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Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
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Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
Es gibt viele Aussagen - aber welche stimmt ?

In Deutschland ist ein WoMo über 3, 5t ein LKW - das ist eindeutig

Ich habe wiederholt gehört, dass z.Bsp. in Frankreich ein WoMo erst ab 7, 5t als LKW gilt. Gibt es irgendwo eine Übersicht aus der klar ersichtlich ist, in welchem Land ein WoMo ab welchem Gewicht als LKW gesehen wird.

Danke für alle Infos
Gruß Hans+
05.07.2017|17:40 | flecky | 1
Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
Hallo Hans ,

In Deutschland ist ein WoMo über 3, 5t ein LKW - das ist eindeutig

nein, das ist falsch. Wohnmobile gehören in die Klasse M 1 und es sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz «umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile».

Ich habe wiederholt gehört, dass z.Bsp. in Frankreich ein WoMo erst ab 7, 5t als LKW gilt. Gibt es irgendwo eine Übersicht aus der klar ersichtlich ist, in welchem Land ein WoMo ab welchem Gewicht als LKW gesehen wird.

Ich weiß nur, dass ein Kfz u.a. in Frankreich ein Lkw ist, wenn es gewerblich genutzt wird. Somit ist in Frankreich ein Wohnmobil nie ein Lkw. Ob es eine Übersicht gibt, keine Ahnung, eher nicht, müsste man sich zusammensuchen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
05.07.2017|19:56 | brawo | 2
Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW

=» nein, das ist falsch


So ganz falsch ist das aber nicht, zumindest in der Praxis. Wenn man in Deutschland auf das Schild 253 trifft, das die Durchfahrt für LKW verbietet, dürfen schwere Womos noch einfahren, in manchen anderen Ländern aber doch.
Grüsse
Frank
-+
05.07.2017|22:59 | palstek | 3
Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW

=» nein, das ist falsch

So ganz falsch ist das aber nicht, zumindest in der Praxis. Wenn man in Deutschland auf das Schild 253 trifft, das die Durchfahrt für LKW verbietet, dürfen schwere Womos noch einfahren, in manchen anderen Ländern aber doch.

Doch, es ist leider ganz falsch, denn dieses Schild 253 verbietet nicht die Durchfahrt für Lkw , sondern die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge . Alle Kraftfahrzeuge, also auch Wohnmobile, mit einer zGM von über 3, 5 t dürfen hier nicht weiterfahren. Der Begriff Lkw kann hier nicht verwendet werden.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.07.2017|01:02 | brawo | 4
Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
Aus juristischer Sicht hast du ja Recht, im täglichen Leben nützt einem diese Erkenntnis aber wenig.

Wie du aber in meinem Link sehen kannst, führt dieses Schild selbst bei manchen Aufstellern zur Verwirrung. Es gibt in Deutschland noch einige Schilder mit einem LKW, die auch für Womos gelten, aber auch andere LKW-Schilder, die NICHT für Womos gelten. Also ein ziemliches Durcheinander, was in anderen Ländern klarer geregelt ist. Und auf diesen Umstand bezieht sich die Frage von Hans, nehme ich an.
Grüsse
Frank
-+
06.07.2017|08:23 | palstek | 5
Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
Die Verwirrung resultiert aus der unterschiedlichen Bedeutung der Schilder in Europa. Fakt ist: Ein Wohnmobil ist nie ein LKW.

In Deutschland gilt z.B. Schild 253 für alle Kraftfahrzeuge 3, 5 to. Also auch für entsprechende Wohnmobile.


In Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien gilt das selbe Schild für Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Also nie für Wohnmobile.
LG Rainer
-+
06.07.2017|09:10 | pictor63 | 6
Re:Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
D
=) In Deutschland gilt z.B. Schild 253 für alle Kraftfahrzeuge 3, 5 to. Also auch für entsprechende Wohnmobile.


Das halte ich für falsch. Das Zeichen 253 hat in seiner Definition die klare Aussage "ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse". Damit sind Wohnmobile, da sie in die Kategorie Personenkraftwagen gehören, von diesem Schild nicht betroffen. Die deutsche Bedeutung des Schildes ist also im Effekt weitgehend die gleiche wie in den anderen Ländern, nur anders formuliert.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen es einen Unterschied gibt, beispielsweise, wenn ich mir für einen privaten Umzug einen LKW geliehen habe. Mit dem darf ich im Ausland dieses Zeichen ignorieren, in Deutschland nicht. Es gab mal eine Petition, die das ändern wollte, was daraus geworden ist, weiß ich nicht.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
06.07.2017|09:36 | garibaldi | 7
Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
Ein guter Beitrag zu dem Thema:

https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/wohnmobil-pkw-oder-lkw/
LG Rainer
-+
06.07.2017|10:02 | pictor63 | 8
Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
Also ein ziemliches Durcheinander, was in anderen Ländern klarer geregelt ist. Und auf diesen Umstand bezieht sich die Frage von Hans, nehme ich an.

Beim ersten Satz stimme ich dir zu, aber das sollte meiner Meinung nicht die Grundlage der ersten Aussage von Hans sein, bei der ein Wohnmobil ein Lkw ist und diese Aussage ist definitiv falsch.

Aus juristischer Sicht hast du ja Recht, im täglichen Leben nützt einem diese Erkenntnis aber wenig.

Auch im täglichen Leben ist mein Hinweis wichtig, denn nimm z.B. nur das Zeichen 277, bei dem Kraftfahrzeuge über 3, 5 t nicht überholen dürfen. Würde man nun argumentieren, dass es sich um ein Lkw-Überholverbot handelt und ein Wohnmobil sei kein Lkw, was wiederum richtig ist, quasi dürfe ich also überholen, ist diese Argumentation falsch, denn es handelt sich nicht um ein Lkw-Überholverbot, sondern um ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3, 5 t und genauso ist es beim Zeichen 253.

Wir müssen halt in Deutschland mit unserer Straßenverkehrsordnung (StVO) leben, die natürlich für jeden Ausländer auch gilt und dürfen nicht jeder für sich seine ihm passende Interpretation gebrauchen.

Auf jeden Fall ist es ein Armutszeugnis, wenn deutsche Behörden aufgrund Unkenntnis falsche Verkehrsschilder aufstellen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.07.2017|10:19 | brawo | 9
Re:Re:Ist ein Wohnmobil im Ausland verkehrsrechtlich ein LKW
D
=» In Deutschland gilt z.B. Schild 253 für alle Kraftfahrzeuge 3, 5 to. Also auch für entsprechende Wohnmobile.

Das halte ich für falsch. Das Zeichen 253 hat in seiner Definition die klare Aussage ·ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse·. Damit sind Wohnmobile, da sie in die Kategorie Personenkraftwagen gehören, von diesem Schild nicht betroffen. Die deutsche Bedeutung des Schildes ist also im Effekt weitgehend die gleiche wie in den anderen Ländern, nur anders formuliert.

Auch wenn du es für falsch hältst, ist die Feststellung von Rainer richtig. Wohnmobile über 3, 5 t zGM dürfen bei diesem Schild nicht weiterfahren.

Beim Zusatz “ausgenommen Personenkraftwagen und Omnibusse“ darf man nicht die Definition der EG-Fahrzeugklassen hernehmen, die sich auf die StVZO bezieht, hier geht es um die StVO, sondern was versteht man unter einem Pkw und einem Omnibus? Und da sind die Definitionen ganz klar.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.07.2017|10:44 | brawo | 10
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