Folgendes gilt es für einen entspannten Wohnmobilurlaub in Frankreich zu beachten:
* seit 1.1.21 muss ein Wohnmobil über 3.5t beidseitig, also an Fahrer und Beifahrerseite je einen Aufkleber (angles mort) und am Heck (also insgesamt 3) bezüglich des toten Winkels haben. Die Aufkleber gibt es an grenznahen Tankstellen und im Internet, z.b. beim ADAC, der auch über die korrekte Anbringung informiert. Zudem empfiehlt der ADAC Aufkleber mit Bussymbol zu verwenden, da die LKW Aufkleber meist im Gütertransport Verwendung finden, worunter ein Wohnmobil ja nun nicht fällt. Zuwiderhandlung kostet 135 Euro.
* auf normalen Parkplätzen darf übernachtet werden, sofern kein anderslautendes Verbotsschild vorhanden ist. Campingverhalten ist natürlich hier bei untersagt. Allerdings gibt es bei Verbotsschildern eine Diskussion: die meisten Wohnmobilverbotsschilder, die man in Frankreich sieht, sind rechtwidrig, das sie dem Gleichheitsprinzip widersprechen. Da man sich aber wohl kaum mit der französischen Polizei auf eine Grundsatzdiskussion einlassen würde, sollte man diese Schilder dennoch respektieren.
* nicht erlaubt ist das übernachten in Naturschutzgebieten, sofern es sich nicht um reguläre Stell-und/oder Campingplätze handelt.
Bitte hier nur rechtlich relevante Änderungen, sofern dir bekannt, mitteilen. Eure Infos werden dann hier im ersten Informationsposting eingepflegt, um sofort per click am Platz zur Verfügung zu stehen. Persönliche Erlebnisse mit den Behörden etc. bitte ausschliesslich am betreffenden Platz posten, danke.
Grüsse von Karin meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)