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2011-06-12 | ullrich1
Re:Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Das tut ja auch der Gesetzgeber, sonst würde er ja den Begriff Zusatzzeichen nicht verwenden.


Hi Wolf,
der Gesetzgeber benutzt zwar 2 Begriffe, setzt sie aber in der rechtlichen Auswirkung gleich.
Gruß
Peter

Grus!s
Peter

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