Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ab Anfang zeigen
Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Diese Verkehrszeichenkombination «siehe Foto» befindet sich auf dem als Übernachtungsplatz eingetragenen Platz in Schierke .

Ist hier Parken (und damit auch Übernachten) für Womos nach 20 Uhr überhaupt erlaubt?
Oder ist das Übernachten erlaubt, aber ohne Parkschein?
Dürfen hier auch PKWs parken oder nur nachts?
Es gibt bestimmt noch weitere Ideen, aber was ist gemeint?

Es gibt ja immer wieder Interpretationsprobleme, wenn mehrere Zusatzschilder kombiniert werden, weil offensichtlich nirgends eine verbindliche Auslegung festgeschrieben ist.
Ich würde auf diesem Platz jedenfalls spätestens um 20 Uhr verschwinden.
Tschüss, Gerd.
+
11.06.2011|11:38 | gg-wanderer | 1
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Haloeli!

Ich meine, hier ist das stehen nach 20uhr gebuerenfrei gestattet.
Auserdem sollte man nicht alles auf die goldwaage legen.
Unser schilderwald ist schon schilderewahn!
Hauptsache unsere Politessen kennen sich aus.


Bernd, iPad.
-+
11.06.2011|12:00 | bandi | 2
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo allerseits,

also meiner Meinung nach gibt es hier kein Vertun. Hier ist eindeutig
Parken für Wohnmobile erlaubt, aber nur von 8 - 20 Uhr und zwar mit
Parkschein. Bin z. Zt. an der Ostsee, wo es diese Kombination öfters
gibt. Ist ganz eindeutig: Womos nu
r von 8 - 20 Uhr. Es ist kein weiterer
Hinweis nötig, daß Übernachten nicht erlaubt ist, da es sich bei dem
blauen Schild um ein Gebotsschild mit Zusatzinfo handelt.

Ich würde dort nicht übernachten.


Grüße

Ferdi-+
11.06.2011|12:13 | fernando | 3
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Gerd,

alle 3 Schildchen gehören, wenn sie so zusammen angebracht sind wie auf deinem Foto - also ohne (viel) Platz dazwischen - in Relation zu einander. Deshalb gilt hier:
WoMo`s dürfen hier zwischen 8 und 20 Uhr MIT Parkschein parken.

Herzliche Grüße aus Osnabrück
Marion



-+
11.06.2011|12:19 | oldie45 | 4
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo Mädels und Jungs !
Die Defination von Marion und Ferdi ist korrekt ! Eine Übernachtung bzw. ein verweilen nach 20Uhr für Wohnmobile ist nicht gestatet. Wird aber offensichtlich nicht immer kontrolliert. Für mich ein P kein Stellplatz
Gruß Michael

-+
11.06.2011|14:36 | michael43 | 5
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Schön, daß fast alle einer Meinung sind.
Aber meine gestrige Internetrecherche hat doch erstaunliche andere Interpretationen für vergleichbare Kombinationen ergeben.
Hier könnte man z.B. sagen:
a) Von 8-20 Uhr dürfen hier NUR Wohnmobile parken
b1) Von 20-8 Uhr gilt die Einschränkung auf Womos nicht mehr, dann dürfen dort ALLE parken, auch Womos!
oder
b2) Von 20-8 Uhr darf hier NIEMAND parken.
Im Falle von b1) wäre es doch ein Übernachtungsplatz.
Tschüss, Gerd.-+
11.06.2011|17:37 | gg-wanderer | 6
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,

der Fall ist wirklich eindeutig: Wenn das Zeichen 314 «Parken» durch ein Zusatzschild beschränkt, ist außerhalb der Beschränkung das Parken an dieser Stelle verboten. Siehe hier und hier .

In diesem Fall heißt das: Zwischen 8 und 20 Uhr dürfen dort nur Womos parken und müssen dafür einen Parkschein ziehen. Außerhalb der Zeit darf dort niemand parken.

Grüße,
Frank
-+
11.06.2011|20:04 | palstek | 7
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
=» a» Von 8-20 Uhr dürfen hier NUR Wohnmobile parken
=) b1) Von 20-8 Uhr gilt die Einschränkung auf Womos nicht mehr, dann dürfen dort ALLE parken, auch Womos!
=) oder
=) b2) Von 20-8 Uhr darf hier NIEMAND parken.
=) Im Falle von b1) wäre es doch ein Übernachtungsplatz.
=» Tschüss, Gerd.


Für mich wäre die Sache auch klar, aber anders. Von 8-20 Uhr nur Wohnmobile mit Parkschein, in der übrigen Zeit alle ohne Parkschein.

Und warum soll eine Übernachtung für Wohnmobile nicht erlaubt sein? Ein Verbotsschild sieht anders aus.

Und hier der Text zum Parkplatzzeichen:

Das Zeichen erlaubt das Parken «§ 12 Abs. 2».

Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild «nur mit Parkschein» kennzeichnet den Geltungsbereich vom Parkscheinautomaten, das Zusatzschild «gebührenpflichtig» kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig «§ 45 Abs. 1b Nr.

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.

Der Hinweis auf einen Parkplatz kann, soweit dies nicht durch Zeichen 432 geschieht, durch ein Zusatzschild mit schwarzem Pfeil erfolgen.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
11.06.2011|20:10 | brawo | 8
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,

§ 39 Abs.3 StVO bestimmt, dass Zusatzzeichen in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen angebracht sind, auf das sie sich beziehen.

Bei mehreren untereinander angebrachten Verkehrszeichen «dazu zählen auch Zusatzzeichen» wie im vorliegenden Fall, hat die Rechtssprechung entschieden, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt.

Das Zusatzzeichen “8-20 h” gilt somit nur für das unmittelbar darüber angebrachte Zusatzzeichen “Wohnmobile”.

Damit ist auf diesem Parkplatz das Parken für Wohnmobile nur in der Zeit von 8-20 Uhr zulässig.

Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
12.06.2011|12:46 | ullrich1 | 9
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Guten Tag,

also nochmals, hier gibt es absolut überhaupt keine verschiedenen
Auslegungsmöglickeiten. Die Gesetzeslage ist eindeutig.

Franz hat vollkommen recht. Wolf, es braucht hier kein Verbotsschild.

Das Blaue ist ein Gebotsschild, reicht vollkommen aus. Nur das, was
es aussagt, einschl. der Zusatzinformationen, ist erlaubt. Alles andere
ist verboten.

Viele Grüße

Ferdi-+
12.06.2011|12:49 | fernando | 10
Ende zeigen
Themenliste
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo