Ich war ebenfalls sehr erstaunt und habe immer gedacht, dass für alle Verkehrsteilnehmer die gleiche Promillegrenze gelten würde. Von mir aus können und sollten sie die Promillegrenze für die Zweiradfahrer direkt die der Autofahrer anpassen. LG, Christiane Zwillinge...man gönnt sich ja sonst nichts!!!
28.01.2015|16:06 | profila | 3
Re:Sternhagelvoll...
Von mir aus können und sollten sie die Promillegrenze für die Zweiradfahrer direkt die der Autofahrer anpassen. Wer aktiv am strassenverkehr teilnimmt, ob mit auto, rad oder motorrad, für den sollte m.m. nach 0, 0 gelten! Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
28.01.2015|16:43 | womo66 | 4
Re:Sternhagelvoll...
Eben auch als Fussgänger....
Och ich habe mit dem Alkohol kein Problem..... «eher ohne.....»
28.01.2015|21:19 | antonis | 5
Re:Sternhagelvoll...
Guten Morgen,
na ja, für 0, 0 % plädiere ich aus höchst eigennützigen Gründen nicht. Da würde mir ja das Glas Wein zum Essen und die ein oder zwei Bierchen nach dem Sport verwehrt. Wobei 1, 7 % ist schon eine gewaltige Menge, da muss man ja wohl sternhagelblau sein und dann Fahrradfahren? Wäre mir zu gefährlich. Denke, 0, 5 % wäre eine vernünftige Grenze.
Schönen Tag
Ferdi
29.01.2015|08:52 | fernando | 6
Re:Re:Sternhagelvoll...
Guten Morgen, =) =) na ja, für 0, 0 % plädiere ich aus höchst eigennützigen Gründen nicht. Da würde mir ja das Glas Wein zum Essen und die ein oder zwei Bierchen nach dem Sport verwehrt. Wobei 1, 7 % ist schon eine gewaltige Menge, da muss man ja wohl sternhagelblau sein und dann Fahrradfahren? Wäre mir zu gefährlich. Denke, 0, 5 % wäre eine vernünftige Grenze. =) =) Schönen Tag =) =» Ferdi
Schönen Gruss Cornelius Der Weg ist das Ziel. Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen. Liberté - Egalité - Fraternité !!!
29.01.2015|12:03 | garibaldi | 7
Re:Sternhagelvoll...
... und wenn man nur auf Feldwegen fährt?
29.01.2015|21:40 | bele | 8
Re:Sternhagelvoll...
Auch Feldwege gehören zum öffentlichen Verkehrsraum, sofern diese Wege nicht durch Verbotsschilder oder Absperrungen für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind und somit gilt auch auf Feldwegen das Straßenverkehrsgesetz. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!