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2011-06-12 | brawo
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Ja, Peter, von der Definition her liegst du natürlich richtig. Aber man muss ja schließlich unterscheiden zwischen einem echten Verkehrszeichen und einem Zusatzzeichen. Das tut ja auch der Gesetzgeber, sonst würde er ja den Begriff Zusatzzeichen nicht verwenden.

Und deshalb bleibe ich dabei, dass es sich um ein Verkehrszeichen mit drei Zusatzzeichen handelt, denn das Zusatzzeichen kann ja nie, glaub ich zumindest, allein stehen.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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