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Maut in der Schweiz
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Maut in der Schweiz
Hallo,
vor wenigen Tagen bin ich mit dem Wohnmobil incl. Motorroller durch die Schweiz gefahren. Das Formular "Schwerlastabgabe" für Fahrzeuge über 3, 5 to finde ich sehr sinnvoll.
Doch was ist mit dem Roller, verstaut im Mobil oder draußen???
Wenn ich die Regeln richtig lese und verstehe, heißt es dort:
"Für alle Fahrzeuge bis 3, 5 to ...besteht Vignettenpflicht."
Einschränkungen für Roller bis 50 qcm, also mit Versicherungskennzeichen habe ich keine gefunden.
Fällt die Vignettenpflicht grundsätzlich an oder nur bei Gebrauch des Fahrzeuges?
Die gleiche Frage ergibt sich auch für Österreich. Hier gibt es zwar einen niedrigeren Preis für Motorräder. Darüber hinaus habe ich keine Infos gefunden.
Danke für Eure Antworten. "Hauptsache ich werde geholfen"
Gruß
Horst

+
12.05.2017|17:07 | go207 | 1
Maut in der Schweiz
Fällt die Vignettenpflicht grundsätzlich an oder nur bei Gebrauch des Fahrzeuges?

Die Mautpflicht fällt nur bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf der Straße an. Befindet sich das Kfz in der Garage oder auf dem Träger, handelt es sich um Ladung.


Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.05.2017|17:33 | brawo | 2
Re:Maut in der Schweiz
Wenn er, während er mit dem Womo auf einem Stell- oder Campingplatz steht, mit dem Roller eine mautpflichtige Straße benutzt, braucht er die Vignette natürlich, aber nur dann. Ladung ist zum Glück bisher nirgends mautpflichtig.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
13.05.2017|10:58 | garibaldi | 3
Re:Maut in der Schweiz
Wenn ich das richtig lese, ist er durch die Schweiz gefahren.
Hat er den Roller in der Garage zahlt er nichts.
Hat er ihn auf dem Hänger braucht er eine Vignette für den Hänger.
Ausserdem braucht ein Roller mit 50ccm keine Vignette da er damit nicht auf der AB fahren darf.
Gruss aus dem Süden
WernER
mein Navi findet immer den besseren Weg

-+
13.05.2017|15:17 | widder47 | 4
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
er (ich Horst) dankt Euch für die Auskünfte.
Schöne Zeit
Horst-+
13.05.2017|17:05 | go207 | 5
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
ich möchte den vorgenannten Informationen gerne Glauben schenken, dennoch habe ich Zweifel. Es ist doch so, dass die Schwerkehrsabgabe auch nicht nur dann anfällt, wenn das Womo sich auf der Strasse befindet, sondern auch (zumindest offiziell, persönliche Handhabung sei dahingestellt) für jeden Tag, an dem das Womo sich innerhalb der Schweizer Grenzen aufhält. Also auch, wenn es auf einem Campingplatz steht und nicht bewegt wird. Im angesprochenen Fall gehe ich zwar auch vom "Transportgut Motorroller" aus, aber um auf Nummer SICHER zu gehen würde ich den Schweizer Automobilclub bzw. den schweizerischen Zoll für eine kompetente Auskünfte anschreiben.
Herzliche Campergrüße
Eberhard aus Luxembourg
-+
14.05.2017|13:11 | hunter | 6
Re:Re:Maut in der Schweiz
....aber um auf Nummer SICHER zu gehen würde ich den Schweizer Automobilclub bzw. den schweizerischen Zoll für eine kompetente Auskünfte anschreiben.




beides ist wichtig... Erfahrungen und Meinungen von Kollegen, aber gerne auch hieb- und stichfestes SCHRIFTLICH
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
14.05.2017|13:23 | womo66 | 7
Re:Maut in der Schweiz
Hallo,
die schriftliche Stellungnahme von tollticket.

"Solange sich der Motorroller auf einem Anhänger o.ä. befindet benötigen Sie keine Vignette. Sollten Sie allerdings in der Schweiz mit dem Motorroller fahren, wird eine zusätzliche Vignette erforderlich"

Damit sind alle Fragen geklärt.
Gruß
Horst-+
16.05.2017|10:29 | go207 | 8
Re:Maut in der Schweiz
Darf er doch wenn er ein amtliches Kennzeichen besitzt.KKR-50ccm und 80km/h schnell.Desweiteren braucht der Rollerhänger keine Vignette der darauf abgestellte Roller Motorrad Auto ect. auch keine , sollte jedoch die Ladung .-KFZ mit amtl. Zulassung wegen einer Panne-Reifenschaden auf einem Parkplatz einer Vignettenpflichtigen Strasse abgeladen werden ist eine Vignette erforderlich auch ohne mit dem KFZ zu fahren.Bischen Kompliziert bei den Schockoladenonkels.Gruss bernd-+
16.05.2017|14:17 | ries | 9
Re:Re:Maut in der Schweiz
Desweiteren braucht der Rollerhänger keine Vignette der darauf abgestellte Roller Motorrad Auto ect. auch keine

Das ist falsch, jeder Anhänger braucht eine Vignette. Nachzulesen hier, Ziffer 1, 3 und 13 .
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
16.05.2017|14:38 | brawo | 10
Re:Maut in der Schweiz
Stimmt muss ich dir recht geben! -
16.05.2017|14:54 | ries | 11
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