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Parken erlaubt mit Zusatzschildern
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Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Diese Verkehrszeichenkombination «siehe Foto» befindet sich auf dem als Übernachtungsplatz eingetragenen Platz in Schierke .

Ist hier Parken (und damit auch Übernachten) für Womos nach 20 Uhr überhaupt erlaubt?
Oder ist das Übernachten erlaubt, aber ohne Parkschein?
Dürfen hier auch PKWs parken oder nur nachts?
Es gibt bestimmt noch weitere Ideen, aber was ist gemeint?

Es gibt ja immer wieder Interpretationsprobleme, wenn mehrere Zusatzschilder kombiniert werden, weil offensichtlich nirgends eine verbindliche Auslegung festgeschrieben ist.
Ich würde auf diesem Platz jedenfalls spätestens um 20 Uhr verschwinden.
Tschüss, Gerd.

Parken für Womos nachts erlaubt? +
11.06.2011|11:38 | gg-wanderer | 1
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Haloeli!

Ich meine, hier ist das stehen nach 20uhr gebuerenfrei gestattet.
Auserdem sollte man nicht alles auf die goldwaage legen.
Unser schilderwald ist schon schilderewahn!
Hauptsache unsere Politessen kennen sich aus.


Bernd, iPad.
-+
11.06.2011|12:00 | bandi | 2
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo allerseits,

also meiner Meinung nach gibt es hier kein Vertun. Hier ist eindeutig
Parken für Wohnmobile erlaubt, aber nur von 8 - 20 Uhr und zwar mit
Parkschein. Bin z. Zt. an der Ostsee, wo es diese Kombination öfters
gibt. Ist ganz eindeutig: Womos nu
r von 8 - 20 Uhr. Es ist kein weiterer
Hinweis nötig, daß Übernachten nicht erlaubt ist, da es sich bei dem
blauen Schild um ein Gebotsschild mit Zusatzinfo handelt.

Ich würde dort nicht übernachten.


Grüße

Ferdi-+
11.06.2011|12:13 | fernando | 3
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Gerd,

alle 3 Schildchen gehören, wenn sie so zusammen angebracht sind wie auf deinem Foto - also ohne (viel) Platz dazwischen - in Relation zu einander. Deshalb gilt hier:
WoMo`s dürfen hier zwischen 8 und 20 Uhr MIT Parkschein parken.

Herzliche Grüße aus Osnabrück
Marion



-+
11.06.2011|12:19 | oldie45 | 4
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Mädels und Jungs !
Die Defination von Marion und Ferdi ist korrekt ! Eine Übernachtung bzw. ein verweilen nach 20Uhr für Wohnmobile ist nicht gestatet. Wird aber offensichtlich nicht immer kontrolliert. Für mich ein P kein Stellplatz
Gruß Michael

-+
11.06.2011|14:36 | michael43 | 5
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Schön, daß fast alle einer Meinung sind.
Aber meine gestrige Internetrecherche hat doch erstaunliche andere Interpretationen für vergleichbare Kombinationen ergeben.
Hier könnte man z.B. sagen:
a) Von 8-20 Uhr dürfen hier NUR Wohnmobile parken
b1) Von 20-8 Uhr gilt die Einschränkung auf Womos nicht mehr, dann dürfen dort ALLE parken, auch Womos!
oder
b2) Von 20-8 Uhr darf hier NIEMAND parken.
Im Falle von b1) wäre es doch ein Übernachtungsplatz.
Tschüss, Gerd.-+
11.06.2011|17:37 | gg-wanderer | 6
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,

der Fall ist wirklich eindeutig: Wenn das Zeichen 314 «Parken» durch ein Zusatzschild beschränkt, ist außerhalb der Beschränkung das Parken an dieser Stelle verboten. Siehe hier und hier .

In diesem Fall heißt das: Zwischen 8 und 20 Uhr dürfen dort nur Womos parken und müssen dafür einen Parkschein ziehen. Außerhalb der Zeit darf dort niemand parken.

Grüße,
Frank
-+
11.06.2011|20:04 | palstek | 7
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» a» Von 8-20 Uhr dürfen hier NUR Wohnmobile parken
=) b1) Von 20-8 Uhr gilt die Einschränkung auf Womos nicht mehr, dann dürfen dort ALLE parken, auch Womos!
=) oder
=) b2) Von 20-8 Uhr darf hier NIEMAND parken.
=) Im Falle von b1) wäre es doch ein Übernachtungsplatz.
=» Tschüss, Gerd.


Für mich wäre die Sache auch klar, aber anders. Von 8-20 Uhr nur Wohnmobile mit Parkschein, in der übrigen Zeit alle ohne Parkschein.

Und warum soll eine Übernachtung für Wohnmobile nicht erlaubt sein? Ein Verbotsschild sieht anders aus.

Und hier der Text zum Parkplatzzeichen:

Das Zeichen erlaubt das Parken «§ 12 Abs. 2».

Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild «nur mit Parkschein» kennzeichnet den Geltungsbereich vom Parkscheinautomaten, das Zusatzschild «gebührenpflichtig» kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig «§ 45 Abs. 1b Nr.

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.

Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
11.06.2011|20:10 | brawo | 8
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,

§ 39 Abs.3 StVO bestimmt, dass Zusatzzeichen in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen angebracht sind, auf das sie sich beziehen.

Bei mehreren untereinander angebrachten Verkehrszeichen «dazu zählen auch Zusatzzeichen» wie im vorliegenden Fall, hat die Rechtssprechung entschieden, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt.

Das Zusatzzeichen “8-20 h” gilt somit nur für das unmittelbar darüber angebrachte Zusatzzeichen “Wohnmobile”.

Damit ist auf diesem Parkplatz das Parken für Wohnmobile nur in der Zeit von 8-20 Uhr zulässig.

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|12:46 | ullrich1 | 9
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Guten Tag,

also nochmals, hier gibt es absolut überhaupt keine verschiedenen
Auslegungsmöglickeiten. Die Gesetzeslage ist eindeutig.

Franz hat vollkommen recht. Wolf, es braucht hier kein Verbotsschild.

Das Blaue ist ein Gebotsschild, reicht vollkommen aus. Nur das, was
es aussagt, einschl. der Zusatzinformationen, ist erlaubt. Alles andere
ist verboten.

Viele Grüße

Ferdi-+
12.06.2011|12:49 | fernando | 10
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern

Außerhalb der Zeit darf dort niemand parken.
=) Grüße,
=» Frank


Hallo Frank,
die Einschränkung "8-20 h" gilt nur für Wohnmobile.
Andere Fahrzeuge dürfen dort rund um die Uhr -kostenpflichtig- parken.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|17:15 | ullrich1 | 11
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Peter,
nach der Logik würde das Zusatzschild "Womo" nur für das Zusatzschild "Parkschein" gelten; also Womos müssen bezahlen, alle anderen nicht.
So geht das wohl kaum.
Tschüss, Gerd-+
12.06.2011|18:30 | gg-wanderer | 12
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Meine Meinung dazu: Von o8.oo bis 2o.oo Uhr dürfen hier
alle stehen. Ab 2o.oo Uhr sind Nuttenmobile unerwünscht.

Gruß

Heinz
-+
12.06.2011|19:23 | pablo | 13
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» Bei mehreren untereinander angebrachten Verkehrszeichen «dazu zählen auch Zusatzzeichen» wie im vorliegenden Fall, hat die Rechtssprechung entschieden, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt.
=)
=) Das Zusatzzeichen “8-20 h” gilt somit nur für das unmittelbar darüber angebrachte Zusatzzeichen “Wohnmobile”.
=)
=) Damit ist auf diesem Parkplatz das Parken für Wohnmobile nur in der Zeit von 8-20 Uhr zulässig.
=)
=) Gruß
=) Peter


Hallo Peter,

dem kann ich so nicht ganz folgen. Du schreibst:

Das Zusatzzeichen “8-20 h” gilt somit nur für das unmittelbar darüber angebrachte Zusatzzeichen “Wohnmobile”.

Die Rechtsprechung sagt aber,

Ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen.

dass sich das Zusatzschild auf ein Verkehrszeichen bezieht und nicht auf ein Zusatzschild, wie du schreibst.
Wir haben also hier drei Zusatzschilder und die beziehen sich alle drei auf dieses eine Verkehrszeichen.
Und das heißt für mich, dass Wohnmobile hier mit einem Parkschein von 8 - 20 Uhr parken dürfen. Das ist für mich in dieser Zeit eine Einschränkung und nach dieser Zeit gibt es keine Einschränkung, dann ist es ein ganz normales Parkplatzzeichen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|19:32 | brawo | 14
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Peter,
=) nach der Logik würde das Zusatzschild "Womo" nur für das Zusatzschild "Parkschein" gelten; also Womos müssen bezahlen, alle anderen nicht.
=) So geht das wohl kaum.
=» Tschüss, Gerd


Doch Gerd,
alle anderen auch, weil das Zusatzzeichen "Parkschein" unmittelbar unter dem Parkplatzzeichen steht.
Ich glaube aber, du willst mich "veräppeln".

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|19:40 | ullrich1 | 15
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Guten Tag,
=)
=) also nochmals, hier gibt es absolut überhaupt keine verschiedenen
=) Auslegungsmöglickeiten. Die Gesetzeslage ist eindeutig.
=)
=) Franz hat vollkommen recht. Wolf, es braucht hier kein Verbotsschild.
=)
=) Das Blaue ist ein Gebotsschild, reicht vollkommen aus. Nur das, was
=) es aussagt, einschl. der Zusatzinformationen, ist erlaubt. Alles andere
=) ist verboten.
=)
=) Viele Grüße
=)
=» Ferdi


Hallo Ferdi,

das Parkplatzzeichen «Z. 314» erlaubt erst einmal grundsätzlich das Parken für alle Fahrzeuge. Außerdem, nur wegen der Richtigkeit, das soll jetzt nicht oberlehrerhaft sein, es sind keine Gebots-, sondern Richtzeichen .

Hier kann man sich auch näher informieren .

Und Ferdi, noch etwas, du schreibst:

Das Blaue ist ein Gebotsschild, reicht vollkommen aus. Nur das, was
=) es aussagt, einschl. der Zusatzinformationen, ist erlaubt. Alles andere
=» ist verboten.


Damit liegst du richtig. Das Richtzeichen sagt erst einmal, dass es sich hier um einen Parkplatz für alle Fahrzeuge handelt. Und jetzt kommt die Einschränkung, dass Wohnmobile von 8-20 Uhr hier nur mit Parkschein parken dürfen. Anschließend ist es wieder ein gebührenfreier Parkplatz und es ist nichts verboten.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|19:54 | brawo | 16
Re:Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern

=» Wir haben also hier drei Zusatzschilder und die beziehen sich alle drei auf dieses eine Verkehrszeichen.


Hi Wolf,
tut mir leid, wenn ich dich hier korrigieren muß.
Auf dem Ausgangsschild sind nicht ein Verkehrszeichen und 3 Zusatzzeichen, sondern vier Verkehrszeichen.
Nach der gesetzlichen Definition sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen.
Steht in § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO.
Gruß
Peter

Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|19:55 | ullrich1 | 17
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja, Peter, von der Definition her liegst du natürlich richtig. Aber man muss ja schließlich unterscheiden zwischen einem echten Verkehrszeichen und einem Zusatzzeichen. Das tut ja auch der Gesetzgeber, sonst würde er ja den Begriff Zusatzzeichen nicht verwenden.

Und deshalb bleibe ich dabei, dass es sich um ein Verkehrszeichen mit drei Zusatzzeichen handelt, denn das Zusatzzeichen kann ja nie, glaub ich zumindest, allein stehen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|20:09 | brawo | 18
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Für mich heißt das:
Gebührenpflichtiges Parken mit Parkschein für alle. Wohnmobile dürfen aber nur von 8 bis 20.00 Uhr mit Parkschein Parken. Die anderen immer, sofern sie bezahlt haben.
Gruß Wolfgang
Es nützt der Freiheit nichts, dass wir sie abschaffen, um sie zu schützen.
-+
12.06.2011|20:18 | zubo | 19
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Für mich heißt das:
=) Gebührenpflichtiges Parken mit Parkschein für alle. Wohnmobile dürfen aber nur von 8 bis 20.00 Uhr mit Parkschein Parken. Die anderen immer, sofern sie bezahlt haben.


Wolfgang, meinst du, dass die anderen auch in der Nacht zahlen müssen? Habe ich, soweit ich mich erinnern kann, noch nie irgendwo gesehen, dass für einen gewöhnlichen Parkplatz auch in der Nacht bezahlt werden muss.

Also, für mich ist das auf jeden Fall eine unklare Angelegenheit. Wenn ich jetzt in Deutschland wäre, würde ich sofort eine Polizeidienststelle aufsuchen, am besten zwei, und würde mich nicht wundern, wenn ich zwei verschiedene Antworten bekäme.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
12.06.2011|20:30 | brawo | 20
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
So, wie Wolfgang es geschrieben hat, ist es.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|20:31 | ullrich1 | 21
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Das tut ja auch der Gesetzgeber, sonst würde er ja den Begriff Zusatzzeichen nicht verwenden.


Hi Wolf,
der Gesetzgeber benutzt zwar 2 Begriffe, setzt sie aber in der rechtlichen Auswirkung gleich.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|20:37 | ullrich1 | 22
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Wolf.
Ich glaube nicht das die anderen in der Nacht zahlen müssen, sondern zu den Zeiten so wie es an dem Parkscheinautomat steht. Wohnmobile müssen von 8 bis 20.00 Uhr bezahlen. Ansonsten nichts. Ich würde nach 20.00 Uhr Gebührenfrei bis 8.00 Uhr morgens übernachten. Aber eine Diskussion mit einer Politesse wäre es schon mal wert.
Gruß Wolfgang
Es nützt der Freiheit nichts, dass wir sie abschaffen, um sie zu schützen.
-+
12.06.2011|20:39 | zubo | 23
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich weiß zwar, daß es in den Gesetzen keine Logik gibt, aber wenn man das Ganze gedanklich reduziert auf nur 2 Zusatzschilder, und zwar ohne dem untersten Schild mit der Zeitbegrenzung, dann sollten wir doch alle der gleichen Meinung sein, daß auf diesem Platz rund um die Uhr NUR Wohnmobile mit Parkschein parken dürfen.
Wieso sollte eine zusätzliche Zeitangabe plötzlich etwas qualitativ Neues schaffen, nämlich daß nun auch andere Fahrzeuge hier parken dürfen, zumindest nachts?
Ich bleibe dabei, für mich darf hier nachts NIEMAND stehn. Mit oder ohne Parkschein.
Und damit ist man vor allem auf der sicheren Seite.
Tschüss, Gerd.-+
13.06.2011|00:45 | gg-wanderer | 24
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Blättert doch mal auf dieser Seite zu Abschnitt 3. Dort steht beim P-Schild «Zeichen 314»:
Fahrzeugführer dürfen nicht entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen parken.

Das heißt: Womos dürfen von 8-20 Uhr parken, aber außerhalb dieser Beschränkung gar nicht. Wer´s nicht glaubt, darf es gerne mal versuchen und anschließend hier berichten. Das Knöllchen erstatte ich aber nicht.

Grüße,
Frank
-+
13.06.2011|00:45 | palstek | 25
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Guten Morgen,

Wolf, hast sicher recht, früher hieß es Gebotszeichen, jetzt Richtzeichen. Hatte das nicht nachgegoogelt, stammte noch aus meiner Führerscheintheorie, die doch schon etwas älter ist. Auch mit den unterschiedlichen Polizeiauslegungen wirst
Du sicher richtig liegen. Habe mehrere Freunde in dieser Berufssparte, werde sie
unabhängig voneinander befragen, bin gespannt.

Für mich bleibt es nach wie vor ein Parkplatz für Wohnmobile, wo andere PKW´s
nichts verloren haben und wo ich fürs Parken bis 20.00 Uhr zahlen muß. Danach
ist das Parken untersagt. Sicher für Womos, alles andere kann ich nicht sagen.

Viele Grüße

Ferdi-+
13.06.2011|09:37 | fernando | 26
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich schuett jetzt Oel ins Feuer , das Zeichen Womo gibt es offiziell ja garnicht, so wie es auch keine Womos nach der Zulassungsordnugn gibt, denn wir sind doch alle nur Besitzer von Sonder KFz, sollte ich falsch liegen, auch dann interessiert es mich nicht, ich fahre keinen Alkoven ......
lange Rede, im Harz sind ziemliche Kleingeister unterwegs , vor allem lassen diese sich durch alles beindruckn, ich würde bis 20.00 Uhr wahrscheinlich ein Ticket ziehen und dann in der Nachtt meinen Schierker Feuerstein verdauen......
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
13.06.2011|21:57 | gnauck | 27
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Dann googel doch mal nach Zeichen 1048-17...
-+
13.06.2011|22:27 | palstek | 28
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
also, wenn ich mich noch richtig erinnere hatte ich vor längerer Zeit mal so einen Schilderwald irgendwo am Niederrhein, ich glaub in der Nähe von Xanten,

dort wurde mir von der aufschreibenden Politesse erklärt, das die Gebührenpflicht während der angegebenen Zeit gilt, Nachts war freies Stehen auch mit dem Womo erlaubt,
ich hatte um 17.30 für 6 Std den Parkschein gelöst, obwohl nur die Zeit bis 18 Uhr angegeben war.
morgens wollte die Politesse mir ein Ticket verpassen, da mein Parkschein ja abgelaufen war, ich habe ihr dann erklärt, das ich das wohl falsch interpretiert hätte, und ich von ausgegangen war, das die 6 Std morgens ab Geltungszeit weiterlaufen würden, danach hat sie eingesehen, das ich ja quasi 5, 5 std umsonst Gebühren bezahlt hatte, und sie verzichtete gnädigerweise auf ein Knöllchen.

abgesehen davon, lese ich den Schilderwald folgendermaßen,

allgemeiner Parkplatz, nur Womos erlaubt, aber gebührenpflichtig in der angegebenen Zeit.....

es ist nirgendwo ein Hinweis ersichtlich, das ausserhalb der angegebenen Zeiten dort nicht geparkt werden darf, was Anderes wärhe es, wenn das Zusatzschild mit dem Parkschein nicht dabei hängen würde.....

ich habe aber mal der Stadt Wernigerode eine Email zwecks Stellungnahme geschickt, mal schaun ob ich auch eine Antwort bekomme.... warten wirs mal ab.
-+
14.06.2011|00:05 | womoshoo | 29
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja das Zeichen nur Wohnmobil gibt es, nur es fehlt an einer juristischen Festlegung was ein Wohnmobil ist, mir ist keine geläufig , in meiner Zulassung steht Sonder KFz, dargestellt ist ein Alkoven, was ist denn ein kleiner VW Bus ? ist ein Fahrzeug mit einem Dachzelt auch einnWomo ?
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
14.06.2011|20:51 | gnauck | 30
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja das Zeichen nur Wohnmobil gibt es, nur es fehlt an einer juristischen Festlegung was ein Wohnmobil ist, mir ist keine geläufig , in meiner Zulassung steht Sonder KFz, dargestellt ist ein Alkoven, was ist denn ein kleiner VW Bus ? ist ein Fahrzeug mit einem Dachzelt auch einnWomo ?


Hallo Ulli,

hier hast du unter Ziffer «2b» eine amtliche Definition, was ein Wohnmobil ist.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
14.06.2011|22:23 | brawo | 31
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich schuett jetzt Oel ins Feuer , das Zeichen Womo gibt es offiziell ja garnicht, so wie es auch keine Womos nach der Zulassungsordnugn gibt, denn wir sind doch alle nur Besitzer von Sonder KFz, sollte ich falsch liegen, auch dann interessiert es mich nicht, ich fahre keinen Alkoven ......
=) lange Rede, im Harz sind ziemliche Kleingeister unterwegs , vor allem lassen diese sich durch alles beindruckn, ich würde bis 20.00 Uhr wahrscheinlich ein Ticket ziehen und dann in der Nachtt meinen Schierker Feuerstein verdauen......


Hallo Ulli,
hast du mal in deine Zulassungsbescheinigung Teil I geschaut?
Also bei mir steht im Feld Nr.5 Wohnmobil .
Es gibt also sowohl das Zusatzzeichen Wohnmobil als auch die Bezeichnung Wohnmobil in den Fahrzeugpapieren.
Dabei ist es völlig egal, ob es sich bei deinem Fahrzeug um einen Teil- oder Vollintegrierten oder Alkoven handelt.
Ich würde an deiner Stelle nach 20 Uhr nicht zuviel Schierker Feuerstein trinken, damit du noch fahrtüchtig bist, wenn du den Platz verlassen mußt.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
14.06.2011|22:29 | ullrich1 | 32
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Wolf,
du beziehst dich auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort kann eine Definition auch anders ausfallen als z.B. bei der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Sinnvoll anwendbar ist die steuerliche Definition vor allem, wenn man einen ehemaligen Lieferwagen selbst um-/ausbaut.
Die Definition im Rahmen des tatsächlichen Strassenverkehrs sollte z.Zt. nur noch über die europäischen Regulierungen gehen (Klasse M), denn auch für ausländische Womo-Fahren gilt das entsprechende Zeichen, und bei denen steht nicht "Sonder-Kfz Wohnmobil" in den Papieren!
Tschüss, Gerd.-+
15.06.2011|12:31 | gg-wanderer | 33
NEU - Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ich habe einen neuen Fall, der aber vielleicht einfacher zu beurteilen ist.
Es geht wieder um einen Parkplatz, der zum Übernachten empfohlen werden soll.
Ich glaube, das das Übernachten auch hier nicht erlaubt ist, aber schaut euch mal selbst die Fotos an: Stellplatz Lohme

Beachtet bitte auch die Hinweise auf dem Kassenautomaten ("Höchstparkdauer").
Tschüss, Gerd
-+
15.06.2011|14:24 | gg-wanderer | 34
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
meiner Meinung nach kannste hier von 8 bis 18h mit bezahltem Parkschein stehen und hast nach 18h zu verschwinden.

würd ich jedenfalls so machen, hätte keine Lust auf nächtliche Diskussionen mit der Polizei, oder (SCHLIMMER) selbsternannten "Aufsichtspersonen"....
allzeit knitterfreie Fahrt
Paul und Jule
-------------------------------------------------------------------------
Fehler sind was für Anfänger, Könner produzieren Katastrophen

-+
15.06.2011|16:54 | anaconda | 35
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Also Paul und Jule, nichts für ungut, aber da steht doch auf dem Automaten ganz klar: Gebührenpflichtige Parkzeit: täglich von 08.00 - 18.00 Uhr und Höchstparkdauer: 1 Tag.
Also musst du während der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr bezahlen und für die andere Zeit stehst du umsonst. Da gibt es doch nicht den geringsten Zweifel.

Und die Angaben auf dem Parkplatzschild besagen doch auch ganz klar, dass es sich um einen Parkplatz für alle Fahrzeuge handelt und du in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr einen Parkschein benötigst.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:43 | brawo | 36
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
15.06.2011|22:46 | gnauck | 37
Re:NEU - Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» Es geht wieder um einen Parkplatz, der zum Übernachten empfohlen werden soll.
=) Ich glaube, das das Übernachten auch hier nicht erlaubt ist,
=) Tschüss, Gerd


Hallo Gerd,

ich habe nicht die geringsten Zweifel, dass ich hier über Nacht parken, also auch übernachten darf. Es ist ein offizielles Parkplatzschild, welches nur aussagt, dass ich während eines bestimmten Zeitraums einen Parkschein benötige, mehr nicht.

Warum soll das Übernachten hier nicht erlaubt sein? Was spricht dagegen? Dann kann man ja auch gleich behaupten, dass ich auf keinem Parkplatz übernachten darf.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:49 | brawo | 38
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?


Hallo Ulli,

ernst nehmen sollte man es schon, sonst kann es u.U. recht teuer werden. Aber in diesem Fall habe ich nicht die geringsten Zweifel, dass ich hier über Nacht stehen darf.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.06.2011|22:52 | brawo | 39
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Die Frage ist, ob wir immer alles so ernt nehmen wollen und müssen!?


in Deutschland schon.....
Grüsse von Karin
meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
-+
16.06.2011|09:21 | womo66 | 40
Re:Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern

=)
=» in Deutschland schon.....


Naja... gegenüber vielen anderen Ländern ist Deutschland ein Paradies für Verkehrssünder, wenn man sich die Preise für die Knöllchen und die Toleranzen anderswo anschaut. In manchen Städten zahlt man für ein Parkvergehen bald weniger als für den offiziellen Parkschein.

Grüße,
Frank
-+
16.06.2011|11:17 | palstek | 41
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,
ich kann Wolf´s Beiträgen nur zustimmen.
Nach der von mir in Beitrag 9 bereits zitierten Rechtsprechung bezieht sich bei mehreren Zusatzschildern ein Zusatzschild immer nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzschild.
Für das vorliegende Schild bedeutet das:
Die Einschränkung "8-18h" bezieht sich nur auf die Gebührenpflicht.
Außerhalb dieser Zeit kann und darf kostenlos geparkt werden.
Es wäre nur dann verboten, wenn das Zusatzschild "8-18h" unmittelbar unter dem blauen Parkplatzschild stehen würde.
Wegen der Begrenzung der Höchstparkzeit muß man allerdings nach spätestens 24 Stunden weg sein.

Grüße aus dem verregneten Bremen
Peter



Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
16.06.2011|16:47 | ullrich1 | 42
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
danke Peter für die Zusammenfassung
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
16.06.2011|23:20 | gnauck | 43
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,

auf die Eingangsfrage von gg-wanderer im ersten Beitrag habe ich mal jemanden gefragt, der sich aus beruflichen Gründen mit solchen Dingen beschäftigt.

Hier die Antwort:
parken ist auf dem Platz nur mit Parkschein gestattet. Und zwar rund um die Uhr.
Für Womo ist parken nur von 08.00 bis 20.00 Uhr gestattet. Natürlich nur mit Parkschein.

Das heisst im Klartext:
Auf dem Parkplatz dürfen ganztägig alle Arten von Fahrzeugen parken. Für Womos gilt da die Einschränkung von 8-20Uhr.
Der Parkschein muss ganztägig gelösst werden.


Gruss Uwe
OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ...
denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen
-
18.06.2011|09:16 | oceanline | 44
Ende zeigen
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