Also Paul und Jule, nichts für ungut, aber da steht doch auf dem Automaten ganz klar: Gebührenpflichtige Parkzeit: täglich von 08.00 - 18.00 Uhr und Höchstparkdauer: 1 Tag. Also musst du während der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr bezahlen und für die andere Zeit stehst du umsonst. Da gibt es doch nicht den geringsten Zweifel.
Und die Angaben auf dem Parkplatzschild besagen doch auch ganz klar, dass es sich um einen Parkplatz für alle Fahrzeuge handelt und du in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr einen Parkschein benötigst.