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Rechte von Einsatzfahrzeugen
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Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Da ist gar nichts faul.
=)
=» Nee, aber es stinkt, denn in diesem Fall hat sich nach meinem Kenntnisstand die Politik eingeschaltet und die Weisung erteilt, so den Fall zu beenden und das ist nicht okay.


Woher hast Du denn das? Ich habe erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafantrag gestellt hatte, bevor die Schilderung der fraglichen Fahrt durch den Beschuldigten vorlag! Das heißt, die haben einen Strafbefehl erwirkt, ohne überhaupt die Aussage des Beschuldigten zu haben! Da braucht´s keine politische Einflussnahme, das ist einfach nur unglaublich, eine Sauerei. Für einen vergleichbaren Regelverstoß würde man in der Wirtschaft auf der Stelle auf die Straße gesetzt!

Tatsächlich hat die Generalstaatsanwaltschaft das ganze Verfahren platzen lassen, weil hier unglaublich geschlampt wurde auf Kosten eines offensichtlich Unschuldigen.

Und Klaus: Der Strafbefehl war offensichtlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt schon durch den zuständigen Richter ergangen und wurde nachträglich nun von der Generalstaatsanwaltschaft wieder kassiert. Das heißt, sowohl die Staatsanwaltschaft Ingolstadt als auch der Richter, der den Strafbefehl unterschrieben hat, haben gewaltig Sch... gebaut: hier steht´s- ganz unten
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
09.02.2015|17:29 | garibaldi | 9
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Eben im tv...zurückgenommen wurde die strafe von 4500€...
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
09.02.2015|18:25 | womo66 | 10
Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Woher hast Du denn das? Ich habe erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafantrag gestellt hatte, bevor die Schilderung der fraglichen Fahrt durch den Beschuldigten vorlag! Das heißt, die haben einen Strafbefehl erwirkt, ohne überhaupt die Aussage des Beschuldigten zu haben! Da braucht´s keine politische Einflussnahme, das ist einfach nur unglaublich, eine Sauerei. Für einen vergleichbaren Regelverstoß würde man in der Wirtschaft auf der Stelle auf die Straße gesetzt!

Entschuldige, ich bin hier unten im Süden nicht auf dem Laufenden.

Tatsächlich hat die Generalstaatsanwaltschaft das ganze Verfahren platzen lassen, weil hier unglaublich geschlampt wurde auf Kosten eines offensichtlich Unschuldigen.

Ich traue der Sache immer noch nicht, denn man liest auch, dass der Rechtsanwalt des Arztes erst jetzt eine Stellungnahme abgegeben hat und aufgrund dieser Stellungnahme sei der Strafbefehl zurückgezogen worden.

Es ist völlig normal, dass wenn ein Betroffener oder Beschuldigter sich nicht zur Sache äußert, der Vorgang weiter verfolgt wird und dann ein Strafbefehl oder eine Anklage rauskommt. Es wurde also aus meiner Sicht überhaupt nicht geschlampt. Es kann doch nicht sein, dass wenn sich jemand nicht zur Sache äußert, und das war ja schließlich der Fall, das Verfahren eingestellt wird.

Ohne es zu wissen würde ich mich nicht wundern, dass das Ganze eine Kungelei zwischen Generalstaatsanwaltschaft und dem Rechtsanwalt ist und man auf diese elegante Art die Anzeige wegbekommen hat. Das Volk ist wieder beruhigt.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
09.02.2015|18:31 | brawo | 11
Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Da ist gar nichts faul.
=) =)
=» =» Nee, aber es stinkt, denn in diesem Fall hat sich nach meinem Kenntnisstand die Politik eingeschaltet und die Weisung erteilt, so den Fall zu beenden und das ist nicht okay.

=)
=) Woher hast Du denn das? Ich habe erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafantrag gestellt hatte, bevor die Schilderung der fraglichen Fahrt durch den Beschuldigten vorlag! Das heißt, die haben einen Strafbefehl erwirkt, ohne überhaupt die Aussage des Beschuldigten zu haben! Da braucht´s keine politische Einflussnahme, das ist einfach nur unglaublich, eine Sauerei. Für einen vergleichbaren Regelverstoß würde man in der Wirtschaft auf der Stelle auf die Straße gesetzt!
=)
=) Tatsächlich hat die Generalstaatsanwaltschaft das ganze Verfahren platzen lassen, weil hier unglaublich geschlampt wurde auf Kosten eines offensichtlich Unschuldigen.
=)
=» Und Klaus: Der Strafbefehl war offensichtlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt schon durch den zuständigen Richter ergangen und wurde nachträglich nun von der Generalstaatsanwaltschaft wieder kassiert. Das heißt, sowohl die Staatsanwaltschaft Ingolstadt als auch der Richter, der den Strafbefehl unterschrieben hat, haben gewaltig Sch... gebaut: hier steht´s- ganz unten


Ja Cornelius,
wenn die Dich mal richtig rankriegen wollen, dann ist´s aus mit "Gleichheit usw."
Mit dem AberGlauben sollte man gar nicht erst aufwachsen, könnte ein schlimmes Erwachen geben.
Gruß Klaus
-+
09.02.2015|18:44 | t672g | 12
Re:Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen

=) Ja Cornelius,
=) wenn die Dich mal richtig rankriegen wollen, dann ist´s aus mit "Gleichheit usw."
=) Mit dem AberGlauben sollte man gar nicht erst aufwachsen, könnte ein schlimmes Erwachen geben.
=) Gruß Klaus
=)


Ich weiß zwar nicht genau, wie Du das jetzt meinst, aber dass es mit der Gleichheit im Zweifel nicht weit her ist, musste ich vor vielen Jahren schon zur Kenntnis nehmen. Damals ging es nur um ein Bußgeld von 50 DM (was damals für uns nicht wenig war), weil ich angeblich Fußgänger am Überqueren eines Fußgängerüberwegs (vulgo Zebrastreifen) gehindert hätte. Da war ein gelangweilter Polizist neben besagtem Zebrastreifen gestanden und hatte trotz Blickkontakt (ich hatte das Tempo schon auf ca. 20 km/h reduziert) keinerlei Anzeichen hat erkennen lassen, dass er da rüber wollte, er stand vielmehr stocksteif quer zum Zebrastreifen fast einen Meter vom Fahrbahnrand entfernt und schaute mich dämlich an. Ansonsten war da überhaupt niemand in der Nähe, der als möglicher Fahrbahnüberquerer in Frage gekommen wäre. Einige Zeit später kam das Schreiben. Mein Widerspruch mit ausführlicher Fallschilderung wurde ohne Angabe von Gründen abewiesen. Einziger Zeuge gegen mich war der Polizist, also eigentlich Aussage gegen Aussage ... Ich bin mir fast sicher, dass der das systematisch so gemacht hat.

Aber zurück zur Sache: Ich meine, ein Richter kann keinen Strafbefehl unterschreiben, wenn er den Fall nicht geprüft hat. Und hätte der Richter den Fall geprüft, hätte er erkennen müssen, dass da nichts dran war. Die Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft sind da ziemlich eindeutig.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
12.02.2015|11:24 | garibaldi | 13
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Wer mit offenen Ohren und Augen im Straßenverkehr unterwegs ist wird immer wieder feststellen wie sich viele Kraftfahrer bei Sondersignalen von Polizei und Rettungsfahrzeugen verhalten. Nämlich stur ohne die Fahrbahn frei zu machen.
Selbst die seit jahren gepredigte "Rettungsgasse" auf der Autobahn wird geflissentlich missachtet. Deshalb sollte die Rechtsprechung viel mehr jene Verkehrsteilnehmer verfolgen und betrafen die diese Regeln nicht kapieren wollen.
Grüßle-+
12.02.2015|20:47 | schorschi | 14
Re:Re:Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Hallo Cornelius ,

Aber zurück zur Sache: Ich meine, ein Richter kann keinen Strafbefehl unterschreiben, wenn er den Fall nicht geprüft hat. Und hätte der Richter den Fall geprüft, hätte er erkennen müssen, dass da nichts dran war. Die Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft sind da ziemlich eindeutig.

Der Richter hat mit Sicherheit den Ermittlungsvorgang auf dem Tisch gehabt und geprüft. Da er aber nur die Aussage des Anzeigeerstatters hatte, der er Glauben schenkte, blieb ihm meiner Meinung nur die Möglichkeit, einen Strafbefehl zu verschicken. Dagegen hätte der Angezeigte Einspruch einlegen können und es wäre zur Verhandlung gekommen, wo ein Urteil gefällt worden wäre. Die Wahrscheinlichkeit wäre vermutlich auch ein Freispruch gewesen. Aber der Rechtsanwalt wählte, vermutlich auch aus geschäftlichen Motiven, den Weg in die Öffentlichkeit mit den bekannten Folgen. So wurde, wiederum aus meiner Sicht, der Rechtsweg ausgehebelt.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.02.2015|21:17 | brawo | 15
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Also, ein Richter verschickt keinen Strafbefehl, das macht die zuständige Behörde.
Und wenn ein Richter sich nicht die beschuldigte Person - Rettungsarzt - anhört, dann handelt er grob fahrlässig. Auch einem Richter muss klar sein dass Martinshorn und Signalisation absolut Vorrang im Straßenverkehr haben.
Grüßle-+
12.02.2015|22:42 | schorschi | 16
Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Also, ein Richter verschickt keinen Strafbefehl, das macht die zuständige Behörde.

Selbstverständlich und das ist das Amtsgericht, bei dem er tätig ist. Hatte vorausgesetzt, dass allgemein bekannt ist, dass nicht der Richter persönlich den Strafbefehl zur Post bringt , habe ich mich also getäuscht.

Und wenn ein Richter sich nicht die beschuldigte Person - Rettungsarzt - anhört, dann handelt er grob fahrlässig. Auch einem Richter muss klar sein dass Martinshorn und Signalisation absolut Vorrang im Straßenverkehr haben.

Es wäre besser, sich vorher kundig zu machen, als einfach Behauptungen aufzustellen, die nicht stimmen. Näheres kann man hier nachlesen, u.a. auch, dass bei einem Strafbefehl rein nach Aktenlage entschieden wird, was heißt, eine Anhörung des Beschuldigten durch den Richter findet nicht statt.

Auszug aus dem Link:

Der Strafbefehl stellt daher eine Möglichkeit dar, eine rechtskräftige Entscheidung gegen einen vermeintlichen Beschuldigten zu erlangen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung durchgeführt wird. Es wird daher im Falle eines Strafbefehls rein nach Aktenlage entschieden.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
13.02.2015|00:02 | brawo | 17
Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Da er aber nur die Aussage des Anzeigeerstatters hatte, der er Glauben schenkte, blieb ihm meiner Meinung nur die Möglichkeit, einen Strafbefehl zu verschicken.

Das glaube ich jetzt aber schon gar nicht. Er hätte mit Sicherheit den Strafbefehl verweigern und den Vorgang an die Staatsanwaltschaft zurückgeben können zur weiteren Klärung. Das wäre das korrekte Vorgehen gewesen, denn wenn nach Aktenlage entschieden wird und diese zu dünn ist, geht halt nix. Freilich muss der Richter nicht den Beschuldigten anhören, aber die Ermittlungsorgane «Polizei und Staatsanwaltschaft» sollten ohne eine solche Anhörung gerade in einem so sensiblen Fall keinen Strafantrag bei dem Richter stellen, und letzterer sollte ihn ablehnen ohne Aussage des Beschuldigten. Hier kann man Näheres dazu nachlesen. Ein wichtiges Kriterium für den Staatsanwalt, einen Strafbefehl überhaupt zu beantragen, ist demnach, dass ein Einspruch des Beschuldigten nicht zu erwarten ist. Wie man in diesem vorliegenden Fall zu so einer Einschätzung kommen könnte, ist vollkommen unnachvollziehbar. Ein halbjähriger Führerscheinentzug für jemanden, der beruflich darauf angewiesen ist, und da erwartet man keinen Einspruch, obwohl man den Beschuldigten noch nicht mal gehört hat? Geht´s noch???

Für mich bleibt´s dabei, da haben Staatsanwalt und Richter auf skandalöse Weise gepfuscht. (Wohlgemerkt: nur meine Meinung!)
Schönen Gruss
Cornelius
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Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
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13.02.2015|12:35 | garibaldi | 18
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