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Fragen zum POI - Hundefreilaufflächen und Angelmöglichkeiten
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Re:Fragen zum POI - Hundefreilaufflächen und Angelmöglichkeiten
Hallo Frank,

zum Thema Hund in Dänemark:

in allen dänischen Wäldern (eingezäunte und als solche ausgewiesene Hundeskov`s = Hundewälder ausgenommen) gilt eine generelle Leinenpflicht während des ganzen Jahres!

An Stränden sind in der Zeit vom 1. April bis 30. September die Hunde anzuleinen!

Hierauf wird besonders an den Stränden der Touristenhochburgen geachtet. An abgelegenen, nicht stark frequentierten Stränden wird hier ein Auge zugedrückt. Sofern der Hund auf Kommandos reagiert und sein Führer die Kontrolle auch ohne Leine über ihn hat.

Da auf die Einhaltung dieser Verordnungen in den Touristenhochburgen und an den beliebten Stränden geachtet wird, hat man dafür in fast jeder Stadt/Region diese sogenannten Hundeskov als Alternative eingeführt. Welche sowohl von den Einheimischen, als auch von den Touristen sehr gut angenommen werden.

Gruss aus Hessen
Rainer

Grüße vom Hessen RAINER
In einem Land, in dem die Sonne tief steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten


Unsere drei Wasserhunde sind kaum aus dem Wasser zu bekommen, hier an der Westküste in Dänemark -+
05.04.2015|20:49 | havoered | 8
Re:Fragen zum POI - Hundefreilaufflächen und Angelmöglichkeiten
Hallo zusammen,
noch etwas dass für Dänemark Urlauber wichtig ist wenn diese ihre Haustiere dabei haben.

Es besteht ein generelles Verbot, Haustiere (Hund, Katze, Maus, etc.) in dänischen Speisegaststätten mitzunehmen.

Laut der dänischen Gesetzgebung betreffend der Lebensmittelhygiene dürfen keinerlei Haustiere in Restaurants oder andere Speisegaststätten mitgenommen werden!
Zwar gibt es einige wenige Ausnahmen, aber auch nur dann wenn das Restaurant über eine entsprechende Erlaubnis verfügt und an der Tür darauf hingewiesen wird, dass die Mitnahme eines Haustier in die Speisegaststätte erlaubt ist.

Blindenhunde sind von dieser Bestimmungen ausgenommen!

Für Begleithunde von Behinderten wird in der Regel auch eine Ausnahme gemacht. Allerdings besteht für Begleithunde keine Rechtsanspruch diese ins Restaurant mitbringen zu dürfen. Dies liegt alleine bei dem Betreiber der Speisegaststätte.

Als Speisegaststätte zählen alle geschlossenen Räumlichkeiten, in den Speisen angeboten werden.

Grüsse aus Hessen
Rainer

Grüße vom Hessen RAINER
In einem Land, in dem die Sonne tief steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten

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05.04.2015|21:15 | havoered | 9
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