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Rechte von Einsatzfahrzeugen
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Rechte von Einsatzfahrzeugen
Der heutige Artikel vom ADAC (siehe MeinWomoHauptseite) nimmt offenbar Bezug auf den (in meinen Augen) unglaublichen Vorfall:

Autofahrer zeigt Notarzt an

Wenn überhaupt, so müsste der Autofahrer angezeigt werden... wenn wir auch nur ansatzweise in der Ferne ein Martinshorn hören, wird selbstverständlich SOFORT geschaut wo kommt das her, wohin können wir ausweichen...
Somit wäre es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Autofahrers gewesen, aus dem Weg zu gehen, statt das Einsatzfahrzeug zu "nötigen". dass er aufs Bankett fährt.

Oder wie seht ihr das??
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
+
09.02.2015|14:12 | womo66 | 1
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Somit wäre es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Autofahrers gewesen, aus dem Weg zu gehen, statt das Einsatzfahrzeug zu "nötigen". dass er aufs Bankett fährt.


Da hast Du wohl was durcheinander gebracht, es war nicht das Einsatzfahrzeug, das aufs Bankett ausweichen musste, sondern der, der den Arzt angezeigt hat. Was ich allerdings ansonsten genau so sehe wie Du. Ein Einsatzfahrzeug anzuzeigen, weil es einen "genötigt" hat, auszuweichen, ist schon krank. Anstatt den Notarzt sollte man den auf seine Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüfen, der ihn angezeigt hat. Egomanie ist keine gute Voraussetzung für das Autofahren.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
09.02.2015|14:25 | garibaldi | 2
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Somit wäre es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Autofahrers gewesen, aus dem Weg zu gehen, statt das Einsatzfahrzeug zu ·nötigen·. dass er aufs Bankett fährt.

nö ich hab gar nix durcheinandergebracht, nur blöd ausgedrückt..

hätte heissen müssen
Somit wäre es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Autofahrers gewesen, aus dem Weg zu gehen, statt sich vom Einsatzfahrzeug ·nötigen· zun lassen (!), dass er aufs Bankett fährt

tschulligung... sowas kommt von hektik....; )
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
09.02.2015|14:55 | womo66 | 3
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Ob die Anzeige gerechtfertigt war, sei dahingestellt, weil uns allen die Fakten nicht bekannt sind, aber wie mit dem Ermittlungsvorgang umgegangen wird, spottet jeder Beschreibung und sagt viel aus über die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und vor allem wieder einmal in Bayern. Aber wir sollten in dieser Sache nicht weiter diskutieren, denn dann gibt es bildlich gesprochen Mord und Totschlag.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
09.02.2015|15:28 | brawo | 4
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Wie sagte meine Oma immer.. "In Gottes Tiergarten ist viel Platz für alle Arten".... und dem Herrn, der meinte, den Notarzt anzeigen zu müssen wünsche ich von Herzen, dass er oder die Seinen niemals einen Notarzt benötigen.
mit freundlichen Grüssen
Rike
-+
09.02.2015|15:57 | mowgli | 5
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Ganz recht! Übrigens: Gerade vorhin ging die Meldung durch die Medien, dass der Staatsanwalt den Strafantrag zurückgezogen hat. Schon seltsam. Entweder der Antrag war berechtigt, dann hätte der Staatsanwalt ihn unter gar keinen Umständen zurückziehen dürfen. Oder er war unberechtigt, dann hätte er ihn gar nicht erst stellen dürfen. Irgendwas ist da faul bei dem Staatsanwalt ...
Schönen Gruss
Cornelius
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09.02.2015|16:15 | garibaldi | 6
Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Ganz recht! Übrigens: Gerade vorhin ging die Meldung durch die Medien, dass der Staatsanwalt den Strafantrag zurückgezogen hat. Schon seltsam. Entweder der Antrag war berechtigt, dann hätte der Staatsanwalt ihn unter gar keinen Umständen zurückziehen dürfen. Oder er war unberechtigt, dann hätte er ihn gar nicht erst stellen dürfen. Irgendwas ist da faul bei dem Staatsanwalt ...


Ne, Du irrst einfach. Ich will den Fall auch gar nicht kennen, aber jeder Staatsanwalt kann einen Strafantrag zurückziehen einfach wegen z.B. neuer Kenntnisse, die möglicherweise eine geringe Schuld des Täters aufzeigen oder das z.B. ein mangelndes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Da ist gar nichts faul.

Gruß Klaus
-+
09.02.2015|16:24 | t672g | 7
Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Da ist gar nichts faul.

Nee, aber es stinkt, denn in diesem Fall hat sich nach meinem Kenntnisstand die Politik eingeschaltet und die Weisung erteilt, so den Fall zu beenden und das ist nicht okay.

aber jeder Staatsanwalt kann einen Strafantrag zurückziehen einfach wegen z.B. neuer Kenntnisse

Ihr beiden meint wohl die Zurücknahme des Strafbefehls und nicht den Strafantrag. Denn einen solchen kann nur derjenige zurücknehmen, der den Strafantrag auch gestellt hat.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
09.02.2015|17:02 | brawo | 8
Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Da ist gar nichts faul.
=)
=» Nee, aber es stinkt, denn in diesem Fall hat sich nach meinem Kenntnisstand die Politik eingeschaltet und die Weisung erteilt, so den Fall zu beenden und das ist nicht okay.


Woher hast Du denn das? Ich habe erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafantrag gestellt hatte, bevor die Schilderung der fraglichen Fahrt durch den Beschuldigten vorlag! Das heißt, die haben einen Strafbefehl erwirkt, ohne überhaupt die Aussage des Beschuldigten zu haben! Da braucht´s keine politische Einflussnahme, das ist einfach nur unglaublich, eine Sauerei. Für einen vergleichbaren Regelverstoß würde man in der Wirtschaft auf der Stelle auf die Straße gesetzt!

Tatsächlich hat die Generalstaatsanwaltschaft das ganze Verfahren platzen lassen, weil hier unglaublich geschlampt wurde auf Kosten eines offensichtlich Unschuldigen.

Und Klaus: Der Strafbefehl war offensichtlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt schon durch den zuständigen Richter ergangen und wurde nachträglich nun von der Generalstaatsanwaltschaft wieder kassiert. Das heißt, sowohl die Staatsanwaltschaft Ingolstadt als auch der Richter, der den Strafbefehl unterschrieben hat, haben gewaltig Sch... gebaut: hier steht´s- ganz unten
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
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-+
09.02.2015|17:29 | garibaldi | 9
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Eben im tv...zurückgenommen wurde die strafe von 4500€...
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
09.02.2015|18:25 | womo66 | 10
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