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Wegstreckenentschädigung
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Re:Wegstreckenentschädigung
Wer fordert von seinem Händler eine Wegstreckenentschädigung wenn im Rahmen der Gewährleistung Mängel zu beseitigen sind.
=» Gibt es da überhaupt Erfahrungen?


Falscher Begriff! Wegstreckenentschädigung ist die Kostenerstattung für Dienstreisen mit eigenem PKW oder anderen Transportmitteln, die nicht vom Arbeitgeber gestellt werden.

Ich nehme an, Du meinst eine Nutzungsausfallentschädigung.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
20.11.2017|16:01 | garibaldi | 2
Re:Wegstreckenentschädigung
Zum Nutzungsausfall beim Wohnmobil habe ich hier was gefunden. Wird sich wenn überhaupt vielleicht auch auf Deine Frage anwenden lassen.
Schönen Gruss
Cornelius
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20.11.2017|16:17 | garibaldi | 3
Re:Wegstreckenentschädigung
Klaus meint sicher diesen Sachverhalt . Hier ist ein Fachanwalt, selbst Mobilist, der Ansicht, man könne während der Gewährleistung eine Erstattung der Fahrtkosten verlangen. Ich fürchte aber, dies dürfte in den seltensten Fällen auf Verständnis des Händlers stoßen, sodass man rechtliche Mittel einsetzen muss.

Als Kunde würde ich so eine Regelung natürlich gut finden, als Händler würde ich das anders sehen, vor allem, wenn meine Kunde hunderte Kilometer entfernt wohnen würde...
Grüsse
Frank
-+
20.11.2017|16:51 | palstek | 4
Re:Wegstreckenentschädigung
Im Falle einer einfachen Händler-Gewährleistung wird der Händler wohl kaum etwas zahlen - schließlich habe ich als Käufer mir den Händler ausgesucht.
Wenn aber der Händler bei Ausführung einer Gewährleistung geschlampt hat und ich deswegen wieder zur Nachbesserung hinfahren muss, dann steht mir der Ersatz des Mehraufwandes zu. Das ist zumindest meine Meinung, und ich habe das in der Vergangenheit auch schon praktiziert, indem ich bei der nächsten geeigneten Rechnung einfach einen passenden Betrag abgezogen habe. Der Händler hat jedenfalls darauf verzichtet, den Minderbetrag einzuklagen...
Tschüss, Gerd-+
20.11.2017|17:13 | gg-wanderer | 5
Re:Wegstreckenentschädigung
Ich meine keine Nutzungsausfallentschädigung. Das dürfte schwierig sein.
Es gibt den Begriff einer Wegstreckenentschädigung und das ist rechtlich auch geregelt. Es wird da auch ein Betrag von 0, 35 Euro/km genannt.
Leider kann man sich ja seinen Händler nicht immer aussuchen und in den meisten Fällen ist der auch nicht gleich um die Ecke. Und wenn der dann auch noch gewisse Spielchen spielt dann bin ich sehr wohl der Meinung dass man den Leuten das mal klarmachen sollte. Ich denke auf den Kosten bleibt der selbst nicht sitzen. Das bekommt er vom Hersteller zurück. Mit mir hat ja auch keiner Mitleid. -+
20.11.2017|18:43 | sally | 6
Re:Re:Wegstreckenentschädigung
Ich meine keine Nutzungsausfallentschädigung. Das dürfte schwierig sein.
=) Es gibt den Begriff einer Wegstreckenentschädigung und das ist rechtlich auch geregelt. Es wird da auch ein Betrag von 0, 35 Euro/km genannt.
=» Leider kann man sich ja seinen Händler nicht immer aussuchen und in den meisten Fällen ist der auch nicht gleich um die Ecke. Und wenn der dann auch noch gewisse Spielchen spielt dann bin ich sehr wohl der Meinung dass man den Leuten das mal klarmachen sollte. Ich denke auf den Kosten bleibt der selbst nicht sitzen. Das bekommt er vom Hersteller zurück. Mit mir hat ja auch keiner Mitleid.


Wie gesagt, der Begriff Wegstreckenentschädigung bezieht sich auf den Kostenersatz für Dienstreisen von Beamten. Ich kann nicht nachvollziehen, wie dieser Begriff in dem geschilderten Zusammenhang von Relevanz sein sollte.
Es gibt da noch die Unterscheidung von kleiner und großer Wegstreckenentschädigung, die Beträge je km sind 20 bzw. 30 Cent.

Falls Du eine Quelle hast, die anderes besagt, solltest Du diese hier nennen. Wo wird denn ein Betrag von 35 Cent genannt?
Schönen Gruss
Cornelius
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-+
21.11.2017|12:31 | garibaldi | 7
Re:Wegstreckenentschädigung
Hallo Klaus,
ich hatte einen Wasserschaden, der vom Händler geflickt werden musste. Dazu musste ich mehrfach runde 400 km anreisen. Da das Womo bis zu 14 Tagen beim Händler verbleiben musste, stellte dieser mir für die jeweiligen Zeiten/Strecken jeweils ein anderes Womo zur Verfügung. Wenn ich es gewollt hätte, hätte ich damit auch in den jeweiligen Zeiten Urlaubsfahrten machen dürfen.
Da ich grundsätzlich sehr gut mit meinem Händler klar komme, z.B. sehr schneller Ersatzteilversand ins Ausland etc, war für mich die 100%-ige Aufrechnung meiner Kosten nicht wichtig. Lediglich meine Zeit und unter € 20, 00 für Diesel blieben zu meinen Lasten. Dafür konnte ich aber 4 verschiedene Wohnmobile vom Kastenwagen bis hin zu einem anderen Intergrierten recht gut kennen lernen .
Herzliche Campergrüße
Eberhard aus Luxembourg
-+
21.11.2017|12:43 | hunter | 8
Re:Wegstreckenentschädigung
sieh mal unter www.wohnmobilrecht.com. Da gibt es eine Urteilsammlung - Wohnmobilrecht.
Und da geht es u.a. um Wegstreckenentschädigung bei Gewährleistungsreparaturen.-+
22.11.2017|15:52 | sally | 9
Re:Wegstreckenentschädigung
Interessant. Das ist eine ziemlich kuriose und tatsächlich offenbar auch von Rechtsanwälten praktizierte Falschverwendung eines Wortes. In dem Gesetz, auf das sich hier berufen wird, taucht nämlich das Wort "Wegstreckenentschädigung" gar nicht auf. Die 0, 35 Euro habe ich jetzt verifiziert, sie kommen tatsächlich aus der eigentlichen Wegstreckenentschädigung, also dem Kostenersatz für Dienstfahrten, der Betrag wurde offenbar (zumindest in Bayern) am 01.01.2017 auf 35 Cent festgelegt.

Unabhängig von der Wortwahl scheint es aber diesen Urteilen nach einen Anspruch auf Ersatz für die Fahrtkosten zu geben. Das ältere Urteil kommt vom Landgericht Bamberg, das jüngere vom OLG Bamberg. Es dürfte sich da um ein Folgeurteil handeln, vermutlich ist jemand in die Berufung gegangen, damit ist letzteres eher maßgeblich. Diesem Urteil nach (soweit die Darstellung in dem Link mit der Original-Urteilsbegründung übereinstimmt, wovon ich ausgehe) kann man aber keine Kostenerstattung über die 345-Cent-Regel verlangen, sondern lediglich die Kraftstoffkosten. Diese müssten dann wohl per Tankstellen-Beleg nachgewiesen werden.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
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-+
22.11.2017|18:00 | garibaldi | 10
Re:Wegstreckenentschädigung
Hallo Gerd schön dich mal wieder im Forum zu sehen . Schreib mal was Sache ist.Weil wenn jemand mit einer Garantie Nachbesserung was weiss , bist du es.Melde mich mal bei Dir Gruss Bernd -
24.11.2017|16:54 | ries | 11
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