Europa´s umfangreichstes Wohnmobil-Portal
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Hagelschaden
Ab Anfang zeigen
Hagelschaden
Hallo zusammen!
Freunde von uns wurden (zu Hause)Opfer eines Unwetters. Ein Hagelschauer hat das im Hof abgestellte WOMO übel zugerichtet. Neben diversen Dellen in Dach und an den Wänden waren auch alle Lichthauben defekt, nicht geringe Mengen an Wasser drangen dadurch ins Fahrzeug ein und "fluteten" den Teppichboden im Innenraum. Nun zu meiner Frage. Der Schaden wurde von einem Gutachter aufgenommen und auf etwas über 5.000, 00 € beziffert. Er leitete das Gutachten direkt an die Versicherung weiter, die auch umgehend die "Regulierung" vornahm. Nur entsprach die so gar nicht dem Gutachten. Die Versicherung ging dabei von einer Reparaturkostenhöhe von etwas über 300, 00 € aus, zog davon die Selbstbeteiligung von 150, 00 € ab und überwies zum Erstaunen unserer Freunde abschließend etwas über 170, 00 €. Sicher, das Fahrzeug ist 16 Jahre alt, aber ist, wenn denn dies der Grund für die drastische Schadensreduzierng sein sollte, ein so enormer Abzug gerechtfertigt?
Herzliche Grüße
von
armand+
27.09.2011|18:42 | armand | 1
Re:Hagelschaden
Ob es gerechtfertigt ist, kann ich nicht sagen. Ich denke erst einmal, dass es auf den Zeitwert des Womo ankommen wird und da dürfte ein Gutachter gefragt sein. Vielleicht sollte man sich auch mal etwas kundig machen, wie denn ein solches 16 Jahre altes Womo z.Zt. gehandelt wird. Das Internet könnte da hilfreich sein.

Um was für ein Womo handelt es sich und wie hoch dürfte der Neupreis gewesen sein?
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
27.09.2011|19:24 | brawo | 2
Re:Hagelschaden
Hallo Wolf,
danke für Deine schnelle Antwort. Soviel ich weiß, lautet die Versicherungssumme auf 52.000, 00 € Neuwert. Es handelt sich um einen "frühen" Carthago-Alkoven. Im Gutachten ist kein "Einschränkungszusatz" erkennbar.
Herzliche Grüße
aus dem Nachbarlandkreis
armand
-+
27.09.2011|20:03 | armand | 3
Re:Hagelschaden
Moin Moin,
meines Wissens wird der Neupreis zur Kalkulation des Zeitwertes, also in Abhängigkeit des Alters von der Versicherung benötigt und erfragt.
Danach werden auch die Versicherungsprämien berechnet.
Also - versichert ist der Zeit-, in bestimmten Fällen, der Wiederbeschaffungswert.

Gruß aus dem Teltow Fläming
Norbert
-+
27.09.2011|20:36 | norefe | 4
Re:Hagelschaden
Hallo armand ,

habe mich mal im Internet ein bisschen umgeschaut. Gehandelt werden sie meiner Meinung nach so um die 15.000 € und da würde ich mich nicht wundern, wenn ein Gutachter nur noch so auf rd. 10.000 € käme.
Wenn man diese 10.000 € in Relation zum Neupreis nimmt, müssten nach meiner Überlegung rd. 2.000 € minus Selbstbeteilung drin sein, aber vielleicht rechnet die Versicherung ja ganz anders.
Wenn dein Bekannter im Rechtsschutz ist, würde ich ihm raten, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen, denn 300 € für solch einen Schaden sind meiner Meinung nach schon recht wenig.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
27.09.2011|21:17 | brawo | 5
Re:Hagelschaden
Hallo Norbert und Wolf,
danke für Euere Antworten und die Recherchen bezüglich der gehandelten Preise für ein solches WOMO. Die Neuwert-Versicherungssumme des Fahrzeugs ist mit 52.000, 00 € angesetzt und gerade deshalb hat mich die enorme "Rückstufung" des Schadens so gewundert. Das mit dem Rechtsschutz und einem Anwalt habe ich ihm auch - allerdings als letzten Weg - angeraten. Vorerst setzte ich ihm gestern einmal ein Schreiben an seinen Versicherungsmakler auf, damit sich dieser der Angelegenheit annimmt. Mal sehen, ob sich da etwas bewegt. Auf jeden Fall danke für Euere Antworten, ich werde Euch den weiteren Verlauf der Sache berichten.
Herzliche Grüße
von
armand-+
28.09.2011|07:41 | armand | 6
Re:Hagelschaden
Hallo,

die Sache ist schon merkwürdig. Der Abzug bei "Neu für Alt", wenn also bei einem alten Fahrzeug neue Teile eingebaut werden und dadurch eine Wertsteigerung eintritt, gilt nur für Materialkosten , aber nicht für Lohnkosten. Bei der Reparatur eines Hagelschadens gehe ich mal davon aus, dass die Lohnkosten den Löwenanteil ausmachen. Daher kann es gar nicht sein, dass die Schadenssumme aufgrund des Fahrzeugalters so stark reduziert wird. Gibt es da noch andere Aspekte, die wir nicht kennen, z. B. einen nicht reparierten Vorschaden?

Dieser Fall zeigt auch, dass es sinnvoll ist, eine Versicherung zu wählen, die auf diesen Abzug verzichtet. Bei meiner ist dies der Fall.

Grüße,
Frank
-+
28.09.2011|17:21 | palstek | 7
Re:Hagelschaden
Hallo zusammen,
zunächst noch einmal danke für Euere Antworten. Unser Freund hat mir heute berichtet, dass sich sein Versicherungsmakler RMV umgehend nach Eingang des Widerspruchsschreibens bei ihm gemeldet und um Entschuldigung für einen bei der Ausgleichsberechnung entstandenen Fehler gebeten hat. RMV würde sich umgehend mit der Versicherungsgesellschaft um die Bereinigung bemühen. Gestern war der Restbetrag nun bereits auf dem Konto unseres Freundes gut geschrieben. Es gibt also noch gute Nachrichten in unserem Land!
Herzliche Grüße
von
armand -+
07.10.2011|18:25 | armand | 8
Re:Re:Hagelschaden
Gestern war der Restbetrag nun bereits auf dem Konto unseres Freundes gut geschrieben. Es gibt also noch gute Nachrichten in unserem Land!
=) Herzliche Grüße
=) von
=» armand


Hallo armand ,

ich bin neugierig, kannst du uns verraten, wie hoch die Erstattungssumme der Versicherung ausfiel?
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
07.10.2011|20:13 | brawo | 9
Re:Hagelschaden
Hallo Wolf,
soweit mir bekannt ist wurde der volle Betrag, der im Sachverständigengutach-ten eingesetzt war geleistet.
Herzliche Grüße
von
armand-+
08.10.2011|09:28 | armand | 10
Re:Hagelschaden
Klasse, dann hat ja trotz der Scherereien alles wunderbar geklappt.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-
08.10.2011|10:56 | brawo | 11
Ende zeigen
Themenliste
ACHTUNG : Diese Seite geht nur einwandfrei wenn Javascript für meinwomo.net erlaubt wurde !!!