem CP Platz gestanden hast. Oder für 2-3 TAGE in das Nachbarland gefahren bist. Die Schweiz ist ja überschaubar. Eine Kontrolle im Landesinneren habe ich erst einmal erlebt. Mit einer Achslast Prüfung.
Ich gehöre zu denjenigen die lieber nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten. Da auch die Reifen auf dieses ausgelegt sind. Auch ist mir ein eventuelles entladen nach Gewichtskontrollen (Österreich, Schweiz vermehrt ) zu umständlich und zu teuer) Ich kann keinem empfehlen mit überladenen Wohnmobil durch die Lande zu fahren. Da sind die Nachteile, Überholverbot z.B., gern in kauf zu nehmen und schneller als ca 100km/h muss ich nicht fahren.
Gruß Michael-+
24.11.2014|13:54 | michael43 | 18
Ende zeigen
Themenliste
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo