Regularien Portugal - freistehen - wild campen - etc
Wieder einmal geistern die verschiedensten wahren und unwahren Horrorstories bezüglich frei stehen in Portugal durch die Presse.
Die Gesetzeslage ändert sich ständig und kommt kaum mit den örtlichen Gegebenheiten hinterher, die Flut der Wohnmobilisten ist schlicht zu gross.
Daher möchte MEINWOMO seinen usern einen Überblick über die aktuelle Lage geben, ohne Gewähr. Wie immer obliegt es Jedem, sich vor oder während seiner Reise über die aktuellen Vorschriften schlau zu machen.
In Kurzfassung kann gesagt werden:
1. Unterscheide zwischen Wildcampen (Sitzgruppen vor dem Mobil, Outdoorteppiche, Sonnensegel, Grills etc.) und Freistehen (nur schlafen und essen im Womo, ohne auf zu fallen)
2. Die Bezeichnung autocaravanas e similares, die man auf Schilder findet, bezeichnet ALLE Fahrzeuge, in denen man wohnen und schlafen kann... vom PKW mit Matratze bis zum Liner. Und schlafen ist gemäss der portugiesischen Straßenverkehrsordnung, Código da Estrada, Artigo 50.º-A, 3 – c, der Aufenthalt im Womo zwischen 22-7 Uhr.
3. Beachte peinlich genau vorhandene Schilder: Piktogramme für Wohnmobile, die eine Nutzung erlauben oder verbieten, oftmals auch mit Stundenangaben. Am sichersten gehst du, wenn du Parkplätze meidest und dich an offizielle Stellplätze und /oder Campingplätze hältst
Nun aber zu den in der Presse erwähnten Lockerungen Ende des letzten Jahres. Nachdem es Anfang 2021 komplett verboten war, frei zu stehen (an den Küsten teilweise sogar tagsüber) gilt nun (bis auf wieder einmal Widerruf.....) per Gesetz aus August 2021:
* Ein Wohnmobil außerhalb der autorisierten Plätze ist in den Regionen des Natura-2000-Netzwerks, in den meisten Küstenregionen und Schutzgebieten per Strafe (60-300 Euro bzw. 120-600 Euro) verboten. Die Schutzgebiete und Naturreservate, sowie die verbotenen Küstenregionen findet ihr hier: Klick hier für mehr Informationen
In den für Wohnmobilen erlaubten (Schilder!!) Schutzgebieten gilt nur die Tagespark Erlaubnis, keine Übernachtung.
Ebenso gilt:
ein Wohnmobil darf hier nur wie ein PKW parken. Und muss auch optisch so rüberkommen, das inkludiert das NICHT ausfahren von Trittstufen, Ausstellfenstern, Markisen etc. * im den übrigen Landesteilen außerhalb der Schutzzonen darf in Wohnmobilen in Gemeinden übernachtet, maximal 48 Stunden gestanden werden. * ferner gibt es zugelassene Orte (Schilder!) für die es keine Übernachtungsgrenze gibt. * auf offiziellen Stell- und Campingplätzen, die in Naturschutzzonen liegen, ist das übernachten natürlich legal.
Fazit: * Augen auf und Schilder beachten. * die hier: Klick hier aufgeführten Naturschutzregionen sind generell zur Übernachtung bei Strafe tabu * örtliche Regularien beachten
Übrigens: zur flächendeckenden Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist ein digitales Erfassungssystem geplant. Ob und wann das zum Einsatz kommt, ist allerdings noch nicht spruchreif
Grüsse von Karin meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)