Hallo, ich kann Wolf´s Beiträgen nur zustimmen. Nach der von mir in Beitrag 9 bereits zitierten Rechtsprechung bezieht sich bei mehreren Zusatzschildern ein Zusatzschild immer nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzschild. Für das vorliegende Schild bedeutet das: Die Einschränkung "8-18h" bezieht sich nur auf die Gebührenpflicht. Außerhalb dieser Zeit kann und darf kostenlos geparkt werden. Es wäre nur dann verboten, wenn das Zusatzschild "8-18h" unmittelbar unter dem blauen Parkplatzschild stehen würde. Wegen der Begrenzung der Höchstparkzeit muß man allerdings nach spätestens 24 Stunden weg sein.