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Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
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Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.


Häufig werden Wohnmobile wohnsitznah in Anliegerstraßen von Wohngebieten geparkt.
In gutem Glauben rechtlich korrekt zu handeln, tat ich auch so, bis mich die Polizei eines besseren belehrte.
Mit Metermaß wurde die verbleibende Durchfahrtbreite von 2, 90 M vermessen. Ich erhielt die Auflage mein Fahrzeug sofort zu entfernen, obwohl es sich um das Ende einer Stichstraße handelt und ich vorletzter Anwohner bin. Also nur geringer Anliegerverkehr.
Argument der Polizei!
„ Eine Durchfahrtbreite von 3, 10M ist vorgeschrieben und einzuhalten.“
Mein Einwand, dass auf Straßen mit abgerundeten und tiefer gelegten Bordsteinen in Wohngebiets-Straßen das befahren des Gehweges im Ausweichverkehr rechtlich korrektt sei, wurde vehement verneint.
Dennoch bin ich der Meinung, dass in Wohngebietsstraßen abgerundete Bordsteine auf Grund der geringeren Fahrbahnbreite tiefer verlegt werden, um ein Vorbeifahren mit einer Radseite auf dem Gehweg zu erlauben.

Gruß
Fletcher
+
19.01.2015|00:23 | fletcher | 1
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Argument der Polizei!
„ Eine Durchfahrtbreite von 3, 10M ist vorgeschrieben und einzuhalten.“


Wenn dies von der Polizei so ins Feld geführt wird, gehe ich davon aus, dass dieses Maß auch stimmt.

Mein Einwand, dass auf Straßen mit abgerundeten und tiefer gelegten Bordsteinen in Wohngebiets-Straßen das befahren des Gehweges im Ausweichverkehr rechtlich korrektt sei, wurde vehement verneint.
=» Dennoch bin ich der Meinung, dass in Wohngebietsstraßen abgerundete Bordsteine auf Grund der geringeren Fahrbahnbreite tiefer verlegt werden, um ein Vorbeifahren mit einer Radseite auf dem Gehweg zu erlauben.


Da bin ich der gleichen Meinung wie die Polizei, denn Gehwege sind nun mal nicht Bestandteil einer Fahrbahn und können demnach auch nicht bei der Berechnung einer Durchfahrtbreite miteinbezogen werden und somit liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 12, Abs. 1, Ziff. 1 StVO vor, egal, ob auf der gegenüberliegenden Seite der Bordstein abgesenkt ist.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.01.2015|10:10 | brawo | 3
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Habe gerade mal etwas gegoogelt und dabei diese für das verbotene Halten bzw. Parken an engen Straßenstellen interessante Seite gefunden und dabei festgestellt, dass bei der Rechtssprechung in der Regel von einem Seitenabstand von 3, 05 bis 3, 10 m vom geparkten Fahrzeug ausgegangen wird. Folgend ein Auszug aus o.a. Link:

Man sieht also: Der Seitenabstand wird völlig unkritisch aus den Kommentaren abgeschrieben und die unzutreffende höchstzulässige Fahrzeugbreite von 2, 50 «statt 2, 55 m» wird auch ungeprüft statt aus dem Gesetz aus älteren Entscheidungen entnommen. Und wenn einmal ein Gericht versucht, es richtig zu machen, dann verrechnet es sich dabei und kommt zu mindestens 3, 10 m.

Wenn es zutrifft, dass "normale" Fahrzeuge bis 2, 55 m breit sein können, und wenn es weiterhin zutrifft, dass der gesamte Seitenabstand 0, 50 m betragen muss, dann muss immer eine Breite von 3, 05 m freigelassen werden.

Wird an einer engen Straßenstelle geparkt, kann das Fahrzeug gebührenpflichtig umgesetzt werden, sofern dies nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.01.2015|11:01 | brawo | 4
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Nur gut, dass sowas nicht überall so heiß gegessen wird. In unserer Wohnstraße (Sackgasse) müsste die Verkehrsaufsicht da mindestens 1 Person permanent beschäftigen. Die Straße ist stellenweise nur 3 Meter breit, an den etwas breiteren Stellen stehen eigentlich immer PKW von uns Anwohnern rum, was einen Durchfahrtsbreite von max. 2, 5m bewirkt. Näher an der Einfahrt zur Straße ist eine Arztpraxis, da stehen die Patientenautos oft so kreuz und quer, dass eine Durchfahrt nur noch mit Mühe und einem Kleinwagen möglich ist. So lange die da nur so anhalten, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen, ist das ja in Ordnung, wir sind alle daran gewöhnt, dass man ab und zu nicht durchkann und warten muss. Blöd ist es, wenn die Fahrer dann im Wartezimmer sitzen und meinen, das ginge schon irgendwie.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
19.01.2015|12:50 | garibaldi | 5
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Das sollte aber allgemein bekannt sein. Was wohl der "letzte" Anrainer sagt, wenn aufgrund der verparkten Strasse die Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge oder Anlieferung nicht mehr ihre Aufgaben erfüllen können...

Ich weiß, nicht päpstlicher als der Papst sein, aber ich werde jeden Tag von "Parkprofis" heimgesucht...

Allerdings wundert mich die Aussage dass abgerundete und tiefer gelegte Randsteine nicht bedeuten dass dabei der Gehweg in Ausnahmefällen befahren werden darf. Unsre Nachbargemeinde hat ein Ortsteil verkehrsberuhigt und ganz bewusst runde und tiefer gelegte Randsteine benutzt, da für breitere Fahrzeuge ohne Gehwegbenutzung kein Durchfahren mehr möglich wäre.
-+
19.01.2015|13:01 | antonis | 6
Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Allerdings wundert mich die Aussage dass abgerundete und tiefer gelegte Randsteine nicht bedeuten dass dabei der Gehweg in Ausnahmefällen befahren werden darf. Unsre Nachbargemeinde hat ein Ortsteil verkehrsberuhigt und ganz bewusst runde und tiefer gelegte Randsteine benutzt, da für breitere Fahrzeuge ohne Gehwegbenutzung kein Durchfahren mehr möglich wäre.

Das eine schließt ja das andere nicht aus, aber im Erstposting geht es ja um das Parken und da ist Bemessungsgrundlage für enge Straßen nun einmal die Fahrbahnbreite, egal ob nun die Begrenzung an den Gehwegen tiefer gelegt ist oder nicht.

Wenn ein Betroffener nun anderer Meinung ist, kann er ja den Rechtsweg in Anspruch nehmen, wobei ich ihm allerdings keine Chancen einräume.

Aber wie heißt es so schön, "Wo kein Kläger, da kein Richter" und deshalb gehe ich davon aus, dass einen lieben Nachbarn das Wohnmobil wohl gestört haben dürfte.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.01.2015|13:49 | brawo | 7
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Man darf auch nicht vergessen, dass die maximale Breite von 2, 55 ohne Spiegel gerechnet wird. Selbst ein normales Womo mit 2, 30 hat mit Spiegeln gut und gerne schon mindestens 2, 70 m.

Und falls mal tatsächlich die Feuerwehr dorthin muss und sich Platz verschafft, ist das Gejammer groß.
Grüsse
Frank
-+
19.01.2015|14:38 | palstek | 8
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Zunächst herzlichen Dank für eure hilfreichen Kommentare, die dennoch weiteren Diskussionsbedarf bieten..


Cornelius,
genau diese von dir geschilderte Situation erleben wir tgl. vor einer nur ca. 300m entfernten Arztpraxis. Was die Hüter des Gesetztes an diesem Ort umtreibt ist die Überwachung der Tempo 30-Zone. Alles andere wird großzügig übersehen. Ein Sanka hätte nicht die geringste Chance zur Praxis ohne vorheriges Rangieren von Fahrzeugen vorzufahren, da die Zufahrt durch beidseitige Mauern beengt wird.


brawo
Ich respektiere deine Einwendungen in Bezug auf Schwerverkehr.
Ich meine allerdings, dass für solche Ausweichmanöver die abgesenkten Randsteine unbedenklich befahren werden können.
Zudem sich in meinem Falle gegenüber ein unbebautes, befestigtes Wiesengrundstück befindet, welches gerne auch als Parkplatz verwechselt wird.


Wolf
Ich weiß, dass für Fahrzeuge üb. 2, 8T. (richtig, nicht erst ab 3, 5T) andere Vorschriften hinsichtl. einer Parkerlaubnis gelten, als für PKW.
So z. B. könnte ich einfach mit einer Radseite auf dem Gehweg das Wo-Mo abstellen, würde dennoch wegen des höheren Gewichtes, gegen die Parkverordnung verstoßen.
Deine letzte Bemerkung hinsichtlich des freundlichen Nachbarn ist ein Volltreffer.
Von diesem wurde die Polizei informiert. Diese Beamten verrichten lediglich ihre Arbeit und halten sich wohlwollend aus nachbarschaftlichen Kleinkriegen zum eigenen Schutz heraus und das ist ok..

-+
19.01.2015|15:17 | fletcher | 9
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Hallo Frank,
was du schreibst ist richtig.
Schon wegen der schmalen Straße, habe ich i m m e r beide Spielel eingeklappt.
Doch man stelle sich vor: ein vorbeifahrendes Fahrzeug LKW/PKW würde mir die gesamte li. Seite zerkratzen, dann hätte ich nicht nur die Reparatur des Verursachers, vielmehr meine Eigene Reparatur zu bezahlen.
Also schaukelte ich diese Problematik nicht weiter hoch und stellte mein WoMo in sein einige km entferntes Winterquartier.
Nur wie verhalte ich mich zur Frühjahrsaufbereitung. Die kann ich nur bei uns vor dem Haus erledigen. Nachbar freu
-+
19.01.2015|15:30 | fletcher | 10
Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Hallo Fletcher ,

erst einmal, "brawo" und "Wolf" sind identisch .

brawo
=) Ich respektiere deine Einwendungen in Bezug auf Schwerverkehr.
=) Ich meine allerdings, dass für solche Ausweichmanöver die abgesenkten Randsteine unbedenklich befahren werden können.
=» Zudem sich in meinem Falle gegenüber ein unbebautes, befestigtes Wiesengrundstück befindet, welches gerne auch als Parkplatz verwechselt wird.


Aus meiner Sicht geht es nicht um evtl. Schwerverkehr, bzw. um die abgesenkten Randsteine, denn dass diese unbedenklich überfahren werden können, daran besteht kein Zweifel. Dein Problem ist, dass der Abstand beim Parken deines Wohnmobils am rechten Fahrbahnrand nicht ausreichend zum linken Fahrbahnrand ist, wobei es unerheblich ist, dass andere Fahrzeuge über den abgesenkten Randstein an deinem Wohnmobil vorbeifahren könnten.

Wolf
=) Ich weiß, dass für Fahrzeuge üb. 2, 8T. (richtig, nicht erst ab 3, 5T) andere Vorschriften hinsichtl. einer Parkerlaubnis gelten, als für PKW.
=» So z. B. könnte ich einfach mit einer Radseite auf dem Gehweg das Wo-Mo abstellen, würde dennoch wegen des höheren Gewichtes, gegen die Parkverordnung verstoßen.


Das Parken auf Gehwegen ist erst einmal grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge verboten, kann allerdings durch entsprechende Beschilderung erlaubt sein.

Und da bei dir das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt ist, wovon ich ausgehe, ist es auch nicht erlaubt so zu parken, dass ein Teil des Wohnmobils auf dem Gehweg steht, was übrigens auch für Pkws gilt, das Gewicht spielt keine Rolle.

Deine letzte Bemerkung hinsichtlich des freundlichen Nachbarn ist ein Volltreffer.
=» Von diesem wurde die Polizei informiert.


Ist dir der freundliche Nachbar bekannt?

Nur wie verhalte ich mich zur Frühjahrsaufbereitung. Die kann ich nur bei uns vor dem Haus erledigen.

Was verstehst du unter "Frühjahrsaufbereitung"? Wenn es ums Beladen des Wohnmobils geht, würde ich bei der Gemeinde oder auch bei der Polizei vorsprechen, dann wärst du bei einer positiven Auskunft auf der sicheren Seite und könntest über deinen freundlichen Nachbarn lachen. Ist die Auskunft allerdings negativ, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als deine Sachen von deinem Haus bis zu dem Ort zu schleppen, wo du ordnungsgemäß dein Wohnmobil abgestellt hast oder du nimmst eine mögliche gebührenpflichtige Verwarnung in Kauf.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.01.2015|16:46 | brawo | 11
Re:Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Ist die Auskunft allerdings negativ, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als deine Sachen von deinem Haus bis zu dem Ort zu schleppen, wo du ordnungsgemäß dein Wohnmobil abgestellt hast ...


Mit dem Frischwasser Auffüllen könnte das ein Problem darstellen ... ist bei uns das Gleiche, in der Halle, wo das Womo steht, gibt´s kein Wasser. Wenn wir für mehr als 1 Nacht wegfahren oder von unseren Touren zurückkommen, ist halt bei uns die Straße für eine viertel oder halbe Stunde blockiert, oder ich mache zwischendurch kurz Platz, wenn jemand durch will. Da hinter uns in der Straße nur noch 4 Anwohner-Parteien sind, ist das eigentlich nie ein Problem. Ist ja, wenn Heizöl, Holzpellets oder sonstwas geliefert wird, dasselbe. Wobei dieses Abstellen zum Be- und Entladen natürlich was Anderes ist als das Womo zum Beispiel über Nacht oder sogar mehrere Tage abzustellen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Polizist, selbst wenn er dazu herbeigerufen würde, in dem Fall eine Verwarnung ausstellen würde. Wie sagt man in Bayern?: Wer lang fragt, geht lang irr ...


Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
19.01.2015|17:00 | garibaldi | 12
Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Dieses nachbarschaftliche Problem, entwickelte sich erst nach dem Tod der Mutter meines Nachbarn. Vorher bestand seit nahezu 40 Jahren, ein überaus freundliches und harmonisches Nebeneinander.
Für mich ist diese Reaktion völlig absurd und unverständlich.


Cornelius
Wie du treffend beschreibst, kann auch ich nur vor dem Haus Frischwasser/Strom aufnehmen. In meinem Winterquartier haben wir dazu keine Möglichkeiten.

Ich übernehme gerne mal deine Anregung und stelle mein WoMo wie üblich für die Servicearbeiten vor dem Haus ab.
Zum Übernachten fahre ich es dann wieder ins Quartier.
Nur????? Wie und wo wäscht du dein Wo-Mo?
Herzlichen Gruß
Fletcher
-+
19.01.2015|19:28 | fletcher | 13
Re:Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Bitte um Nachsicht Wolf. Da ich noch kein Stammuser bin, musste ich mich zunächst mit der Benutzeroberfläche anfreunden.

Doch mittlerweile gefällt mir nicht nur diese Programmgestaltung. Vielmehr möchte ich die freundliche und hilfsbereite Umgangsform hier im Forum lobend erwähnen. Meine Anerkennung und Dank an Alle die dazu beitragen.
Herzlichen Gruß Fletcher


Hallo Fletcher ,
=)
=» erst einmal, "brawo" und "Wolf" sind identisch .
-+
19.01.2015|19:39 | fletcher | 14
Re:Re:Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Bitte um Nachsicht Wolf. Da ich noch kein Stammuser bin, musste ich mich zunächst mit der Benutzeroberfläche anfreunden.

Kommt Zeit, kommt Rat und wenn dir etwas unklar ist, dann haben wir die FAQ und auch gegen das Fragen im Forum haben wir nichts einzuwenden, aber dazu bitte einen eigenen Thread eröffnen.

Doch mittlerweile gefällt mir nicht nur diese Programmgestaltung. Vielmehr möchte ich die freundliche und hilfsbereite Umgangsform hier im Forum lobend erwähnen. Meine Anerkennung und Dank an Alle die dazu beitragen.

Dann erlaube ich mir mal ein Dankeschön im Namen aller für dieses Lob zu sagen und es sei mir der Hinweis gestattet, weil ich sehe, dass dein Avatar noch geprüft wird, dass als Avatar das Bild 1 in der Profilanzeige deine Person zeigen muss, sonst erscheint es NICHT im Forum.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
19.01.2015|20:07 | brawo | 15
Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.

=) Nur????? Wie und wo wäscht du dein Wo-Mo?


Auch wenn ich nicht angesprochen bin: Autowaschen auf der Straße oder vor dem Haus ist hier verboten und es macht auch niemand mehr. Daher stellt sich mir die Frage nicht.

Ich lasse waschen, nämlich in der LKW-Waschanlage, und manchmal fahre ich auch in die Selbstwaschanlage zum Abspülen des Groben.

Grüsse
Frank
-
19.01.2015|22:21 | palstek | 16
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