" Das ist leider ein weitverbreiterter Trugschluss, bzw hängt SEHR von der Füllung der Flasche ab und auch dort nur wenn es entnommen wird."
von dir mit meiner Anmerkung
" Erklärt ja dann auch, warum bei Überwinterung in einer geschlossenen Halle, die Gasflaschen entfernt werden müssen."
zusammen hängt, kann ich leider nicht nachvollziehen, da ich da keinen ZUsammenhang mit meiner Anmerkung erkennen kann, oder gehst du auf das Gas im Mobil im allgemeinen ein?
Fakt ist, dass ich nachdem ich mein Mobil in unserem Firmenlager einstellen werde, in Zeiten der Reisepause, muss ich auf jeden Fall die Gasflaschen aus dem Mobil entfernen und diese in einem externen verschlossenen Gascontainer außerhalb unserer Halle aufbewahren.Da dies so in unserem Brandschutzgutachten für unsere Lagerhallen festgehalten ist.
Dies ist Vorgabe des Bauamtes/Brandschutzes, und da kann ich machen was ich will. Ansonsten bekomme ich bei einer Besichtigung unserer Hallen Ärger, mit dem Ordnungsamt, vorbeugendem Brandschutz, etc. bzw. mit der BG «bzw im Wiederholungsfall auch ein Bussgeld aufgebrummt» und das ist kein Trugschluß.
Wir dürfen unsere gasbetrieben Stapler auch nicht mit angeschlossenen Gasflaschen in unserer Halle parken.
Gruss aus Hessen Rainer
Grüße vom Hessen RAINER In einem Land, in dem die Sonne tief steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten
08.11.2015|10:40 | havoered | 20
Re:Was zum Schmunzeln
Mit den überflüssigen Treppenliften, welche den Nutzern ab einem bestimmten Zustand nicht nur die Selbstständigkeit rauben, haben wir nichts am Hut.
huch.. dann hab ich deine hp wohl völlig falsch verstanden ?
Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
08.11.2015|11:09 | womo66 | 21
Re:Re:Was zum Schmunzeln
=) huch.. dann hab ich deine hp wohl völlig falsch verstanden ? =»
Wahrscheinlich sind seine so gut, dass sie nicht überflüssig sind Grüsse Frank