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2011-06-16 | ullrich1
Re:Parken erlaubt mit Zusatzschildern
Hallo,
ich kann Wolf´s Beiträgen nur zustimmen.
Nach der von mir in Beitrag 9 bereits zitierten Rechtsprechung bezieht sich bei mehreren Zusatzschildern ein Zusatzschild immer nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzschild.
Für das vorliegende Schild bedeutet das:
Die Einschränkung "8-18h" bezieht sich nur auf die Gebührenpflicht.
Außerhalb dieser Zeit kann und darf kostenlos geparkt werden.
Es wäre nur dann verboten, wenn das Zusatzschild "8-18h" unmittelbar unter dem blauen Parkplatzschild stehen würde.
Wegen der Begrenzung der Höchstparkzeit muß man allerdings nach spätestens 24 Stunden weg sein.

Grüße aus dem verregneten Bremen
Peter

Grus!s
Peter

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